Und wäre man nur muthig daran gegangen. Einen gewissen Auf- schwung würde doch vielleicht die Industrie genommen haben. Aber das Unglück der römischen Administration war, daß die nachfolgenden Päpste so gern das Gegentheil von dem thaten, was ihren Vorfah- ren gut geschienen. Ein Beispiel davon gibt uns vorliegende Schrift.
Im Jahre 1719 nahm die Einfuhr fremder Tuche aus Venedig und Napoli hauptsächlich auch aus Deutschland dergestalt zu, daß Clemens XI. sich bewogen fühlte sie geradezu zu verbieten. Auch bei Vergani (della importanza del nuovo sistema di finanza) geschieht der beiden Decrete Meldung, vom 7. August 1719 und 1. Aug. 1720, durch welche dieß geschah. Wenn aber Vergani leugnet, daß es etwas geholfen, so ist er damit ohne Zweifel in Irr- thum. Den Aufschwung der römischen Industrie bemerkte Pietro Ca- pello schon 1728. In unserm Provedimento, verfaßt unter Clemens XII, wird ausdrücklich versichert, daß sich gerade in Folge jener Ver- bote die Manufacturen bedeutend gehoben. Innocenz XIII, Benedict XIII bestätigten dieß Verbot. "In pochi anni si eressero a pro- prie spese de' particolari in molte citta e terre dello stato fa- briche nuove di lanificii, di valche, di spurghi, di tintorie et al- tre, in specie a Roma, Narni, Perugia, Rieti, Tivoli, Alatri, Ve- roli, Segni, Subiaco, S. Severino, Giulianello."
Allein eine Congregation, von Clemens XII. im Jahre 1735 eingesetzt, fand sich bewogen dieß Verbot aufzuheben und die Einfuhr der Tuche gegen einen Zoll von 12 Proc. in den Provinzen und 20 Proc. in Rom wieder zu gestatten. Die Folge war, wie wenigstens unsere Schrift versichert, daß die eben gegründeten Fabriken zu Grunde gerichtet wurden. Sie berechnet, daß eine Summe von 100000 Sc. für das Tuch aus dem Lande gehe. Sie wünscht eine Erneuerung des Verbotes, eine Ausdehnung desselben auch auf die Seidenwaa- ren; -- doch finde ich nicht, daß sie einen Erfolg gehabt hätte.
161. Altri provedimenti di commercio. (MS Rom.)
Bestätigung der momentanen Erhebung der Manufacturen seit jenem Verbote. Die alten Klagen über das Verbot der Ausfuhr. Es komme so vieles aus Toscana: wollte jemand aber auch nur einen Scheffel Korn hinüberschaffen, so würde er Confiscation der Güter, Excommunication, ja selbst das Leben verwirkt haben. Uebrigens war auch hier wie in Deutschland eine gewaltige Münzverwirrung eingerissen. Die päpstliche Münze war zu schwer, obwohl schon In- nocenz XI. und Clemens XI. leichtere geprägt hatten. Eine Menge fremdes Geld, bei dem man viel verlor, drang ein. Man forderte den Papst auf, auch seinerseits leichtere Sorten zu prägen, wie er dieß schon mit den Zechinen zu thun anfing.
Noch mehrere andere Schriften ähnlichen Inhaltes liegen uns vor: alle zu excerpiren, würde uns in allzuviel Detail ziehen. Ge- nug wenn wir bemerken, daß auch der Kirchenstaat die industriellen und öconomischen Tendenzen theilte, die das übrige Europa ergriffen hatten, obwohl Zustand, Verfassung und unvertilgbare Mißbräuche es zu keinem rechten Gedeihen kommen ließen. Die Ruhe der Aristo-
Provedimento per lo stato ecclco.
Und waͤre man nur muthig daran gegangen. Einen gewiſſen Auf- ſchwung wuͤrde doch vielleicht die Induſtrie genommen haben. Aber das Ungluͤck der roͤmiſchen Adminiſtration war, daß die nachfolgenden Paͤpſte ſo gern das Gegentheil von dem thaten, was ihren Vorfah- ren gut geſchienen. Ein Beiſpiel davon gibt uns vorliegende Schrift.
Im Jahre 1719 nahm die Einfuhr fremder Tuche aus Venedig und Napoli hauptſaͤchlich auch aus Deutſchland dergeſtalt zu, daß Clemens XI. ſich bewogen fuͤhlte ſie geradezu zu verbieten. Auch bei Vergani (della importanza del nuovo sistema di finanza) geſchieht der beiden Decrete Meldung, vom 7. Auguſt 1719 und 1. Aug. 1720, durch welche dieß geſchah. Wenn aber Vergani leugnet, daß es etwas geholfen, ſo iſt er damit ohne Zweifel in Irr- thum. Den Aufſchwung der roͤmiſchen Induſtrie bemerkte Pietro Ca- pello ſchon 1728. In unſerm Provedimento, verfaßt unter Clemens XII, wird ausdruͤcklich verſichert, daß ſich gerade in Folge jener Ver- bote die Manufacturen bedeutend gehoben. Innocenz XIII, Benedict XIII beſtaͤtigten dieß Verbot. „In pochi anni si eressero a pro- prie spese de’ particolari in molte città e terre dello stato fa- briche nuove di lanificii, di valche, di spurghi, di tintorie et al- tre, in specie a Roma, Narni, Perugia, Rieti, Tivoli, Alatri, Ve- roli, Segni, Subiaco, S. Severino, Giulianello.“
Allein eine Congregation, von Clemens XII. im Jahre 1735 eingeſetzt, fand ſich bewogen dieß Verbot aufzuheben und die Einfuhr der Tuche gegen einen Zoll von 12 Proc. in den Provinzen und 20 Proc. in Rom wieder zu geſtatten. Die Folge war, wie wenigſtens unſere Schrift verſichert, daß die eben gegruͤndeten Fabriken zu Grunde gerichtet wurden. Sie berechnet, daß eine Summe von 100000 Sc. fuͤr das Tuch aus dem Lande gehe. Sie wuͤnſcht eine Erneuerung des Verbotes, eine Ausdehnung deſſelben auch auf die Seidenwaa- ren; — doch finde ich nicht, daß ſie einen Erfolg gehabt haͤtte.
161. Altri provedimenti di commercio. (MS Rom.)
Beſtaͤtigung der momentanen Erhebung der Manufacturen ſeit jenem Verbote. Die alten Klagen uͤber das Verbot der Ausfuhr. Es komme ſo vieles aus Toscana: wollte jemand aber auch nur einen Scheffel Korn hinuͤberſchaffen, ſo wuͤrde er Confiscation der Guͤter, Excommunication, ja ſelbſt das Leben verwirkt haben. Uebrigens war auch hier wie in Deutſchland eine gewaltige Muͤnzverwirrung eingeriſſen. Die paͤpſtliche Muͤnze war zu ſchwer, obwohl ſchon In- nocenz XI. und Clemens XI. leichtere gepraͤgt hatten. Eine Menge fremdes Geld, bei dem man viel verlor, drang ein. Man forderte den Papſt auf, auch ſeinerſeits leichtere Sorten zu praͤgen, wie er dieß ſchon mit den Zechinen zu thun anfing.
Noch mehrere andere Schriften aͤhnlichen Inhaltes liegen uns vor: alle zu excerpiren, wuͤrde uns in allzuviel Detail ziehen. Ge- nug wenn wir bemerken, daß auch der Kirchenſtaat die induſtriellen und oͤconomiſchen Tendenzen theilte, die das uͤbrige Europa ergriffen hatten, obwohl Zuſtand, Verfaſſung und unvertilgbare Mißbraͤuche es zu keinem rechten Gedeihen kommen ließen. Die Ruhe der Ariſto-
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Provedimento per lo stato ecclco.
Und waͤre man nur muthig daran gegangen. Einen gewiſſen Auf-
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das Ungluͤck der roͤmiſchen Adminiſtration war, daß die nachfolgenden
Paͤpſte ſo gern das Gegentheil von dem thaten, was ihren Vorfah-
ren gut geſchienen. Ein Beiſpiel davon gibt uns vorliegende Schrift.
Im Jahre 1719 nahm die Einfuhr fremder Tuche aus Venedig
und Napoli hauptſaͤchlich auch aus Deutſchland dergeſtalt zu, daß
Clemens XI. ſich bewogen fuͤhlte ſie geradezu zu verbieten. Auch
bei Vergani (della importanza del nuovo sistema di finanza)
geſchieht der beiden Decrete Meldung, vom 7. Auguſt 1719 und
1. Aug. 1720, durch welche dieß geſchah. Wenn aber Vergani
leugnet, daß es etwas geholfen, ſo iſt er damit ohne Zweifel in Irr-
thum. Den Aufſchwung der roͤmiſchen Induſtrie bemerkte Pietro Ca-
pello ſchon 1728. In unſerm Provedimento, verfaßt unter Clemens
XII, wird ausdruͤcklich verſichert, daß ſich gerade in Folge jener Ver-
bote die Manufacturen bedeutend gehoben. Innocenz XIII, Benedict
XIII beſtaͤtigten dieß Verbot. „In pochi anni si eressero a pro-
prie spese de’ particolari in molte città e terre dello stato fa-
briche nuove di lanificii, di valche, di spurghi, di tintorie et al-
tre, in specie a Roma, Narni, Perugia, Rieti, Tivoli, Alatri, Ve-
roli, Segni, Subiaco, S. Severino, Giulianello.“
Allein eine Congregation, von Clemens XII. im Jahre 1735
eingeſetzt, fand ſich bewogen dieß Verbot aufzuheben und die Einfuhr
der Tuche gegen einen Zoll von 12 Proc. in den Provinzen und 20
Proc. in Rom wieder zu geſtatten. Die Folge war, wie wenigſtens
unſere Schrift verſichert, daß die eben gegruͤndeten Fabriken zu Grunde
gerichtet wurden. Sie berechnet, daß eine Summe von 100000 Sc.
fuͤr das Tuch aus dem Lande gehe. Sie wuͤnſcht eine Erneuerung
des Verbotes, eine Ausdehnung deſſelben auch auf die Seidenwaa-
ren; — doch finde ich nicht, daß ſie einen Erfolg gehabt haͤtte.
161.
Altri provedimenti di commercio. (MS Rom.)
Beſtaͤtigung der momentanen Erhebung der Manufacturen ſeit
jenem Verbote. Die alten Klagen uͤber das Verbot der Ausfuhr.
Es komme ſo vieles aus Toscana: wollte jemand aber auch nur einen
Scheffel Korn hinuͤberſchaffen, ſo wuͤrde er Confiscation der Guͤter,
Excommunication, ja ſelbſt das Leben verwirkt haben. Uebrigens
war auch hier wie in Deutſchland eine gewaltige Muͤnzverwirrung
eingeriſſen. Die paͤpſtliche Muͤnze war zu ſchwer, obwohl ſchon In-
nocenz XI. und Clemens XI. leichtere gepraͤgt hatten. Eine Menge
fremdes Geld, bei dem man viel verlor, drang ein. Man forderte
den Papſt auf, auch ſeinerſeits leichtere Sorten zu praͤgen, wie er
dieß ſchon mit den Zechinen zu thun anfing.
Noch mehrere andere Schriften aͤhnlichen Inhaltes liegen uns
vor: alle zu excerpiren, wuͤrde uns in allzuviel Detail ziehen. Ge-
nug wenn wir bemerken, daß auch der Kirchenſtaat die induſtriellen
und oͤconomiſchen Tendenzen theilte, die das uͤbrige Europa ergriffen
hatten, obwohl Zuſtand, Verfaſſung und unvertilgbare Mißbraͤuche
es zu keinem rechten Gedeihen kommen ließen. Die Ruhe der Ariſto-
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Ranke, Leopold von: Die römischen Päpste. Bd. 3. Berlin, 1836, S. 506. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_paepste03_1836/518>, abgerufen am 03.03.2025.
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