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Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580.

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sion sey zuuerendern gewesen) fürnemlich alle auff disem Grund beruhen: so ligen auch dieselbige allesampt mit jrem vnwarhafften faulen Grund gantz vnd gar darnider. Vnd würdt also Vuolfius abermals als ein Lügner / Calumniator vnd Lösterer der reinen Augspurgischen Confession / vnd der Chur / Fürsten vnd Ständen / erfunden.

Von der Confession der vier Stett / auch was vber derselben zu Schweinfurt Anno 32. vnd hernach biß auff Annum 35. in disem Religions puncten gehandelt: worden.

ES kompt Ambros. Vuolfius auch auff die Confession der vier Stett / Straßburg / Costentz / Lindaw vnd Memmingen / wölche sie Anno 30. zu Augspurg dem Keiser vbergeben: vnd vermeldet / daß dieselbige auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg den Chur vnnd Fürsten nicht mißfallen hab. Es sey auch selbige Confession hernacher Anno / etc. 32. auff dem gehaltnen tag zu Schweinfurt von den Chur / vnd Fürsten approbirt / vnd neben der Augspurgischen Confession passirt worden. Also daß hernach dieselbige Stett zu den allgemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten seien gezogen / mit eingeschlossen / vnd in die Bündtnussen entlich eingenommen worden. Folgends seien derselbigen Euangelischen Stett gesandte Anno 34. zu Costnitz gewesen / vnd haben allda der Stett in Schweitz Confession von des Herrn Nacht-

sion sey zuuerendern gewesen) fürnemlich alle auff disem Grund beruhen: so ligen auch dieselbige allesampt mit jrem vnwarhafften faulen Grund gantz vnd gar darnider. Vnd würdt also Vuolfius abermals als ein Lügner / Calumniator vnd Lösterer der reinen Augspurgischen Confession / vnd der Chur / Fürsten vnd Ständen / erfunden.

Von der Confession der vier Stett / auch was vber derselben zu Schweinfurt Anno 32. vnd hernach biß auff Annum 35. in disem Religions puncten gehandelt: worden.

ES kompt Ambros. Vuolfius auch auff die Confession der vier Stett / Straßburg / Costentz / Lindaw vñ Memmingen / wölche sie Anno 30. zu Augspurg dem Keiser vbergeben: vñ vermeldet / daß dieselbige auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg den Chur vnnd Fürsten nicht mißfallen hab. Es sey auch selbige Confession hernacher Anno / etc. 32. auff dem gehaltnen tag zu Schweinfurt von den Chur / vnd Fürsten approbirt / vnd neben der Augspurgischen Confession passirt worden. Also daß hernach dieselbige Stett zu den allgemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten seien gezogen / mit eingeschlossen / vnd in die Bündtnussen entlïch eingenommen worden. Folgends seien derselbigen Euangelischen Stett gesandte Anno 34. zu Costnitz gewesen / vnd haben allda der Stett in Schweitz Confession von des Herrn Nacht-

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[29/0041] sion sey zuuerendern gewesen) fürnemlich alle auff disem Grund beruhen: so ligen auch dieselbige allesampt mit jrem vnwarhafften faulen Grund gantz vnd gar darnider. Vnd würdt also Vuolfius abermals als ein Lügner / Calumniator vnd Lösterer der reinen Augspurgischen Confession / vnd der Chur / Fürsten vnd Ständen / erfunden. Von der Confession der vier Stett / auch was vber derselben zu Schweinfurt Anno 32. vnd hernach biß auff Annum 35. in disem Religions puncten gehandelt: worden. ES kompt Ambros. Vuolfius auch auff die Confession der vier Stett / Straßburg / Costentz / Lindaw vñ Memmingen / wölche sie Anno 30. zu Augspurg dem Keiser vbergeben: vñ vermeldet / daß dieselbige auch noch in wehrendem Reichstag zu Augspurg den Chur vnnd Fürsten nicht mißfallen hab. Es sey auch selbige Confession hernacher Anno / etc. 32. auff dem gehaltnen tag zu Schweinfurt von den Chur / vnd Fürsten approbirt / vnd neben der Augspurgischen Confession passirt worden. Also daß hernach dieselbige Stett zu den allgemeinen handlungen der Augspurgischen Confessionsuerwandten seien gezogen / mit eingeschlossen / vnd in die Bündtnussen entlïch eingenommen worden. Folgends seien derselbigen Euangelischen Stett gesandte Anno 34. zu Costnitz gewesen / vnd haben allda der Stett in Schweitz Confession von des Herrn Nacht-

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Zitationshilfe: Magirus, Johannes: Gründliche Widerlegung des unwahrhaftigen zwinglischen Buches, welches Magister Ambrosius Wolf unter dem Titel (Historie der Augsburger Konfession) in öffentlichem Druck ausgehen lassen. Tübingen, 1580, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/magirus_widerlegung_1580/41>, abgerufen am 21.11.2024.