Versicherung, mögich vorzubauen, daß es
zwischen Dänemarck und Schweden zu keinem Kriege kommen solle. I. 633Ow, (Baron von) wird vom Käyser Leopoldo zum Cammer,
Gerichts-Assessore praesentiret, aber, wegen allerhand passionirter
Imputationen, andern Praesentatis nachgesetzt. V. 517 dessen würckliche
Reception ins Cammer-Gerichts-Collegium urgiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf
von Kaunitz, bey denen Herren Cammer-Gerichts-Praesidenten, dem Grafen von
Solms, und Freyherrn von Ingelheim. V. 514. 516 ersuchet den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, dem Käyserlichen Attestat von
seinem guten Lebens-Wandel mehr, als den ungegründeten Verläumdungen seiner
Feinde, zu trauen, und ihm in Vertrauen zu berichten, wo man, und wer von ihm zu
Wien übel gesprochen. V. 518 erbietet sich gegen den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrn von Ingelheim, die von seiner Person hin
und wieder geführten nachtheiligen Reden von sich abzulehnen. V. 520
P.
Paar, (Grafen von) derselben Streitigkeiten mit dem
General-Reichs-Erb-Postmeister, dem Fürsten von Taxis, wegen des
Reichs-Post-Wesens. VIII. 67. 83. 86. sqq. 584. sqq. 591Päbstliche Dispensation, Hertzog Christiano von
Mecklenburg ertheilet zur anderweitigen Ehe. II. 392. 396. 404Paderborn, Bischöffe daselbst, vid. Ferdinand. Herrmann
Werner. Frantz Arnold.Paderbornische Jesuiten, derselben Streit mit dem Grafen
von der Lippe, wegen des Guts Falckenhagen. V. 48. 290. 342Pappenheim, (Christian Ernst, Graf von) des heiligen
Römischen Reichs Erb-Marschall, erhält von Johann Philippen, Cardinal von
Lamberg, Bischoffen zu Passau, und Käyserlichen Principal-Commissario auf dem
Reichs--
Versicherung, mögich vorzubauen, daß es
zwischen Dänemarck und Schweden zu keinem Kriege kommen solle. I. 633Ow, (Baron von) wird vom Käyser Leopoldo zum Cammer,
Gerichts-Assessore praesentiret, aber, wegen allerhand passionirter
Imputationen, andern Praesentatis nachgesetzt. V. 517 dessen würckliche
Reception ins Cammer-Gerichts-Collegium urgiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf
von Kaunitz, bey denen Herren Cammer-Gerichts-Praesidenten, dem Grafen von
Solms, und Freyherrn von Ingelheim. V. 514. 516 ersuchet den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, dem Käyserlichen Attestat von
seinem guten Lebens-Wandel mehr, als den ungegründeten Verläumdungen seiner
Feinde, zu trauen, und ihm in Vertrauen zu berichten, wo man, und wer von ihm zu
Wien übel gesprochen. V. 518 erbietet sich gegen den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrn von Ingelheim, die von seiner Person hin
und wieder geführten nachtheiligen Reden von sich abzulehnen. V. 520
P.
