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Müller, Karl Otfried: Handbuch der Archäologie der Kunst. Breslau, 1830.

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Einleitung
genſtand der Darſtellung, Kunſtidee im obigen Sinne,
zu ſein, da dieſe (§. 7.) eine ganz beſondere Vorſtellung
und Empfindung iſt. Im Gegentheil befindet ſich auch
die Schoͤnheit, auf den hoͤchſten Punkt gefuͤhrt, im Ge-
genſatze mit jedem Beſtreben etwas Beſonderes darzuſtellen.

2. Daher der tiefe Ausſpruch Winckelmanns (vii. S. 76.),
daß die völlige Schönheit unbezeichnend ſein müſſe, gleich dem
reinſten Waſſer. Streit, ob das Charakteriſtiſche, Bedeu-
tende, oder Schöne Prinzip der Kunſt. Eine durchgängige
Aufhebung der Schönheit und Geſetzmäßigkeit durch grelle Charakte-
riſirung iſt Carricatur. Eine theilweiſe, im Ganzen zurück-
geführte Aufhebung (Diſſonanz, Arrhythmie, ſcheinbare Verhält-
nißwidrigkeit in der Architektur) dagegen ein wichtiges Mittel dar-
zuſtellen.

14. Als entgegengeſetzte Punkte in der Reihe von
Empfindungen, die man durch das Schoͤne bezeichnet,
kann man das Erhabene und Anmuthige betrachten,
wovon jenes der Seele eine bis an die Graͤnzen ihrer
Kraft geſteigerte Energie der Empfindungen zumuthet,
dieſes ſie von ſelbſt, ohne Steigerung ihrer Kraft, in ei-
nen Kreis wohlthaͤtiger Empfindungen hineinzieht.

15. Es liegt im Begriffe eines Kunſtwerks als einer
innigen Verbindung einer Kunſtidee mit aͤußeren Formen,
daß es eine Einheit haben muß, auf welche Alles im
Kunſtwerke ſich zuruͤckbezieht, und durch welche die ver-
ſchiedenen, ſucceſſiv oder nebeneinander exiſtirenden, Theile
ſo zuſammengehalten werden, daß der eine den andern
gleichſam fordert und nothwendig macht. Das Kunſt-
werk muß ein Eines und Ganzes ſein.


3. Eintheilung der Kunſt.

16. Die Eintheilung der Kunſt wird beſonders durch
die Beſchaffenheit der Formen gegeben, durch welche
ſie darſtellt: obgleich nicht zu zweifeln iſt, daß auch die

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Zitationshilfe: Müller, Karl Otfried: Handbuch der Archäologie der Kunst. Breslau, 1830, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_kunst_1830/28>, abgerufen am 06.01.2025.