Die einzelne auseinander gelesene Stücke sind nun entweder Begriffe, oder Sätze, und daher löset sich die Frage, sie zusammen zu fassen, in zwo besondre auf. Wiefern aus den Begriffen andre zusammen- gesetzt werden können, und wie sie bewiesen werden müssen, haben wir bereits in dem ersten Hauptstücke (§. 65 seqq) angezeigt. Die Sätze aber werden als Vordersätze von Schlußreden betrachtet, es sey, daß sie an sich schon dazu hinreichend sind, oder daß man noch andre Sätze dazu nehmen müsse, um Schluß- sätze heraus zu bringen, und besonders, um zu sehen, ob nicht die einen durch die andern herausgebracht wer- den können, weil sie dadurch von einander abhängig werden, oder, besser zu sagen, weil man dadurch findet, daß und wiefern sie es sind. Die Art hiebey zu ver- fahren haben wir bereits vorhin (§. 612 seqq.) an- gezeigt.
§. 626.
Endlich kömmt die Frage: wie weit man mit solchem Zusammenhängen ausreiche, darauf an, wiefern die herausgebrachten Begriffe und Sätze allgemein und anwendbar sind. Ueber das erstere haben wir bereits die benöthigten Vorsichtigkeiten angegeben, (§. 624.) und in Ansehung des letztern oben (§. 615.) kurz angemerkt, daß allgemeine Ge- setze, oder reale Verhältnisse, (§. 95.) etwas vor- zügliches haben, weil man dadurch in Stand gesetzt wird, Veränderungen und Wirkungen voraus zu sehen. Ueberhaupt aber fordert das Anwendbare in Sätzen, daß sie sich häufig als Vordersätze gebrauchen lassen, und daher ein kenntlich Subject und ein reiches und erhebliches Prä- dicat haben.
§. 627.
C c 3
von der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß.
§. 625.
Die einzelne auseinander geleſene Stuͤcke ſind nun entweder Begriffe, oder Saͤtze, und daher loͤſet ſich die Frage, ſie zuſammen zu faſſen, in zwo beſondre auf. Wiefern aus den Begriffen andre zuſammen- geſetzt werden koͤnnen, und wie ſie bewieſen werden muͤſſen, haben wir bereits in dem erſten Hauptſtuͤcke (§. 65 ſeqq) angezeigt. Die Saͤtze aber werden als Vorderſaͤtze von Schlußreden betrachtet, es ſey, daß ſie an ſich ſchon dazu hinreichend ſind, oder daß man noch andre Saͤtze dazu nehmen muͤſſe, um Schluß- ſaͤtze heraus zu bringen, und beſonders, um zu ſehen, ob nicht die einen durch die andern herausgebracht wer- den koͤnnen, weil ſie dadurch von einander abhaͤngig werden, oder, beſſer zu ſagen, weil man dadurch findet, daß und wiefern ſie es ſind. Die Art hiebey zu ver- fahren haben wir bereits vorhin (§. 612 ſeqq.) an- gezeigt.
§. 626.
Endlich koͤmmt die Frage: wie weit man mit ſolchem Zuſammenhaͤngen ausreiche, darauf an, wiefern die herausgebrachten Begriffe und Saͤtze allgemein und anwendbar ſind. Ueber das erſtere haben wir bereits die benoͤthigten Vorſichtigkeiten angegeben, (§. 624.) und in Anſehung des letztern oben (§. 615.) kurz angemerkt, daß allgemeine Ge- ſetze, oder reale Verhaͤltniſſe, (§. 95.) etwas vor- zuͤgliches haben, weil man dadurch in Stand geſetzt wird, Veraͤnderungen und Wirkungen voraus zu ſehen. Ueberhaupt aber fordert das Anwendbare in Saͤtzen, daß ſie ſich haͤufig als Vorderſaͤtze gebrauchen laſſen, und daher ein kenntlich Subject und ein reiches und erhebliches Praͤ- dicat haben.
§. 627.
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von der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß.
§. 625.
Die einzelne auseinander geleſene Stuͤcke ſind nun
entweder Begriffe, oder Saͤtze, und daher loͤſet ſich
die Frage, ſie zuſammen zu faſſen, in zwo beſondre
auf. Wiefern aus den Begriffen andre zuſammen-
geſetzt werden koͤnnen, und wie ſie bewieſen werden
muͤſſen, haben wir bereits in dem erſten Hauptſtuͤcke
(§. 65 ſeqq) angezeigt. Die Saͤtze aber werden als
Vorderſaͤtze von Schlußreden betrachtet, es ſey, daß
ſie an ſich ſchon dazu hinreichend ſind, oder daß man
noch andre Saͤtze dazu nehmen muͤſſe, um Schluß-
ſaͤtze heraus zu bringen, und beſonders, um zu ſehen, ob
nicht die einen durch die andern herausgebracht wer-
den koͤnnen, weil ſie dadurch von einander abhaͤngig
werden, oder, beſſer zu ſagen, weil man dadurch findet,
daß und wiefern ſie es ſind. Die Art hiebey zu ver-
fahren haben wir bereits vorhin (§. 612 ſeqq.) an-
gezeigt.
§. 626.
Endlich koͤmmt die Frage: wie weit man mit
ſolchem Zuſammenhaͤngen ausreiche, darauf
an, wiefern die herausgebrachten Begriffe und Saͤtze
allgemein und anwendbar ſind. Ueber das erſtere
haben wir bereits die benoͤthigten Vorſichtigkeiten
angegeben, (§. 624.) und in Anſehung des letztern
oben (§. 615.) kurz angemerkt, daß allgemeine Ge-
ſetze, oder reale Verhaͤltniſſe, (§. 95.) etwas vor-
zuͤgliches haben, weil man dadurch in Stand geſetzt
wird, Veraͤnderungen und Wirkungen voraus
zu ſehen. Ueberhaupt aber fordert das Anwendbare
in Saͤtzen, daß ſie ſich haͤufig als Vorderſaͤtze
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dicat haben.
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 405. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/427>, abgerufen am 03.12.2024.
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