[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598.nasij, aus gedrücket / vnd durch Martinum Luther seliger ernewert / vnd in seinem Catechismo / Auch in der Confession vnd Apologia / die Anno 1530. der Keis. Mayest. zu Augspurg vberantwortet ist / begriffen / vnd alle andere widerwertige Lere straffen. Vnd weil die Lere in solchen Büchern nach notdurfft begriffen / so achten wir ohne not / dieselbe hieher zu erholen / sondern wollen vns deshalben auff solche Lere vnd Bücher gezogen vnd referirt haben. Von dem MINISTERIO VERBI DEI. WEil das Ander stücke der Christlichen ordnung ist / Ministerium verbi, dadurch die reine Christliche Lehre erhalten wird / vnd solches eine sonderliche gabe vnd gnade Gottes ist / Wie Paulus saget / Ephes. 4. Dedit dona hominibus, Prophetas, Apostolos, nasij, aus gedrücket / vnd durch Martinum Luther seliger ernewert / vnd in seinem Catechismo / Auch in der Confession vnd Apologia / die Anno 1530. der Keis. Mayest. zu Augspurg vberantwortet ist / begriffen / vnd alle andere widerwertige Lere straffen. Vnd weil die Lere in solchen Büchern nach notdurfft begriffen / so achten wir ohne not / dieselbe hieher zu erholen / sondern wollen vns deshalben auff solche Lere vnd Bücher gezogen vnd referirt haben. Von dem MINISTERIO VERBI DEI. WEil das Ander stücke der Christlichen ordnung ist / Ministerium verbi, dadurch die reine Christliche Lehre erhalten wird / vnd solches eine sonderliche gabe vnd gnade Gottes ist / Wie Paulus saget / Ephes. 4. Dedit dona hominibus, Prophetas, Apostolos, <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0016"/> nasij, aus gedrücket / vnd durch Martinum Luther seliger ernewert / vnd in seinem Catechismo / Auch in der Confession vnd Apologia / die Anno 1530. der Keis. Mayest. zu Augspurg vberantwortet ist / begriffen / vnd alle andere widerwertige Lere straffen.</p> <p>Vnd weil die Lere in solchen Büchern nach notdurfft begriffen / so achten wir ohne not / dieselbe hieher zu erholen / sondern wollen vns deshalben auff solche Lere vnd Bücher gezogen vnd referirt haben.</p> </div> <div> <head>Von dem MINISTERIO VERBI DEI.</head><lb/> <p>WEil das Ander stücke der Christlichen ordnung ist / Ministerium verbi, dadurch die reine Christliche Lehre erhalten wird / vnd solches eine sonderliche gabe vnd gnade Gottes ist / Wie Paulus saget / Ephes. 4. Dedit dona hominibus, Prophetas, Apostolos, </p> </div> </body> </text> </TEI> [0016]
nasij, aus gedrücket / vnd durch Martinum Luther seliger ernewert / vnd in seinem Catechismo / Auch in der Confession vnd Apologia / die Anno 1530. der Keis. Mayest. zu Augspurg vberantwortet ist / begriffen / vnd alle andere widerwertige Lere straffen.
Vnd weil die Lere in solchen Büchern nach notdurfft begriffen / so achten wir ohne not / dieselbe hieher zu erholen / sondern wollen vns deshalben auff solche Lere vnd Bücher gezogen vnd referirt haben.
Von dem MINISTERIO VERBI DEI.
WEil das Ander stücke der Christlichen ordnung ist / Ministerium verbi, dadurch die reine Christliche Lehre erhalten wird / vnd solches eine sonderliche gabe vnd gnade Gottes ist / Wie Paulus saget / Ephes. 4. Dedit dona hominibus, Prophetas, Apostolos,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/16 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung: Wie es mit Christlicher Lere/ reichung der Sacrament/ Ordination der Diener des Euangelij/ Ordentlichen Ceremonien/ Visitation/ Consistorio vnd Schulen/ Jm Hertzogthumb Lünenburgk. Ulssen, 1598, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1598/16>, abgerufen am 16.07.2024. |