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[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.

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Folget die form der Ordination durch D. Martinum Luther gestelt.

ERstlich finget man / Veni sancte Spiritus etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese folgende text.

So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel.

Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck / Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit / So aber jem and seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die gemeine Gottes versorgen / nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal-

Folget die form der Ordination durch D. Martinum Luther gestelt.

ERstlich finget man / Veni sancte Spiritus etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese folgende text.

So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel.

Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck / Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit / So aber jem and seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die gemeine Gottes versorgen / nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal-

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[0014] Folget die form der Ordination durch D. Martinum Luther gestelt. ERstlich finget man / Veni sancte Spiritus etc. vnd wird die Collect gelesen / darnach lieset der Superintendens diese folgende text. So schreibet S. Paulus in der ersten Epistel an Timotheon am dritten Capitel. Das ist je gewislich war / so jemand ein Bischoffs ampt begeret / der begeret ein köstlich werck / Es sol aber ein Bischoff vnstrefflich sein / eines Weibes Man / nüchtern / messig / sittig / gastfrey / lernhafftig / nicht ein Weinseuffer / nicht beissig / nicht vnehrliche handtierung treiben / sondern gelinde / nicht haderhafftig / nicht geitzig / der seinem eigen Hause wol fürstehet / der gehorsame Kinder habe / mit aller erbarkeit / So aber jem and seinem eigen hause nicht weis fürzustehen / wie wird er die gemeine Gottes versorgen / nicht ein Newling / auff das er sich nicht auffblase / vnd dem Lesterer ins vrteil fal-

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Zitationshilfe: [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/14>, abgerufen am 23.11.2024.