Mohl, Robert von: Encyklopädie der Staatswissenschaften. Tübingen, 1859.2) Der Keim eines amerikanischen Gleichgewichts- und Ausschließungs- systemes ist die sogenannte Monroe doctrine. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß bei steigender Macht des Staatenbundes der Anspruch auf Beschränkung der europäischen Mächte sich nicht begnügen wird mit Verhinderung neuer Erwerbungen, sondern daß auch das Aufhören des Besitzes von Kolonieen in Amerika und in dessen nächsten Umgebungen als ein mit Gewalt aufrecht zu erhaltender Grundsatz wird ausgesprochen werden. America for the Americans. 3) Die große Wichtigkeit, welche in früherer Zeit den Rangverhältnissen unter den europäischen Staaten und dem ganzen damit zusammenhängenden Cäremonialwesen beigelegt wurde, ist psychologisch sehr merkwürdig. Eine höchst zahlreiche und in die größten Einzelnheiten und Feinheiten eingehende Literatur beweist die Ausdehnung der Beschäftigung mit dem Gegenstande und die Bedeutung, welche man demselben im Leben zuschrieb. S. dieselbe bei Ompteda und Kamptz. Eine Uebersicht über die wesentlichen Fragen gibt Günther, Völkerrecht in Friedenszeiten. Altenb., 1787, Bd. I, S. 199 u. fg. Den neuesten Zustand enthält Mosheim, F. A., Ueber den Rang der europäischen Mächte. Sulzbach, 1819. 4) So gebraucht z. B. England vielfach in seinem inneren amtlichen Sprachgebrauche die Bezeichnung "imperial", ohne daß es die Kaiserwürde gegenüber von dem Auslande in Anspruch nähme oder von diesem frei- willig erhielte. § 72. c. Das Gesandtschaftsrecht. Das positive Völkerrecht hat die Verhältnisse und Ansprüche Vor Allem sind drei wesentlich verschiedene Gattungen 1. Gesandte, d. h. Beamte, welche zur Besorgung 2) Der Keim eines amerikaniſchen Gleichgewichts- und Ausſchließungs- ſyſtemes iſt die ſogenannte Monroe doctrine. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß bei ſteigender Macht des Staatenbundes der Anſpruch auf Beſchränkung der europäiſchen Mächte ſich nicht begnügen wird mit Verhinderung neuer Erwerbungen, ſondern daß auch das Aufhören des Beſitzes von Kolonieen in Amerika und in deſſen nächſten Umgebungen als ein mit Gewalt aufrecht zu erhaltender Grundſatz wird ausgeſprochen werden. America for the Americans. 3) Die große Wichtigkeit, welche in früherer Zeit den Rangverhältniſſen unter den europäiſchen Staaten und dem ganzen damit zuſammenhängenden Cäremonialweſen beigelegt wurde, iſt pſychologiſch ſehr merkwürdig. Eine höchſt zahlreiche und in die größten Einzelnheiten und Feinheiten eingehende Literatur beweiſt die Ausdehnung der Beſchäftigung mit dem Gegenſtande und die Bedeutung, welche man demſelben im Leben zuſchrieb. S. dieſelbe bei Ompteda und Kamptz. Eine Ueberſicht über die weſentlichen Fragen gibt Günther, Völkerrecht in Friedenszeiten. Altenb., 1787, Bd. I, S. 199 u. fg. Den neueſten Zuſtand enthält Mosheim, F. A., Ueber den Rang der europäiſchen Mächte. Sulzbach, 1819. 4) So gebraucht z. B. England vielfach in ſeinem inneren amtlichen Sprachgebrauche die Bezeichnung »imperial«, ohne daß es die Kaiſerwürde gegenüber von dem Auslande in Anſpruch nähme oder von dieſem frei- willig erhielte. § 72. c. Das Geſandtſchaftsrecht. Das poſitive Völkerrecht hat die Verhältniſſe und Anſprüche Vor Allem ſind drei weſentlich verſchiedene Gattungen 1. Geſandte, d. h. 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²⁾ Der Keim eines amerikaniſchen Gleichgewichts- und Ausſchließungs-
ſyſtemes iſt die ſogenannte Monroe doctrine. Es unterliegt wohl keinem
Zweifel, daß bei ſteigender Macht des Staatenbundes der Anſpruch auf
Beſchränkung der europäiſchen Mächte ſich nicht begnügen wird mit
Verhinderung neuer Erwerbungen, ſondern daß auch das Aufhören des
Beſitzes von Kolonieen in Amerika und in deſſen nächſten Umgebungen als
ein mit Gewalt aufrecht zu erhaltender Grundſatz wird ausgeſprochen werden.
America for the Americans.
³⁾ Die große Wichtigkeit, welche in früherer Zeit den Rangverhältniſſen
unter den europäiſchen Staaten und dem ganzen damit zuſammenhängenden
Cäremonialweſen beigelegt wurde, iſt pſychologiſch ſehr merkwürdig. Eine
höchſt zahlreiche und in die größten Einzelnheiten und Feinheiten eingehende
Literatur beweiſt die Ausdehnung der Beſchäftigung mit dem Gegenſtande
und die Bedeutung, welche man demſelben im Leben zuſchrieb. S. dieſelbe
bei Ompteda und Kamptz. Eine Ueberſicht über die weſentlichen Fragen
gibt Günther, Völkerrecht in Friedenszeiten. Altenb., 1787, Bd. I,
S. 199 u. fg. Den neueſten Zuſtand enthält Mosheim, F. A., Ueber
den Rang der europäiſchen Mächte. Sulzbach, 1819.
⁴⁾ So gebraucht z. B. England vielfach in ſeinem inneren amtlichen
Sprachgebrauche die Bezeichnung »imperial«, ohne daß es die Kaiſerwürde
gegenüber von dem Auslande in Anſpruch nähme oder von dieſem frei-
willig erhielte.
§ 72.
c. Das Geſandtſchaftsrecht.
Das poſitive Völkerrecht hat die Verhältniſſe und Anſprüche
der Geſandten in großer Ausführlichkeit ausgearbeitet und
Mancherlei beſtimmt, was aus allgemeinen Vernunftgrund-
ſätzen nicht abzuleiten iſt 1).
Vor Allem ſind drei weſentlich verſchiedene Gattungen
diplomatiſcher Agenten zu unterſcheiden.
1. Geſandte, d. h. Beamte, welche zur Beſorgung
der politiſchen und der rechtlichen Angelegenheiten zwiſchen
Staat und Staat an eine auswärtige Regierung geſendet wer-
den, ſei es zur Erledigung einer beſtimmten einzelnen Ange-
legenheit ſei es für ſämmtliche zwiſchen beiden Regierungen
zu verhandelnden Geſchäfte. Dieſelben zerfallen wieder in
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