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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.

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Erstlich von der Lere.

WEil Gottes vnwandelbarer wille ist / das man seinen Son Ihesum Christum hören solle / wie er selbs saget / Huncaudite, Vnd kein ander Name auff der Welt ist / dadurch man könne selig werden / denn der name Ihesu Christi / So sollen alle vnsere Superintendenten / Pastores / Kirchendiener vnd Schulmeister / fleis thun / das sie die Lere des heiligen Euangelj / erst vor sich recht verstehen / vnd geschickt sein / andere zu leren vnd zu ermanen / vnd fleissig studiren / damit sie von tag zu tag in der Lere zunemen / vnd in jrer Lere vnd Predigten / das Gesetz vnd Euangelium predigen / vnd die Lere für vnd für treiben / die Gott in seinem heiligen Wort durch Mosen / die Propheten / Christum vnd die Aposteln geoffenbaret hat / Vnd wie die in der heiligen Propheten / Euangelisten vnd Aposteln Schrifften / auch in Symbolis, Apostolico, Nicaeno vnd Atha-

Erstlich von der Lere.

WEil Gottes vnwandelbarer wille ist / das man seinen Son Ihesum Christum hören solle / wie er selbs saget / Huncaudite, Vnd kein ander Name auff der Welt ist / dadurch man könne selig werden / denn der name Ihesu Christi / So sollen alle vnsere Superintendenten / Pastores / Kirchendiener vnd Schulmeister / fleis thun / das sie die Lere des heiligen Euangelj / erst vor sich recht verstehen / vnd geschickt sein / andere zu leren vnd zu ermanen / vnd fleissig studiren / damit sie von tag zu tag in der Lere zunemen / vnd in jrer Lere vnd Predigten / das Gesetz vnd Euangelium predigen / vnd die Lere für vnd für treiben / die Gott in seinem heiligen Wort durch Mosen / die Propheten / Christum vnd die Aposteln geoffenbaret hat / Vnd wie die in der heiligen Propheten / Euangelisten vnd Aposteln Schrifften / auch in Symbolis, Apostolico, Nicaeno vnd Atha-

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[0015] Erstlich von der Lere. WEil Gottes vnwandelbarer wille ist / das man seinen Son Ihesum Christum hören solle / wie er selbs saget / Huncaudite, Vnd kein ander Name auff der Welt ist / dadurch man könne selig werden / denn der name Ihesu Christi / So sollen alle vnsere Superintendenten / Pastores / Kirchendiener vnd Schulmeister / fleis thun / das sie die Lere des heiligen Euangelj / erst vor sich recht verstehen / vnd geschickt sein / andere zu leren vnd zu ermanen / vnd fleissig studiren / damit sie von tag zu tag in der Lere zunemen / vnd in jrer Lere vnd Predigten / das Gesetz vnd Euangelium predigen / vnd die Lere für vnd für treiben / die Gott in seinem heiligen Wort durch Mosen / die Propheten / Christum vnd die Aposteln geoffenbaret hat / Vnd wie die in der heiligen Propheten / Euangelisten vnd Aposteln Schrifften / auch in Symbolis, Apostolico, Nicaeno vnd Atha-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/15>, abgerufen am 21.11.2024.