V. Veränderungen in der Kirche seit dem Aufent- halte der Päbste zu Avignon und dem daraus entstandenen Schisma des päbstlichen Stuhls.
I. Folgen des Aufenthalts der Päbste zu Avignon. -- II. Neue päbstliche Anmaßungen in Vergebung geistlicher Stellen. -- III. IV. Vermehrte Geldzuflüsse für die päbst- liche Cammer. -- V. VI. Aufsehen über Wiclefs Lehren und über das Schisma zweyer Päbste und zweyerley Cardi- näle. -- VII. Letzteres unterhalten durch eine gleichmäßige Zwiespalt zwischen Wenzel und Ruprechten von der Pfalz. -- VIII. IX. Vergebliche Anstellung einer Kirchenversammlung zu Pisa. -- X. Nochmalige Zwiespalt in der Kaiserwürde, bis Sigismund endlich Jobst von Mähren überlebt.
War je ein Gegenstand, auf den AufklärungI. und Denkfreyheit ihrem wirksamen Einfluß haben, und sich in ihrem vollen Werthe zeigen konnte, so war es der Zustand der Religion und Kirchenverfassung im XIV. Jahrhunderte. Schon der Umstand, daß der erste Bischof und das sicht- bare höchste Oberhaupt der Christlichen Kirche von dem eigentlichen Sitze seiner Kirche entfernt lebte, mußte mehreren Bischöfen und Erzbischöfen zur Rechtfertigung dienen, wenn sie die Orte, die zum Sitze ihrer Kirchen bestimmt waren, verließen, und nach ihrer Convenienz sich einen andern Aufenthalt wehlten, oder in fremde Länder reiseten, und die ihnen zur geistlichen Obsicht anvertrauten Länder ohne Aufsicht ließen, oder wieder anderen Mieth- lingen Preis gaben. Aber dem Pabste selbst muß- ten in der Entfernung, worin er nun von Rom lebte, nothwendig manche Einkünfte und andere
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5) Carl IV. — Sigism. 1376-1414.
V. Veraͤnderungen in der Kirche ſeit dem Aufent- halte der Paͤbſte zu Avignon und dem daraus entſtandenen Schisma des paͤbſtlichen Stuhls.
I. Folgen des Aufenthalts der Paͤbſte zu Avignon. — II. Neue paͤbſtliche Anmaßungen in Vergebung geiſtlicher Stellen. — III. IV. Vermehrte Geldzufluͤſſe fuͤr die paͤbſt- liche Cammer. — V. VI. Aufſehen uͤber Wiclefs Lehren und uͤber das Schisma zweyer Paͤbſte und zweyerley Cardi- naͤle. — VII. Letzteres unterhalten durch eine gleichmaͤßige Zwieſpalt zwiſchen Wenzel und Ruprechten von der Pfalz. — VIII. IX. Vergebliche Anſtellung einer Kirchenverſammlung zu Piſa. — X. Nochmalige Zwieſpalt in der Kaiſerwuͤrde, bis Sigismund endlich Jobſt von Maͤhren uͤberlebt.
War je ein Gegenſtand, auf den AufklaͤrungI. und Denkfreyheit ihrem wirkſamen Einfluß haben, und ſich in ihrem vollen Werthe zeigen konnte, ſo war es der Zuſtand der Religion und Kirchenverfaſſung im XIV. Jahrhunderte. Schon der Umſtand, daß der erſte Biſchof und das ſicht- bare hoͤchſte Oberhaupt der Chriſtlichen Kirche von dem eigentlichen Sitze ſeiner Kirche entfernt lebte, mußte mehreren Biſchoͤfen und Erzbiſchoͤfen zur Rechtfertigung dienen, wenn ſie die Orte, die zum Sitze ihrer Kirchen beſtimmt waren, verließen, und nach ihrer Convenienz ſich einen andern Aufenthalt wehlten, oder in fremde Laͤnder reiſeten, und die ihnen zur geiſtlichen Obſicht anvertrauten Laͤnder ohne Aufſicht ließen, oder wieder anderen Mieth- lingen Preis gaben. Aber dem Pabſte ſelbſt muß- ten in der Entfernung, worin er nun von Rom lebte, nothwendig manche Einkuͤnfte und andere
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5) Carl IV. — Sigism. 1376-1414.
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Veraͤnderungen in der Kirche ſeit dem Aufent-
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entſtandenen Schisma des paͤbſtlichen Stuhls.
I. Folgen des Aufenthalts der Paͤbſte zu Avignon. —
II. Neue paͤbſtliche Anmaßungen in Vergebung geiſtlicher
Stellen. — III. IV. Vermehrte Geldzufluͤſſe fuͤr die paͤbſt-
liche Cammer. — V. VI. Aufſehen uͤber Wiclefs Lehren
und uͤber das Schisma zweyer Paͤbſte und zweyerley Cardi-
naͤle. — VII. Letzteres unterhalten durch eine gleichmaͤßige
Zwieſpalt zwiſchen Wenzel und Ruprechten von der Pfalz. —
VIII. IX. Vergebliche Anſtellung einer Kirchenverſammlung zu
Piſa. — X. Nochmalige Zwieſpalt in der Kaiſerwuͤrde, bis
Sigismund endlich Jobſt von Maͤhren uͤberlebt.
War je ein Gegenſtand, auf den Aufklaͤrung
und Denkfreyheit ihrem wirkſamen Einfluß
haben, und ſich in ihrem vollen Werthe zeigen
konnte, ſo war es der Zuſtand der Religion und
Kirchenverfaſſung im XIV. Jahrhunderte. Schon
der Umſtand, daß der erſte Biſchof und das ſicht-
bare hoͤchſte Oberhaupt der Chriſtlichen Kirche von
dem eigentlichen Sitze ſeiner Kirche entfernt lebte,
mußte mehreren Biſchoͤfen und Erzbiſchoͤfen zur
Rechtfertigung dienen, wenn ſie die Orte, die zum
Sitze ihrer Kirchen beſtimmt waren, verließen, und
nach ihrer Convenienz ſich einen andern Aufenthalt
wehlten, oder in fremde Laͤnder reiſeten, und die
ihnen zur geiſtlichen Obſicht anvertrauten Laͤnder
ohne Aufſicht ließen, oder wieder anderen Mieth-
lingen Preis gaben. Aber dem Pabſte ſelbſt muß-
ten in der Entfernung, worin er nun von Rom
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Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786, S. 279. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/puetter_staatsverfassung01_1786/313>, abgerufen am 21.12.2024.
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