auch durch die verlangte Wassermenge, und durch die g[e]gebene Weite und Tiefe der Thäler bestimmt; zuletzt hängen sie also gleichfalls von dem vorge- faßten Zwecke ab.
§. 6.
Was aber die Lage der Teiche betrifft, so ist dieß [e]in gleich wichtiger Gegenstand, der bei kei- nem Teiche übersehen werden darf, und es ist überaus viel daran gel[e]gen, die Lage des Teiches so vortheilhaft als möglich zu wählen; denn Zeit und Kostenaufwand stehn mit ihr in sehr genauer Verbindung.
Teiche sollen dazu dienen, einen beträchtlichen Wasse[r]vorrath zu fassen, den man nach Belieben sparen und abzapfen kann. Man wird nicht so- gleich jeden Ort zu dieser Absicht völlig tauglich finden, da die Beschaffenheit der Erdoberfläche so sehr verschieden ist. Sie zeigt sich daher den Ab- sichten des Bauherrn mehr oder minder günstig, je nachdem sie viel Mühe und Kosten erspart, oder sie vergrößert und drückender macht. Man muß also hiebei Natur und Kunst zu vereinigen suchen. Je einfacher, schneller und minder kost- spielig dieß geschehen kann, desto glücklicher muß man sich schätzen, und desto vortheilhafter er- reicht man seinen Zweck.
Die Lage der Teiche richtet sich besonders nach folgenden zwei Stücken: nach der Absicht des Bauherrn, und nach dem gegebenen Terrein, das
man
auch durch die verlangte Waſſermenge, und durch die g[e]gebene Weite und Tiefe der Thaͤler beſtimmt; zuletzt haͤngen ſie alſo gleichfalls von dem vorge- faßten Zwecke ab.
§. 6.
Was aber die Lage der Teiche betrifft, ſo iſt dieß [e]in gleich wichtiger Gegenſtand, der bei kei- nem Teiche uͤberſehen werden darf, und es iſt uͤberaus viel daran gel[e]gen, die Lage des Teiches ſo vortheilhaft als moͤglich zu waͤhlen; denn Zeit und Koſtenaufwand ſtehn mit ihr in ſehr genauer Verbindung.
Teiche ſollen dazu dienen, einen betraͤchtlichen Waſſe[r]vorrath zu faſſen, den man nach Belieben ſparen und abzapfen kann. Man wird nicht ſo- gleich jeden Ort zu dieſer Abſicht voͤllig tauglich finden, da die Beſchaffenheit der Erdoberflaͤche ſo ſehr verſchieden iſt. Sie zeigt ſich daher den Ab- ſichten des Bauherrn mehr oder minder guͤnſtig, je nachdem ſie viel Muͤhe und Koſten erſpart, oder ſie vergroͤßert und druͤckender macht. Man muß alſo hiebei Natur und Kunſt zu vereinigen ſuchen. Je einfacher, ſchneller und minder koſt- ſpielig dieß geſchehen kann, deſto gluͤcklicher muß man ſich ſchaͤtzen, und deſto vortheilhafter er- reicht man ſeinen Zweck.
Die Lage der Teiche richtet ſich beſonders nach folgenden zwei Stuͤcken: nach der Abſicht des Bauherrn, und nach dem gegebenen Terrein, das
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auch durch die verlangte Waſſermenge, und durch
die gegebene Weite und Tiefe der Thaͤler beſtimmt;
zuletzt haͤngen ſie alſo gleichfalls von dem vorge-
faßten Zwecke ab.
§. 6.
Was aber die Lage der Teiche betrifft, ſo iſt
dieß ein gleich wichtiger Gegenſtand, der bei kei-
nem Teiche uͤberſehen werden darf, und es iſt
uͤberaus viel daran gelegen, die Lage des Teiches
ſo vortheilhaft als moͤglich zu waͤhlen; denn Zeit
und Koſtenaufwand ſtehn mit ihr in ſehr genauer
Verbindung.
Teiche ſollen dazu dienen, einen betraͤchtlichen
Waſſervorrath zu faſſen, den man nach Belieben
ſparen und abzapfen kann. Man wird nicht ſo-
gleich jeden Ort zu dieſer Abſicht voͤllig tauglich
finden, da die Beſchaffenheit der Erdoberflaͤche ſo
ſehr verſchieden iſt. Sie zeigt ſich daher den Ab-
ſichten des Bauherrn mehr oder minder guͤnſtig, je
nachdem ſie viel Muͤhe und Koſten erſpart, oder
ſie vergroͤßert und druͤckender macht. Man muß
alſo hiebei Natur und Kunſt zu vereinigen ſuchen.
Je einfacher, ſchneller und minder koſt-
ſpielig dieß geſchehen kann, deſto gluͤcklicher
muß man ſich ſchaͤtzen, und deſto vortheilhafter er-
reicht man ſeinen Zweck.
Die Lage der Teiche richtet ſich beſonders nach
folgenden zwei Stuͤcken: nach der Abſicht des
Bauherrn, und nach dem gegebenen Terrein, das
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/20>, abgerufen am 21.11.2024.
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