Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
mit Hertzog George
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in
gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure
Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88.
99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen
Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht
remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus
seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168
Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen
Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II.
273
Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg.
Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine
Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls
geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV.
92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280
erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg,
wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben
überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das
von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und
recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288
S.
Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld.
Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken.
Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen
Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175
mit Hertzog George
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in
gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure
Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88.
99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen
Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht
remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus
seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168
Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen
Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II.
273
Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg.
Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine
Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls
geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV.
92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280
erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg,
wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben
überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das
von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und
recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288
S.
Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld.
Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken.
Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen
Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1180"/> mit Hertzog George Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88. 99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168</l> <l><hi rendition="#in">R</hi>udolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II. 273</l> <l><hi rendition="#in">R</hi>udolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg.</l> <l><hi rendition="#in">R</hi>upertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280 erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288</l> </div> <div> <head>S.<lb/></head> <l><hi rendition="#in">S</hi>aalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld.</l> <l><hi rendition="#in">S</hi>aarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken.</l> <l><hi rendition="#in">S</hi>aarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175</l> </div> </body> </text> </TEI> [1180]
mit Hertzog George Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88. 99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168 Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II. 273 Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg. Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280 erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288 S.
Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld. Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken. Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |