der
Nieder-Sächsische Cräyß-Convent zu thun verspricht. III. 617
R.
Raab, Festung in Hungarn, auf dieselbe richten die
Türcken ihr Absehen, sie zu occupiren. III. 424 Bischoff Christian August
daselbst notificiret Hertzog Johann Georgen zu Sachsen-Eisenach, daß er von
Käyserlicher Majestät zum Bischoff zu Raab denominiret worden. IV. 1061Rabe, Bischöfflicher Münsterischer Obrister-Lieutenant.
III. 580Rackenitz, (Freyherren von) vor dieselben intercediret
das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, bey Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz, und bittet, sie in dem rechtmäßigen Besitz ihrer Güter
wider die Jesuiten zu Neuburg zu schützen. VII. 413Radzivil, (Fürsten von) haben zu Anfang des 16. Seculi
die Reichs-Fürsten-Dignität erhalten. I. 502 schicken einen Gesandten nach
Regenspurg, um die Admittirung ad Votum & Sessionem Ansuchung zu thun. I.
502. 508 bitten Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, ihr Ansuchen,
wegen Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage, bestens zu secundiren. I. 501 vor
dieselben intercediret Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg, bey Churfürst
Johann Georgen dem ersten zu Sachsen, und bittet, ihre Admission ad Votum &
Sessionem im Reichs-Fürsten-Rath zu befördern. I. 507Ramellies, in dem Treffen daselbst erweisen die Dänischen
Trouppen gar besondere Tapfferkeit. VI. 583Ranstadt, (Alt-) daselbst wird zwischen Käyser Josepho
und König Carl dem XII. in Schweden, wegen des freyen Religions-Exercitii der
Augspurgischen Confessions-Verwandten in Schlesien, ein Vergleich getroffen. VI.
753 Käyserliche Commissarien, zur Execution des daselbst geschlossenen
Religions-Vergleichs. VII. 835Ranßfeld, (Ferdinand von) I. 647Rantzau, (Christian, Graf von) entschuldiget sich bey
Churfürst Johann Georg dem I. zu Sachsen, daß er, bey seiner Zurückreise vom
Käyserlichen Hofe, demselben nicht persönlich aufwarten könne. I. 302
der
Nieder-Sächsische Cräyß-Convent zu thun verspricht. III. 617
R.
Raab, Festung in Hungarn, auf dieselbe richten die
Türcken ihr Absehen, sie zu occupiren. III. 424 Bischoff Christian August
daselbst notificiret Hertzog Johann Georgen zu Sachsen-Eisenach, daß er von
Käyserlicher Majestät zum Bischoff zu Raab denominiret worden. IV. 1061Rabe, Bischöfflicher Münsterischer Obrister-Lieutenant.
III. 580Rackenitz, (Freyherren von) vor dieselben intercediret
das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, bey Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz, und bittet, sie in dem rechtmäßigen Besitz ihrer Güter
wider die Jesuiten zu Neuburg zu schützen. VII. 413Radzivil, (Fürsten von) haben zu Anfang des 16. Seculi
die Reichs-Fürsten-Dignität erhalten. I. 502 schicken einen Gesandten nach
Regenspurg, um die Admittirung ad Votum & Sessionem Ansuchung zu thun. I.
502. 508 bitten Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, ihr Ansuchen,
wegen Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage, bestens zu secundiren. I. 501 vor
dieselben intercediret Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg, bey Churfürst
Johann Georgen dem ersten zu Sachsen, und bittet, ihre Admission ad Votum &
Sessionem im Reichs-Fürsten-Rath zu befördern. I. 507Ramellies, in dem Treffen daselbst erweisen die Dänischen
Trouppen gar besondere Tapfferkeit. VI. 583Ranstadt, (Alt-) daselbst wird zwischen Käyser Josepho
und König Carl dem XII. in Schweden, wegen des freyen Religions-Exercitii der
Augspurgischen Confessions-Verwandten in Schlesien, ein Vergleich getroffen. VI.
753 Käyserliche Commissarien, zur Execution des daselbst geschlossenen
Religions-Vergleichs. VII. 835Ranßfeld, (Ferdinand von) I. 647Rantzau, (Christian, Graf von) entschuldiget sich bey
Churfürst Johann Georg dem I. zu Sachsen, daß er, bey seiner Zurückreise vom
Käyserlichen Hofe, demselben nicht persönlich aufwarten könne. I. 302
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die Reichs-Fürsten-Dignität erhalten. I. 502 schicken einen Gesandten nach
Regenspurg, um die Admittirung ad Votum & Sessionem Ansuchung zu thun. I.
502. 508 bitten Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, ihr Ansuchen,
wegen Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage, bestens zu secundiren. I. 501 vor
dieselben intercediret Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg, bey Churfürst
Johann Georgen dem ersten zu Sachsen, und bittet, ihre Admission ad Votum &
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Churfürst Johann Georg dem I. zu Sachsen, daß er, bey seiner Zurückreise vom
Käyserlichen Hofe, demselben nicht persönlich aufwarten könne. I. 302
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der Nieder-Sächsische Cräyß-Convent zu thun verspricht. III. 617 R.
Raab, Festung in Hungarn, auf dieselbe richten die Türcken ihr Absehen, sie zu occupiren. III. 424 Bischoff Christian August daselbst notificiret Hertzog Johann Georgen zu Sachsen-Eisenach, daß er von Käyserlicher Majestät zum Bischoff zu Raab denominiret worden. IV. 1061 Rabe, Bischöfflicher Münsterischer Obrister-Lieutenant. III. 580 Rackenitz, (Freyherren von) vor dieselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, bey Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz, und bittet, sie in dem rechtmäßigen Besitz ihrer Güter wider die Jesuiten zu Neuburg zu schützen. VII. 413 Radzivil, (Fürsten von) haben zu Anfang des 16. Seculi die Reichs-Fürsten-Dignität erhalten. I. 502 schicken einen Gesandten nach Regenspurg, um die Admittirung ad Votum & Sessionem Ansuchung zu thun. I. 502. 508 bitten Churfürst Friedrich Wilhelmen zu Brandenburg, ihr Ansuchen, wegen Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage, bestens zu secundiren. I. 501 vor dieselben intercediret Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg, bey Churfürst Johann Georgen dem ersten zu Sachsen, und bittet, ihre Admission ad Votum & Sessionem im Reichs-Fürsten-Rath zu befördern. I. 507 Ramellies, in dem Treffen daselbst erweisen die Dänischen Trouppen gar besondere Tapfferkeit. VI. 583 Ranstadt, (Alt-) daselbst wird zwischen Käyser Josepho und König Carl dem XII. in Schweden, wegen des freyen Religions-Exercitii der Augspurgischen Confessions-Verwandten in Schlesien, ein Vergleich getroffen. VI. 753 Käyserliche Commissarien, zur Execution des daselbst geschlossenen Religions-Vergleichs. VII. 835 Ranßfeld, (Ferdinand von) I. 647 Rantzau, (Christian, Graf von) entschuldiget sich bey Churfürst Johann Georg dem I. zu Sachsen, daß er, bey seiner Zurückreise vom Käyserlichen Hofe, demselben nicht persönlich aufwarten könne. I. 302
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1118>, abgerufen am 22.07.2024.
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