einem gewierigen Reichs-Concluso
dahin möge willfahret werden, daß wir, pro nostro Interesse (salvo Interesse des
Hauses Schwerin, dem wir nicht zu praejudiciren begehren) zur würcklichen
Possess mehrbesagten Hertzogthums Sachsen, Engern und Westphalen, und was dahin
gehöret, cum Voto & Sessione zu verhelffen, auch mit gewöhnlicher Investitur
darüber zu begnadigen seyn; Diß sind wir um die Herren, und ihre hohe Herren
Principalen, auch Obern und Committenten, wie nicht weniger um sie selbst, mit
allem Respect, gefälligen Diensten, Feundschafft, günstigem Willen, und allem
Guten zu verschulden und zu ersetzen erbietig etc. Datum in unserer Residenz
Güstrau, den 25. Augusti, 1690.
CXVII.
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an
Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie ihn nochmahls um die, zu Remedirung
der Religions-Beschwerden, versprochene Conferenz unterthänigst bitten, de Anno
1690.
Hochwürdigster, Hochgebohrner Fürst, Gnädigster Fürst und Herr,
OBzwar zu Euer Hochfürstlichen Gnaden, als unsers gnädigsten Landes-Fürsten und
Vaters, angebohrnen hohen Milde und Gütigkeit der unterthänigst getrösteten
Zuversicht wir bisher zuverlässigst gelebet, es würden dieselbe unserm sowohl
vorhin mehrmahls mündlich, als noch im Junio dieses abeilenden Jahrs
schrifftlich beschehenen unterthänigst- und inständigsten Suchen, in dermahliger
gnädigsten Erledigung der geraume Jahre her anhaltenden, Euer Hochfürstlichen
Gnaden bey angetretener
einem gewierigen Reichs-Concluso
dahin möge willfahret werden, daß wir, pro nostro Interesse (salvo Interesse des
Hauses Schwerin, dem wir nicht zu praejudiciren begehren) zur würcklichen
Possess mehrbesagten Hertzogthums Sachsen, Engern und Westphalen, und was dahin
gehöret, cum Voto & Sessione zu verhelffen, auch mit gewöhnlicher Investitur
darüber zu begnadigen seyn; Diß sind wir um die Herren, und ihre hohe Herren
Principalen, auch Obern und Committenten, wie nicht weniger um sie selbst, mit
allem Respect, gefälligen Diensten, Feundschafft, günstigem Willen, und allem
Guten zu verschulden und zu ersetzen erbietig etc. Datum in unserer Residenz
Güstrau, den 25. Augusti, 1690.
CXVII.
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an
Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie ihn nochmahls um die, zu Remedirung
der Religions-Beschwerden, versprochene Conferenz unterthänigst bitten, de Anno
1690.
Hochwürdigster, Hochgebohrner Fürst, Gnädigster Fürst und Herr,
OBzwar zu Euer Hochfürstlichen Gnaden, als unsers gnädigsten Landes-Fürsten und
Vaters, angebohrnen hohen Milde und Gütigkeit der unterthänigst getrösteten
Zuversicht wir bisher zuverlässigst gelebet, es würden dieselbe unserm sowohl
vorhin mehrmahls mündlich, als noch im Junio dieses abeilenden Jahrs
schrifftlich beschehenen unterthänigst- und inständigsten Suchen, in dermahliger
gnädigsten Erledigung der geraume Jahre her anhaltenden, Euer Hochfürstlichen
Gnaden bey angetretener
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einem gewierigen Reichs-Concluso
dahin möge willfahret werden, daß wir, pro nostro Interesse (salvo Interesse des
Hauses Schwerin, dem wir nicht zu praejudiciren begehren) zur würcklichen
Possess mehrbesagten Hertzogthums Sachsen, Engern und Westphalen, und was dahin
gehöret, cum Voto & Sessione zu verhelffen, auch mit gewöhnlicher Investitur
darüber zu begnadigen seyn; Diß sind wir um die Herren, und ihre hohe Herren
Principalen, auch Obern und Committenten, wie nicht weniger um sie selbst, mit
allem Respect, gefälligen Diensten, Feundschafft, günstigem Willen, und allem
Guten zu verschulden und zu ersetzen erbietig etc. Datum in unserer Residenz
Güstrau, den 25. Augusti, 1690.</p></div><div><head>CXVII.<lb/></head><l>Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an
Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie ihn nochmahls um die, zu Remedirung
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Vaters, angebohrnen hohen Milde und Gütigkeit der unterthänigst getrösteten
Zuversicht wir bisher zuverlässigst gelebet, es würden dieselbe unserm sowohl
vorhin mehrmahls mündlich, als noch im Junio dieses abeilenden Jahrs
schrifftlich beschehenen unterthänigst- und inständigsten Suchen, in dermahliger
gnädigsten Erledigung der geraume Jahre her anhaltenden, Euer Hochfürstlichen
Gnaden bey angetretener
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einem gewierigen Reichs-Concluso dahin möge willfahret werden, daß wir, pro nostro Interesse (salvo Interesse des Hauses Schwerin, dem wir nicht zu praejudiciren begehren) zur würcklichen Possess mehrbesagten Hertzogthums Sachsen, Engern und Westphalen, und was dahin gehöret, cum Voto & Sessione zu verhelffen, auch mit gewöhnlicher Investitur darüber zu begnadigen seyn; Diß sind wir um die Herren, und ihre hohe Herren Principalen, auch Obern und Committenten, wie nicht weniger um sie selbst, mit allem Respect, gefälligen Diensten, Feundschafft, günstigem Willen, und allem Guten zu verschulden und zu ersetzen erbietig etc. Datum in unserer Residenz Güstrau, den 25. Augusti, 1690.
CXVII.
Schreiben der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, worinn sie ihn nochmahls um die, zu Remedirung der Religions-Beschwerden, versprochene Conferenz unterthänigst bitten, de Anno 1690. Hochwürdigster, Hochgebohrner Fürst, Gnädigster Fürst und Herr,
OBzwar zu Euer Hochfürstlichen Gnaden, als unsers gnädigsten Landes-Fürsten und Vaters, angebohrnen hohen Milde und Gütigkeit der unterthänigst getrösteten Zuversicht wir bisher zuverlässigst gelebet, es würden dieselbe unserm sowohl vorhin mehrmahls mündlich, als noch im Junio dieses abeilenden Jahrs schrifftlich beschehenen unterthänigst- und inständigsten Suchen, in dermahliger gnädigsten Erledigung der geraume Jahre her anhaltenden, Euer Hochfürstlichen Gnaden bey angetretener
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 342. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/378>, abgerufen am 27.12.2024.
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