Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 1: Bis 1558. Göttingen, 1786.III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. Vortheile entgehen, die ein zu Rom anwesenderPabst als Regent der Stadt und des ganzen Kir- chenstaats genießen konnte, aber in der auf die Länge anhaltenden Abwesenheit nicht im Stande war, gegen alle Gattungen von Usurpatoren und bösen Zahlern zu retten. Diesen Abgang zu er- setzen waren die Päbste zu Avignon glücklich gnug, mehrere neue Quellen für ihre Einnahmen ergie- big zu machen. Vorausgesetzt, was sich auf die jetzt über allen Widerspruch erhobenen und für alle critische Untersuchungen gesicherten Isidorischen Grundsätze, in Fortführung der schon von Gregor dem VII., Innocenz dem III. und Bonifaz dem VIII. darauf errichteten Gebäude, noch weiter dar- auf bauen ließ, war es freylich ein leichtes, der einmal zum Gehorsam unter der Kirche und ihrem Oberhaupte gewohnten Welt neue Vorschriften zu geben, und das schon tragende Joch nur noch mit einigen neuen Lasten zu beschweren. II. War es doch schon seit der Waldenser Zeiten lichen
III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493. Vortheile entgehen, die ein zu Rom anweſenderPabſt als Regent der Stadt und des ganzen Kir- chenſtaats genießen konnte, aber in der auf die Laͤnge anhaltenden Abweſenheit nicht im Stande war, gegen alle Gattungen von Uſurpatoren und boͤſen Zahlern zu retten. Dieſen Abgang zu er- ſetzen waren die Paͤbſte zu Avignon gluͤcklich gnug, mehrere neue Quellen fuͤr ihre Einnahmen ergie- big zu machen. Vorausgeſetzt, was ſich auf die jetzt uͤber allen Widerſpruch erhobenen und fuͤr alle critiſche Unterſuchungen geſicherten Iſidoriſchen Grundſaͤtze, in Fortfuͤhrung der ſchon von Gregor dem VII., Innocenz dem III. und Bonifaz dem VIII. darauf errichteten Gebaͤude, noch weiter dar- auf bauen ließ, war es freylich ein leichtes, der einmal zum Gehorſam unter der Kirche und ihrem Oberhaupte gewohnten Welt neue Vorſchriften zu geben, und das ſchon tragende Joch nur noch mit einigen neuen Laſten zu beſchweren. II. War es doch ſchon ſeit der Waldenſer Zeiten lichen
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0314" n="280"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">III.</hi> Mittl. Zeiten <hi rendition="#aq">b</hi>) 1235-1493.</hi></fw><lb/> Vortheile entgehen, die ein zu Rom anweſender<lb/> Pabſt als Regent der Stadt und des ganzen Kir-<lb/> chenſtaats genießen konnte, aber in der auf die<lb/> Laͤnge anhaltenden Abweſenheit nicht im Stande<lb/> war, gegen alle Gattungen von Uſurpatoren und<lb/> boͤſen Zahlern zu retten. Dieſen Abgang zu er-<lb/> ſetzen waren die Paͤbſte zu Avignon gluͤcklich gnug,<lb/> mehrere neue Quellen fuͤr ihre Einnahmen ergie-<lb/> big zu machen. Vorausgeſetzt, was ſich auf die<lb/> jetzt uͤber allen Widerſpruch erhobenen und fuͤr alle<lb/> critiſche Unterſuchungen geſicherten Iſidoriſchen<lb/> Grundſaͤtze, in Fortfuͤhrung der ſchon von Gregor<lb/> dem <hi rendition="#aq">VII.</hi>, Innocenz dem <hi rendition="#aq">III.</hi> und Bonifaz dem<lb/><hi rendition="#aq">VIII.</hi> darauf errichteten Gebaͤude, noch weiter dar-<lb/> auf bauen ließ, war es freylich ein leichtes, der<lb/> einmal zum Gehorſam unter der Kirche und ihrem<lb/> Oberhaupte gewohnten Welt neue Vorſchriften zu<lb/> geben, und das ſchon tragende Joch nur noch mit<lb/> einigen neuen Laſten zu beſchweren.</p><lb/> <note place="left"> <hi rendition="#aq">II.</hi> </note> <p>War es doch ſchon ſeit der Waldenſer Zeiten<lb/> in Gang gekommen, daß zur Vorſorge, damit<lb/> nicht Ketzer als reudige Schafe in den Schafſtall<lb/> der Kirche eindringen moͤchten, das Oberhaupt der<lb/> Kirche es uͤbernommen hatte, erledigte Biſthuͤmer<lb/> und Erzbiſthuͤmer mit zuverlaͤßigen Maͤnnern zu<lb/> beſetzen; was war es jetzt anders, als ein aus<lb/> eben der Quelle herfließender preiswuͤrdiger Eifer,<lb/> wenn Johann der <hi rendition="#aq">XXII.</hi> jetzt (1317.) verordnete:<lb/> daß niemand zwey Pfruͤnden mehr beyſammen ha-<lb/> ben, ſondern, wo dergleichen Mißbrauch eingeriſ-<lb/> ſen, ein jeder Beſitzer mehrerer Pfruͤnden dieſelben<lb/> bis auf eine reſigniren ſollte, da dann fuͤr die<lb/> Wiederbeſetzung der ſolchergeſtalt erledigten geiſt-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">lichen</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [280/0314]
III. Mittl. Zeiten b) 1235-1493.
Vortheile entgehen, die ein zu Rom anweſender
Pabſt als Regent der Stadt und des ganzen Kir-
chenſtaats genießen konnte, aber in der auf die
Laͤnge anhaltenden Abweſenheit nicht im Stande
war, gegen alle Gattungen von Uſurpatoren und
boͤſen Zahlern zu retten. Dieſen Abgang zu er-
ſetzen waren die Paͤbſte zu Avignon gluͤcklich gnug,
mehrere neue Quellen fuͤr ihre Einnahmen ergie-
big zu machen. Vorausgeſetzt, was ſich auf die
jetzt uͤber allen Widerſpruch erhobenen und fuͤr alle
critiſche Unterſuchungen geſicherten Iſidoriſchen
Grundſaͤtze, in Fortfuͤhrung der ſchon von Gregor
dem VII., Innocenz dem III. und Bonifaz dem
VIII. darauf errichteten Gebaͤude, noch weiter dar-
auf bauen ließ, war es freylich ein leichtes, der
einmal zum Gehorſam unter der Kirche und ihrem
Oberhaupte gewohnten Welt neue Vorſchriften zu
geben, und das ſchon tragende Joch nur noch mit
einigen neuen Laſten zu beſchweren.
War es doch ſchon ſeit der Waldenſer Zeiten
in Gang gekommen, daß zur Vorſorge, damit
nicht Ketzer als reudige Schafe in den Schafſtall
der Kirche eindringen moͤchten, das Oberhaupt der
Kirche es uͤbernommen hatte, erledigte Biſthuͤmer
und Erzbiſthuͤmer mit zuverlaͤßigen Maͤnnern zu
beſetzen; was war es jetzt anders, als ein aus
eben der Quelle herfließender preiswuͤrdiger Eifer,
wenn Johann der XXII. jetzt (1317.) verordnete:
daß niemand zwey Pfruͤnden mehr beyſammen ha-
ben, ſondern, wo dergleichen Mißbrauch eingeriſ-
ſen, ein jeder Beſitzer mehrerer Pfruͤnden dieſelben
bis auf eine reſigniren ſollte, da dann fuͤr die
Wiederbeſetzung der ſolchergeſtalt erledigten geiſt-
lichen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |