Reichs-Tag zu Regenspurg, an die Reichs-Versammlung daselbst, wider die Cession
der Chur-Pfältzischen Lande, an Pfaltz-Neuburg. VIII. 244Puffendorff, (Freyherr von) Schwedischer Residente an dem
Käyserlichen Hofe. III. 28Puissteux, (Marquis de) V. 539Pürck, Johann Adam Ernst von) Assessor des Käyserlichen
Cammer-Gerichts zu Wetzlar. VI. 263 über denselben beschweret sich Churfürst
Lotharius Franciscus zu Mäyntz, bey König Friderico I. in Preussen, wegen der
wider ihn von selbigem gebrauchte schimpffliche Bezeugung. VI. 354. sqq.
Q.
Qvedlinburg, Stifft, Aebtißin daselbst, Anna Dorothea,
vid. Anna Dorothea. das Chur-Brandenburgische Verfahren in demselben stellet der
Stifft-Qvedlinburgische Gesandte dem Reichs-Convent zu Regenspurg umständlich
vor, und bittet, demselben hülffliche Hand zu leisten. V. 54 über das
unverhoffte widrige Verfahren der Aebtißin allhier beschweret sich der König in
Preussen bey dem Käyser Leopoldo, und suchet die von derselben, in Puncto der
Erb-Vogtey, eingebrachte Klagen durch gründlichen und wahrhafften Gegen-Bericht
abzulehren. VIII. 526 zur Coadjutorin daselbst wird die Princeßin Magdalena
Sibylla zu Sachsen-Weissenfelß von dem Capitul ernennet, und solche Wahl dem
Könige in Preussen, als Schutz-Fürsten, zur Approbation heimgestellet. VI. 292.
sq. die respective Coadjutorin- und Aebtißin-Würde allhier resigniret die
Princeßin Magdalena Sibylla zu Sachsen-Weissenfels. VI. 917 das Dom-Capitul
allhier remonstriret dem Käyser Josepho, daß der Frau Pröbstin Votum, nach
einiger ungegründetem Vorgeben, nicht so viel, als die beyden Vota der Frauen
Decanissin und Canonissin gelte. VI. 978 selbiges mit harten, und dessen Juribus
nachtheiligen Expressionen zu verschonen, wird der König in Preussen vom Käyser
Josepho gebeten. VI. 981Qverfurt soll der Nieder-Sächsische Cräyß-Convent zu
Braunschweig, auf Chur-Sächsisches Ersuchen, aus desselben Cräysses Matricul
ausleschen. III. 566. welches
Reichs-Tag zu Regenspurg, an die Reichs-Versammlung daselbst, wider die Cession
der Chur-Pfältzischen Lande, an Pfaltz-Neuburg. VIII. 244Puffendorff, (Freyherr von) Schwedischer Residente an dem
Käyserlichen Hofe. III. 28Puissteux, (Marquis de) V. 539Pürck, Johann Adam Ernst von) Assessor des Käyserlichen
Cammer-Gerichts zu Wetzlar. VI. 263 über denselben beschweret sich Churfürst
Lotharius Franciscus zu Mäyntz, bey König Friderico I. in Preussen, wegen der
wider ihn von selbigem gebrauchte schimpffliche Bezeugung. VI. 354. sqq.
Q.
Qvedlinburg, Stifft, Aebtißin daselbst, Anna Dorothea,
vid. Anna Dorothea. das Chur-Brandenburgische Verfahren in demselben stellet der
Stifft-Qvedlinburgische Gesandte dem Reichs-Convent zu Regenspurg umständlich
vor, und bittet, demselben hülffliche Hand zu leisten. V. 54 über das
unverhoffte widrige Verfahren der Aebtißin allhier beschweret sich der König in
Preussen bey dem Käyser Leopoldo, und suchet die von derselben, in Puncto der
Erb-Vogtey, eingebrachte Klagen durch gründlichen und wahrhafften Gegen-Bericht
abzulehren. VIII. 526 zur Coadjutorin daselbst wird die Princeßin Magdalena
Sibylla zu Sachsen-Weissenfelß von dem Capitul ernennet, und solche Wahl dem
Könige in Preussen, als Schutz-Fürsten, zur Approbation heimgestellet. VI. 292.
