Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876.Die Fischzucht. Eiern schlüpfen nach 6 Wochen die jungen Fische, Fig. 209, aus, welche noch miteiner Dotterblase versehen sind, die allmählig aufgezehrt wird. Bachforelle (Salmo fario L.). 2. Die Teichwirthschaft. Zum geregelten Betriebe einer Teichwirthschaft gehören mehrere Teiche und ein Der Grund des Teiches soll sich möglichst nach einer Richtung hin neigen, Der Abfluß durch die Teichröhren wird durch Zapfen (Zapfenhäuser, Zapfen- Die Fiſchzucht. Eiern ſchlüpfen nach 6 Wochen die jungen Fiſche, Fig. 209, aus, welche noch miteiner Dotterblaſe verſehen ſind, die allmählig aufgezehrt wird. Bachforelle (Salmo fario L.). 2. Die Teichwirthſchaft. Zum geregelten Betriebe einer Teichwirthſchaft gehören mehrere Teiche und ein Der Grund des Teiches ſoll ſich möglichſt nach einer Richtung hin neigen, Der Abfluß durch die Teichröhren wird durch Zapfen (Zapfenhäuſer, Zapfen- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0325" n="309"/><fw place="top" type="header">Die Fiſchzucht.</fw><lb/> Eiern ſchlüpfen nach 6 Wochen die jungen Fiſche, Fig. 209, aus, welche noch mit<lb/> einer Dotterblaſe verſehen ſind, die allmählig aufgezehrt wird.</p><lb/> <figure> <head>Fig. 205. </head> <p>Bachforelle (<hi rendition="#aq">Salmo fario L.</hi>).</p> </figure> </div><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#b">2. Die Teichwirthſchaft.</hi> </head><lb/> <p>Zum geregelten Betriebe einer Teichwirthſchaft gehören mehrere Teiche und ein<lb/> ausreichender Zufluß von gutem Waſſer und von Nahrung. Am geeignetſten für<lb/> Karpfen, welche am häufigſten in Teichen gezogen werden, ſind ſolche Teiche, welche<lb/> durch Bach- oder Flußwaſſer geſpeiſt werden und einen ſchlammigen Grund beſitzen.<lb/> Teiche, welche aus kalten Quellen Zuflüſſe erhalten und kieſigen Grund beſitzen,<lb/> können nur für Salmoniden verwendet werden. Teiche, welche ausſchließlich auf die<lb/> atmoſphäriſchen Niederſchläge angewieſen ſind, ſogenannte Himmelteiche, eignen ſich<lb/> nur für beſtimmte Zwecke (ſ. S. 310).</p><lb/> <p>Der Grund des <hi rendition="#g">Teiches</hi> ſoll ſich möglichſt nach einer Richtung hin neigen,<lb/> um das Ablaſſen, Ziehen des Teiches, zu erleichtern. An der tiefſten Stelle des<lb/> Teiches befindet ſich der Damm, in welchen die Abflußvorrichtungen, die Teichröhren<lb/> (Siele) eingelegt werden. Die Tiefe des Teiches hat an der tiefſten Stelle, der<lb/> ſogenannten Fiſchgrube oder dem Fiſchkeſſel, in welchem ſich die Fiſche über Winter<lb/> und beim Abfiſchen ſammeln ſollen, 2.2—2.8 Meter zu betragen. Dem Teiche<lb/> muß ſtets friſches Waſſer durch den mit einem Rechen gegen das Entkommen<lb/> der Fiſche geſicherten Zulaufgraben zufließen. Dieſe Wäſſerung, welche einen<lb/> entſprechenden Abfluß aus den Abflußapparaten bedingt, dient zur Zuführung<lb/> von Sauerſtoff und Nahrung. Außerdem wird ein Abflußgraben rings um<lb/> den Teich gezogen, um nach der Trockenlegung deſſelben den Waſſerzufluß un-<lb/> gefährdet von dem Teiche ableiten zu können. Um den Teich vor Ueberſchwemmungen<lb/> und in Folge deſſen vor Dammbrüchen zu ſichern, iſt an geeigneter Stelle ein mit<lb/> Rechen verſehenes Teichfluder anzulegen.</p><lb/> <p>Der Abfluß durch die Teichröhren wird durch Zapfen (Zapfenhäuſer, Zapfen-<lb/> ſtriegel) oder bei kleineren Teichen durch Ueberfallbretter (Mönch) regulirt. Die<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [309/0325]
Die Fiſchzucht.
Eiern ſchlüpfen nach 6 Wochen die jungen Fiſche, Fig. 209, aus, welche noch mit
einer Dotterblaſe verſehen ſind, die allmählig aufgezehrt wird.
[Abbildung Fig. 205. Bachforelle (Salmo fario L.).]
2. Die Teichwirthſchaft.
Zum geregelten Betriebe einer Teichwirthſchaft gehören mehrere Teiche und ein
ausreichender Zufluß von gutem Waſſer und von Nahrung. Am geeignetſten für
Karpfen, welche am häufigſten in Teichen gezogen werden, ſind ſolche Teiche, welche
durch Bach- oder Flußwaſſer geſpeiſt werden und einen ſchlammigen Grund beſitzen.
Teiche, welche aus kalten Quellen Zuflüſſe erhalten und kieſigen Grund beſitzen,
können nur für Salmoniden verwendet werden. Teiche, welche ausſchließlich auf die
atmoſphäriſchen Niederſchläge angewieſen ſind, ſogenannte Himmelteiche, eignen ſich
nur für beſtimmte Zwecke (ſ. S. 310).
Der Grund des Teiches ſoll ſich möglichſt nach einer Richtung hin neigen,
um das Ablaſſen, Ziehen des Teiches, zu erleichtern. An der tiefſten Stelle des
Teiches befindet ſich der Damm, in welchen die Abflußvorrichtungen, die Teichröhren
(Siele) eingelegt werden. Die Tiefe des Teiches hat an der tiefſten Stelle, der
ſogenannten Fiſchgrube oder dem Fiſchkeſſel, in welchem ſich die Fiſche über Winter
und beim Abfiſchen ſammeln ſollen, 2.2—2.8 Meter zu betragen. Dem Teiche
muß ſtets friſches Waſſer durch den mit einem Rechen gegen das Entkommen
der Fiſche geſicherten Zulaufgraben zufließen. Dieſe Wäſſerung, welche einen
entſprechenden Abfluß aus den Abflußapparaten bedingt, dient zur Zuführung
von Sauerſtoff und Nahrung. Außerdem wird ein Abflußgraben rings um
den Teich gezogen, um nach der Trockenlegung deſſelben den Waſſerzufluß un-
gefährdet von dem Teiche ableiten zu können. Um den Teich vor Ueberſchwemmungen
und in Folge deſſen vor Dammbrüchen zu ſichern, iſt an geeigneter Stelle ein mit
Rechen verſehenes Teichfluder anzulegen.
Der Abfluß durch die Teichröhren wird durch Zapfen (Zapfenhäuſer, Zapfen-
ſtriegel) oder bei kleineren Teichen durch Ueberfallbretter (Mönch) regulirt. Die
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |