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Ramdohr, Basilius von: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredlung und Verschönerung. Zweyter Theil: Aesthetik der Liebe. Leipzig, 1798.

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Sechstes Kapitel.

Vorläufige Bemerkungen über die Veredlung und Verschönerung der Urbanität überhaupt.

Nächst dem Körper ist nichts, was dem Unbekannten mehr zur Empfehlung gereicht, als dasjenige, was man Artigkeit, Manieren, Urbanität, Courteoisie, Höflichkeit, guten und feinen Ton, Welt u. s. w. nennt. Da das Frauenzimmer besonders Werth hierauf legt, und wie ich unten zeigen werde, vorzüglichen Werth darauf zu legen berechtigt ist, so verdient dieser Gegenstand hier etwas näher aus einander gesetzt zu werden.

Es giebt gewisse Pflichten, welche weder die Moral noch die Gesetze bestimmt vorschreiben; Pflichten, zu deren Beobachtung wir nicht als Mitglieder der menschlichen Gattung überhaupt, nicht als Mitglieder eines Staats, einer Familie, oder einer noch engern Verbindung schuldig sind: sondern Pflichten, welche die örtliche Gesellschaft in weiterm Umgange beym vorübergehenden Zusammentreffen mit Fremden und entfernten Bekannten, bey Zusammenkünften zur geselligen Mittheilung auflegt, Pflichten, die zum Theil auf Anerkennung der wesentlichen Maximen beruhen, wodurch sicheres und bequemes Nebeneinanderseyn befördert, und dem Ausbruche grober und niedriger Neigungen vorgebeuget wird; zum Theil aber auch auf stillschweigender oder ausdrücklicher Uebereinkunft, solche Formen zu bewahren, welche Bilder des Wohlwollens, des Zutrauens, der Schätzung, selbst für Unbekannte, erwecken, und dem Herzen, so wie dem Sinn des Edeln und Schönen wirklich schmeicheln oder schmeicheln sollen.

Sechstes Kapitel.

Vorläufige Bemerkungen über die Veredlung und Verschönerung der Urbanität überhaupt.

Nächst dem Körper ist nichts, was dem Unbekannten mehr zur Empfehlung gereicht, als dasjenige, was man Artigkeit, Manieren, Urbanität, Courteoisie, Höflichkeit, guten und feinen Ton, Welt u. s. w. nennt. Da das Frauenzimmer besonders Werth hierauf legt, und wie ich unten zeigen werde, vorzüglichen Werth darauf zu legen berechtigt ist, so verdient dieser Gegenstand hier etwas näher aus einander gesetzt zu werden.

Es giebt gewisse Pflichten, welche weder die Moral noch die Gesetze bestimmt vorschreiben; Pflichten, zu deren Beobachtung wir nicht als Mitglieder der menschlichen Gattung überhaupt, nicht als Mitglieder eines Staats, einer Familie, oder einer noch engern Verbindung schuldig sind: sondern Pflichten, welche die örtliche Gesellschaft in weiterm Umgange beym vorübergehenden Zusammentreffen mit Fremden und entfernten Bekannten, bey Zusammenkünften zur geselligen Mittheilung auflegt, Pflichten, die zum Theil auf Anerkennung der wesentlichen Maximen beruhen, wodurch sicheres und bequemes Nebeneinanderseyn befördert, und dem Ausbruche grober und niedriger Neigungen vorgebeuget wird; zum Theil aber auch auf stillschweigender oder ausdrücklicher Uebereinkunft, solche Formen zu bewahren, welche Bilder des Wohlwollens, des Zutrauens, der Schätzung, selbst für Unbekannte, erwecken, und dem Herzen, so wie dem Sinn des Edeln und Schönen wirklich schmeicheln oder schmeicheln sollen.

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[214/0214] Sechstes Kapitel. Vorläufige Bemerkungen über die Veredlung und Verschönerung der Urbanität überhaupt. Nächst dem Körper ist nichts, was dem Unbekannten mehr zur Empfehlung gereicht, als dasjenige, was man Artigkeit, Manieren, Urbanität, Courteoisie, Höflichkeit, guten und feinen Ton, Welt u. s. w. nennt. Da das Frauenzimmer besonders Werth hierauf legt, und wie ich unten zeigen werde, vorzüglichen Werth darauf zu legen berechtigt ist, so verdient dieser Gegenstand hier etwas näher aus einander gesetzt zu werden. Es giebt gewisse Pflichten, welche weder die Moral noch die Gesetze bestimmt vorschreiben; Pflichten, zu deren Beobachtung wir nicht als Mitglieder der menschlichen Gattung überhaupt, nicht als Mitglieder eines Staats, einer Familie, oder einer noch engern Verbindung schuldig sind: sondern Pflichten, welche die örtliche Gesellschaft in weiterm Umgange beym vorübergehenden Zusammentreffen mit Fremden und entfernten Bekannten, bey Zusammenkünften zur geselligen Mittheilung auflegt, Pflichten, die zum Theil auf Anerkennung der wesentlichen Maximen beruhen, wodurch sicheres und bequemes Nebeneinanderseyn befördert, und dem Ausbruche grober und niedriger Neigungen vorgebeuget wird; zum Theil aber auch auf stillschweigender oder ausdrücklicher Uebereinkunft, solche Formen zu bewahren, welche Bilder des Wohlwollens, des Zutrauens, der Schätzung, selbst für Unbekannte, erwecken, und dem Herzen, so wie dem Sinn des Edeln und Schönen wirklich schmeicheln oder schmeicheln sollen.

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Zitationshilfe: Ramdohr, Basilius von: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredlung und Verschönerung. Zweyter Theil: Aesthetik der Liebe. Leipzig, 1798, S. 214. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ramdohr_venus02_1798/214>, abgerufen am 30.12.2024.