Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

Bild:
<< vorherige Seite

furder nach dieser ordnung gerichtet / vnd dieselbige one sonderliche erhebliche, vrsach / nicht vnterlassen werden.

Vnd kan gleichwol das gemeine Volck / zu zeit von solchen Ceremonien / das die gewissen daran nicht verbunden sein / vnd als solte verenderung dieser ordnung Sünde sein / das aber vmb der Jugend vnd ordnung willen / solche Ceremonien nutz / vnd einem jeden gebüret / der Oberkeit in solchen sachen / die nicht wider Gott sein / zugehorsamen / wol vnterrichtet werden.

Ordnung der Ceremonien in Pfarkirchen der Stedte / in den Stifften / Klöstern / vnd da Schulen sind.
Sonnabends / vnd andere heilige Abend / vnd Feiertage / nach mittag.

Sol man in Stedten zu gewönlicher zeit Vesper singen / Nemlich / die Schüler einen Psalm / zwen oder drey / vnd die Antiphen von der Dominica oder Fest.

furder nach dieser ordnung gerichtet / vnd dieselbige one sonderliche erhebliche, vrsach / nicht vnterlassen werden.

Vnd kan gleichwol das gemeine Volck / zu zeit von solchen Ceremonien / das die gewissen daran nicht verbunden sein / vnd als solte verenderung dieser ordnung Sünde sein / das aber vmb der Jugend vnd ordnung willen / solche Ceremonien nutz / vnd einem jeden gebüret / der Oberkeit in solchen sachen / die nicht wider Gott sein / zugehorsamen / wol vnterrichtet werden.

Ordnung der Ceremonien in Pfarkirchen der Stedte / in den Stifften / Klöstern / vnd da Schulen sind.
Sonnabends / vnd andere heilige Abend / vnd Feiertage / nach mittag.

Sol man in Stedten zu gewönlicher zeit Vesper singen / Nemlich / die Schüler einen Psalm / zwen oder drey / vnd die Antiphen von der Dominica oder Fest.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0036"/>
furder nach dieser ordnung                      gerichtet / vnd dieselbige one sonderliche erhebliche, vrsach / nicht                      vnterlassen werden.</p>
        <p>Vnd kan gleichwol das gemeine Volck / zu zeit von solchen Ceremonien / das die                      gewissen daran nicht verbunden sein / vnd als solte verenderung dieser ordnung                      Sünde sein / das aber vmb der Jugend vnd ordnung willen / solche Ceremonien nutz                      / vnd einem jeden gebüret / der Oberkeit in solchen sachen / die nicht wider                      Gott sein / zugehorsamen / wol vnterrichtet werden.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Ordnung der Ceremonien in Pfarkirchen der Stedte / in den Stifften / Klöstern                      / vnd da Schulen sind.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Sonnabends / vnd andere heilige Abend / vnd Feiertage / nach mittag.</head><lb/>
        <p>Sol man in Stedten zu gewönlicher zeit Vesper singen / Nemlich / die Schüler                      einen Psalm / zwen oder drey / vnd die Antiphen von der <hi rendition="#i">Dominica</hi> oder Fest.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0036] furder nach dieser ordnung gerichtet / vnd dieselbige one sonderliche erhebliche, vrsach / nicht vnterlassen werden. Vnd kan gleichwol das gemeine Volck / zu zeit von solchen Ceremonien / das die gewissen daran nicht verbunden sein / vnd als solte verenderung dieser ordnung Sünde sein / das aber vmb der Jugend vnd ordnung willen / solche Ceremonien nutz / vnd einem jeden gebüret / der Oberkeit in solchen sachen / die nicht wider Gott sein / zugehorsamen / wol vnterrichtet werden. Ordnung der Ceremonien in Pfarkirchen der Stedte / in den Stifften / Klöstern / vnd da Schulen sind. Sonnabends / vnd andere heilige Abend / vnd Feiertage / nach mittag. Sol man in Stedten zu gewönlicher zeit Vesper singen / Nemlich / die Schüler einen Psalm / zwen oder drey / vnd die Antiphen von der Dominica oder Fest.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/36
Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/36>, abgerufen am 22.12.2024.