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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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so viel weniger dergleichen Zänckerey und Aergerniß weiter zu besorgen, gehen unsere Gedancken dahin, daß, wenn Euer Liebden mit belieben möchten, sowohl ihren Theologis, als andern im Lande und in den Druckereyen, und in den Buchläden, bey gewisser nahmhaffter Straffe zu verbieten, daß resp. ohne vorhergegangene Censur und Revision dero Ober-Consistorii in diesen Streit-Sachen nichts herausgegeben, auch davon nichts gedruckt, weniger in der Messe oder sonst in ihrem Lande verkaufft werden solle, daß wir denn in unsern Fürstenthümern und Landen dergleichen thun wolten, bis hiernechst etwa der allerhöchste GOtt ein zulänglicheres Mittel an Hand geben wird, wodurch solches Unwesen zu Grunde ausgeheilet und beygeleget werden möge. Worauf denn unsers Theils wir gerne weiter bedacht seyn, auch Euer Liebden hiemit ersucht haben wollen, daß wenn ihr hierunter ein mehres einfallen solte, sie uns davon weitere Nachrichtung freund-vetterlich geben wolten. Datum 20. Februarii, Anno 1680.

LII.
Schreiben König Carls des XI. in Schweden, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möchte in der Güte beylegen helffen, de Anno 1679.
Wir Carl von GOttes Gnaden, der Schweden, Gothen und Wenden König, Groß-Fürst in Finnland, Hertzog zu Schonen, Ehesten, Lieffland, Carelen, Bremen, Vehrden, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürst zu Rigen, Herr über Ingermanland und Wißmar, wie auch Pfaltz-Grafe bey

so viel weniger dergleichen Zänckerey und Aergerniß weiter zu besorgen, gehen unsere Gedancken dahin, daß, wenn Euer Liebden mit belieben möchten, sowohl ihren Theologis, als andern im Lande und in den Druckereyen, und in den Buchläden, bey gewisser nahmhaffter Straffe zu verbieten, daß resp. ohne vorhergegangene Censur und Revision dero Ober-Consistorii in diesen Streit-Sachen nichts herausgegeben, auch davon nichts gedruckt, weniger in der Messe oder sonst in ihrem Lande verkaufft werden solle, daß wir denn in unsern Fürstenthümern und Landen dergleichen thun wolten, bis hiernechst etwa der allerhöchste GOtt ein zulänglicheres Mittel an Hand geben wird, wodurch solches Unwesen zu Grunde ausgeheilet und beygeleget werden möge. Worauf denn unsers Theils wir gerne weiter bedacht seyn, auch Euer Liebden hiemit ersucht haben wollen, daß wenn ihr hierunter ein mehres einfallen solte, sie uns davon weitere Nachrichtung freund-vetterlich geben wolten. Datum 20. Februarii, Anno 1680.

LII.
Schreiben König Carls des XI. in Schweden, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möchte in der Güte beylegen helffen, de Anno 1679.
Wir Carl von GOttes Gnaden, der Schweden, Gothen und Wenden König, Groß-Fürst in Finnland, Hertzog zu Schonen, Ehesten, Lieffland, Carelen, Bremen, Vehrden, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürst zu Rigen, Herr über Ingermanland und Wißmar, wie auch Pfaltz-Grafe bey
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                     gewisser nahmhaffter Straffe zu verbieten, daß resp. ohne vorhergegangene Censur
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                     auch davon nichts gedruckt, weniger in der Messe oder sonst in ihrem Lande
                     verkaufft werden solle, daß wir denn in unsern Fürstenthümern und Landen
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                     weiter bedacht seyn, auch Euer Liebden hiemit ersucht haben wollen, daß wenn ihr
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[133/0169] so viel weniger dergleichen Zänckerey und Aergerniß weiter zu besorgen, gehen unsere Gedancken dahin, daß, wenn Euer Liebden mit belieben möchten, sowohl ihren Theologis, als andern im Lande und in den Druckereyen, und in den Buchläden, bey gewisser nahmhaffter Straffe zu verbieten, daß resp. ohne vorhergegangene Censur und Revision dero Ober-Consistorii in diesen Streit-Sachen nichts herausgegeben, auch davon nichts gedruckt, weniger in der Messe oder sonst in ihrem Lande verkaufft werden solle, daß wir denn in unsern Fürstenthümern und Landen dergleichen thun wolten, bis hiernechst etwa der allerhöchste GOtt ein zulänglicheres Mittel an Hand geben wird, wodurch solches Unwesen zu Grunde ausgeheilet und beygeleget werden möge. Worauf denn unsers Theils wir gerne weiter bedacht seyn, auch Euer Liebden hiemit ersucht haben wollen, daß wenn ihr hierunter ein mehres einfallen solte, sie uns davon weitere Nachrichtung freund-vetterlich geben wolten. Datum 20. Februarii, Anno 1680. LII. Schreiben König Carls des XI. in Schweden, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möchte in der Güte beylegen helffen, de Anno 1679. Wir Carl von GOttes Gnaden, der Schweden, Gothen und Wenden König, Groß-Fürst in Finnland, Hertzog zu Schonen, Ehesten, Lieffland, Carelen, Bremen, Vehrden, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürst zu Rigen, Herr über Ingermanland und Wißmar, wie auch Pfaltz-Grafe bey

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/169>, abgerufen am 21.11.2024.