sq. die respective Coadjutorin- und Aebtißin-Würde allhier resigniret die
Princeßin Magdalena Sibylla zu Sachsen-Weissenfels. VI. 917 das Dom-Capitul
allhier remonstriret dem Käyser Josepho, daß der Frau Pröbstin Votum, nach
einiger ungegründetem Vorgeben, nicht so viel, als die beyden Vota der Frauen
Decanissin und Canonissin gelte. VI. 978 selbiges mit harten, und dessen Juribus
nachtheiligen Expressionen zu verschonen, wird der König in Preussen vom Käyser
Josepho gebeten. VI. 981Qverfurt soll der Nieder-Sächsische Cräyß-Convent zu
Braunschweig, auf Chur-Sächsisches Ersuchen, aus desselben Cräysses Matricul
ausleschen. III. 566. welches
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vid. Anna Dorothea. das Chur-Brandenburgische Verfahren in demselben stellet der
Stifft-Qvedlinburgische Gesandte dem Reichs-Convent zu Regenspurg umständlich
vor, und bittet, demselben hülffliche Hand zu leisten. V. 54 über das
unverhoffte widrige Verfahren der Aebtißin allhier beschweret sich der König in
Preussen bey dem Käyser Leopoldo, und suchet die von derselben, in Puncto der
Erb-Vogtey, eingebrachte Klagen durch gründlichen und wahrhafften Gegen-Bericht
abzulehren. VIII. 526 zur Coadjutorin daselbst wird die Princeßin Magdalena
Sibylla zu Sachsen-Weissenfelß von dem Capitul ernennet, und solche Wahl dem
Könige in Preussen, als Schutz-Fürsten, zur Approbation heimgestellet. VI. 292.
sq. die respective Coadjutorin- und Aebtißin-Würde allhier resigniret die
Princeßin Magdalena Sibylla zu Sachsen-Weissenfels. VI. 917 das Dom-Capitul
allhier remonstriret dem Käyser Josepho, daß der Frau Pröbstin Votum, nach
einiger ungegründetem Vorgeben, nicht so viel, als die beyden Vota der Frauen
Decanissin und Canonissin gelte. VI. 978 selbiges mit harten, und dessen Juribus
nachtheiligen Expressionen zu verschonen, wird der König in Preussen vom Käyser
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Braunschweig, auf Chur-Sächsisches Ersuchen, aus desselben Cräysses Matricul
ausleschen. III. 566. welches
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Reichs-Tag zu Regenspurg, an die Reichs-Versammlung daselbst, wider die Cession der Chur-Pfältzischen Lande, an Pfaltz-Neuburg. VIII. 244 Puffendorff, (Freyherr von) Schwedischer Residente an dem Käyserlichen Hofe. III. 28 Puissteux, (Marquis de) V. 539 Pürck, Johann Adam Ernst von) Assessor des Käyserlichen Cammer-Gerichts zu Wetzlar. VI. 263 über denselben beschweret sich Churfürst Lotharius Franciscus zu Mäyntz, bey König Friderico I. in Preussen, wegen der wider ihn von selbigem gebrauchte schimpffliche Bezeugung. VI. 354. sqq. Q.
Qvedlinburg, Stifft, Aebtißin daselbst, Anna Dorothea, vid. Anna Dorothea. das Chur-Brandenburgische Verfahren in demselben stellet der Stifft-Qvedlinburgische Gesandte dem Reichs-Convent zu Regenspurg umständlich vor, und bittet, demselben hülffliche Hand zu leisten. V. 54 über das unverhoffte widrige Verfahren der Aebtißin allhier beschweret sich der König in Preussen bey dem Käyser Leopoldo, und suchet die von derselben, in Puncto der Erb-Vogtey, eingebrachte Klagen durch gründlichen und wahrhafften Gegen-Bericht abzulehren. VIII. 526 zur Coadjutorin daselbst wird die Princeßin Magdalena Sibylla zu Sachsen-Weissenfelß von dem Capitul ernennet, und solche Wahl dem Könige in Preussen, als Schutz-Fürsten, zur Approbation heimgestellet. VI. 292. sq. die respective Coadjutorin- und Aebtißin-Würde allhier resigniret die Princeßin Magdalena Sibylla zu Sachsen-Weissenfels. VI. 917 das Dom-Capitul allhier remonstriret dem Käyser Josepho, daß der Frau Pröbstin Votum, nach einiger ungegründetem Vorgeben, nicht so viel, als die beyden Vota der Frauen Decanissin und Canonissin gelte. VI. 978 selbiges mit harten, und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen, wird der König in Preussen vom Käyser Josepho gebeten. VI. 981 Qverfurt soll der Nieder-Sächsische Cräyß-Convent zu Braunschweig, auf Chur-Sächsisches Ersuchen, aus desselben Cräysses Matricul ausleschen. III. 566. welches
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1117>, abgerufen am 22.07.2024.
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