man benutzen soll. In Ansehung der Absicht des Bauherrn muß der Teich so liegen, daß man zu- vörderst seinen Hauptzweck durch ihn bestmöglichst erreiche. Ist dieser Forderung Genüge gethan, so muß der Teich ferner so gelagert werden, daß man außer dem Hauptzwecke, auch die vorzüglichsten Nebenzwecke durch ihn erreichen könne. Die letz- tern müssen jedoch natürlich dem erstern weichen.
Ohnstreitig begreift der Hauptzweck beson- ders auch dieses, daß man gehörig dafür Sorge trage, daß der Teich die vorgeschriebene und benö- thigte Wassermenge nicht allein gut fassen und be- halten möge, sondern daß man auch für den neu anzulegenden Teich so viel Zufluß von frischem und solchem Wasser habe, als man dereinst brauchen wird; ferner -- daß der Zufluß auch zur be- stimmten Zeit da seyn, ingleichen ununterbro- chen so folgen könne, wie man es wünscht und nöthig hat.
§. 7.
Um die Nebenzwecke zu erreichen, hat man seine Aufmerksamkeit besonders dahin zu richten, daß man die aus einem Teiche herausgehenden Wasser, so vielmal als es nur gesche- hen kann, anderwärts noch benutzen möge. Dieß wird desto leichter und richtiger bewerkstel- liget, wenn man vor allen andern Arbeiten erst eine Untersuchung des Gefälles voran gehen läßt. Aus dieser Untersuchung ergiebt sich sogleich,
ob
man benutzen ſoll. In Anſehung der Abſicht des Bauherrn muß der Teich ſo liegen, daß man zu- voͤrderſt ſeinen Hauptzweck durch ihn beſtmoͤglichſt erreiche. Iſt dieſer Forderung Genuͤge gethan, ſo muß der Teich ferner ſo gelagert werden, daß man außer dem Hauptzwecke, auch die vorzuͤglichſten Nebenzwecke durch ihn erreichen koͤnne. Die letz- tern muͤſſen jedoch natuͤrlich dem erſtern weichen.
Ohnſtreitig begreift der Hauptzweck beſon- ders auch dieſes, daß man gehoͤrig dafuͤr Sorge trage, daß der Teich die vorgeſchriebene und benoͤ- thigte Waſſermenge nicht allein gut faſſen und be- halten moͤge, ſondern daß man auch fuͤr den neu anzulegenden Teich ſo viel Zufluß von friſchem und ſolchem Waſſer habe, als man dereinſt brauchen wird; ferner — daß der Zufluß auch zur be- ſtimmten Zeit da ſeyn, ingleichen ununterbro- chen ſo folgen koͤnne, wie man es wuͤnſcht und noͤthig hat.
§. 7.
Um die Nebenzwecke zu erreichen, hat man ſeine Aufmerkſamkeit beſonders dahin zu richten, daß man die aus einem Teiche herausgehenden Waſſer, ſo vielmal als es nur geſche- hen kann, anderwaͤrts noch benutzen moͤge. Dieß wird deſto leichter und richtiger bewerkſtel- liget, wenn man vor allen andern Arbeiten erſt eine Unterſuchung des Gefaͤlles voran gehen laͤßt. Aus dieſer Unterſuchung ergiebt ſich ſogleich,
ob
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man benutzen ſoll. In Anſehung der Abſicht des
Bauherrn muß der Teich ſo liegen, daß man zu-
voͤrderſt ſeinen Hauptzweck durch ihn beſtmoͤglichſt
erreiche. Iſt dieſer Forderung Genuͤge gethan, ſo
muß der Teich ferner ſo gelagert werden, daß man
außer dem Hauptzwecke, auch die vorzuͤglichſten
Nebenzwecke durch ihn erreichen koͤnne. Die letz-
tern muͤſſen jedoch natuͤrlich dem erſtern weichen.
Ohnſtreitig begreift der Hauptzweck beſon-
ders auch dieſes, daß man gehoͤrig dafuͤr Sorge
trage, daß der Teich die vorgeſchriebene und benoͤ-
thigte Waſſermenge nicht allein gut faſſen und be-
halten moͤge, ſondern daß man auch fuͤr den neu
anzulegenden Teich ſo viel Zufluß von friſchem und
ſolchem Waſſer habe, als man dereinſt brauchen
wird; ferner — daß der Zufluß auch zur be-
ſtimmten Zeit da ſeyn, ingleichen ununterbro-
chen ſo folgen koͤnne, wie man es wuͤnſcht und
noͤthig hat.
§. 7.
Um die Nebenzwecke zu erreichen, hat man
ſeine Aufmerkſamkeit beſonders dahin zu richten,
daß man die aus einem Teiche herausgehenden
Waſſer, ſo vielmal als es nur geſche-
hen kann, anderwaͤrts noch benutzen moͤge.
Dieß wird deſto leichter und richtiger bewerkſtel-
liget, wenn man vor allen andern Arbeiten erſt
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laͤßt. Aus dieſer Unterſuchung ergiebt ſich ſogleich,
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Riemann, Johann Friedrich: Praktische Anweisung zum Teichbau. Für Förster, Oekonomen und solche Personen, die sich weniger mit Mathematik abgeben. Leipzig, 1798, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/riemann_teichbau_1798/21>, abgerufen am 21.11.2024.
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