Paar, (Grafen von) derselben Streitigkeiten mit dem
General-Reichs-Erb-Postmeister, dem Fürsten von Taxis, wegen des
Reichs-Post-Wesens. VIII. 67. 83. 86. sqq. 584. sqq. 591Päbstliche Dispensation, Hertzog Christiano von
Mecklenburg ertheilet zur anderweitigen Ehe. II. 392. 396. 404Paderborn, Bischöffe daselbst, vid. Ferdinand. Herrmann
Werner. Frantz Arnold.Paderbornische Jesuiten, derselben Streit mit dem Grafen
von der Lippe, wegen des Guts Falckenhagen. V. 48. 290. 342Pappenheim, (Christian Ernst, Graf von) des heiligen
Römischen Reichs Erb-Marschall, erhält von Johann Philippen, Cardinal von
Lamberg, Bischoffen zu Passau, und Käyserlichen Principal-Commissario auf dem
Reichs--
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Versicherung, mögich vorzubauen, daß es
zwischen Dänemarck und Schweden zu keinem Kriege kommen solle. I. 633</l><l><hirendition="#in">O</hi>w, (Baron von) wird vom Käyser Leopoldo zum Cammer,
Gerichts-Assessore praesentiret, aber, wegen allerhand passionirter
Imputationen, andern Praesentatis nachgesetzt. V. 517 dessen würckliche
Reception ins Cammer-Gerichts-Collegium urgiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf
von Kaunitz, bey denen Herren Cammer-Gerichts-Praesidenten, dem Grafen von
Solms, und Freyherrn von Ingelheim. V. 514. 516 ersuchet den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, dem Käyserlichen Attestat von
seinem guten Lebens-Wandel mehr, als den ungegründeten Verläumdungen seiner
Feinde, zu trauen, und ihm in Vertrauen zu berichten, wo man, und wer von ihm zu
Wien übel gesprochen. V. 518 erbietet sich gegen den Käyserlichen
Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrn von Ingelheim, die von seiner Person hin
und wieder geführten nachtheiligen Reden von sich abzulehnen. V. 520</l></div><div><head>P.<lb/></head><l><hirendition="#in">P</hi>aar, (Grafen von) derselben Streitigkeiten mit dem
General-Reichs-Erb-Postmeister, dem Fürsten von Taxis, wegen des
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Werner. Frantz Arnold.</l><l><hirendition="#in">P</hi>aderbornische Jesuiten, derselben Streit mit dem Grafen
von der Lippe, wegen des Guts Falckenhagen. V. 48. 290. 342</l><l><hirendition="#in">P</hi>appenheim, (Christian Ernst, Graf von) des heiligen
Römischen Reichs Erb-Marschall, erhält von Johann Philippen, Cardinal von
Lamberg, Bischoffen zu Passau, und Käyserlichen Principal-Commissario auf dem
Reichs--
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Versicherung, mögich vorzubauen, daß es zwischen Dänemarck und Schweden zu keinem Kriege kommen solle. I. 633 Ow, (Baron von) wird vom Käyser Leopoldo zum Cammer, Gerichts-Assessore praesentiret, aber, wegen allerhand passionirter Imputationen, andern Praesentatis nachgesetzt. V. 517 dessen würckliche Reception ins Cammer-Gerichts-Collegium urgiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf von Kaunitz, bey denen Herren Cammer-Gerichts-Praesidenten, dem Grafen von Solms, und Freyherrn von Ingelheim. V. 514. 516 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, dem Käyserlichen Attestat von seinem guten Lebens-Wandel mehr, als den ungegründeten Verläumdungen seiner Feinde, zu trauen, und ihm in Vertrauen zu berichten, wo man, und wer von ihm zu Wien übel gesprochen. V. 518 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrn von Ingelheim, die von seiner Person hin und wieder geführten nachtheiligen Reden von sich abzulehnen. V. 520 P.
Paar, (Grafen von) derselben Streitigkeiten mit dem General-Reichs-Erb-Postmeister, dem Fürsten von Taxis, wegen des Reichs-Post-Wesens. VIII. 67. 83. 86. sqq. 584. sqq. 591 Päbstliche Dispensation, Hertzog Christiano von Mecklenburg ertheilet zur anderweitigen Ehe. II. 392. 396. 404 Paderborn, Bischöffe daselbst, vid. Ferdinand. Herrmann Werner. Frantz Arnold. Paderbornische Jesuiten, derselben Streit mit dem Grafen von der Lippe, wegen des Guts Falckenhagen. V. 48. 290. 342 Pappenheim, (Christian Ernst, Graf von) des heiligen Römischen Reichs Erb-Marschall, erhält von Johann Philippen, Cardinal von Lamberg, Bischoffen zu Passau, und Käyserlichen Principal-Commissario auf dem Reichs--
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1108>, abgerufen am 16.02.2025.
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