Eiern schlüpfen nach 6 Wochen die jungen Fische, Fig. 209, aus, welche noch mit einer Dotterblase versehen sind, die allmählig aufgezehrt wird.
[Abbildung]
Fig. 205.
Bachforelle (Salmo fario L.).
2. Die Teichwirthschaft.
Zum geregelten Betriebe einer Teichwirthschaft gehören mehrere Teiche und ein ausreichender Zufluß von gutem Wasser und von Nahrung. Am geeignetsten für Karpfen, welche am häufigsten in Teichen gezogen werden, sind solche Teiche, welche durch Bach- oder Flußwasser gespeist werden und einen schlammigen Grund besitzen. Teiche, welche aus kalten Quellen Zuflüsse erhalten und kiesigen Grund besitzen, können nur für Salmoniden verwendet werden. Teiche, welche ausschließlich auf die atmosphärischen Niederschläge angewiesen sind, sogenannte Himmelteiche, eignen sich nur für bestimmte Zwecke (s. S. 310).
Der Grund des Teiches soll sich möglichst nach einer Richtung hin neigen, um das Ablassen, Ziehen des Teiches, zu erleichtern. An der tiefsten Stelle des Teiches befindet sich der Damm, in welchen die Abflußvorrichtungen, die Teichröhren (Siele) eingelegt werden. Die Tiefe des Teiches hat an der tiefsten Stelle, der sogenannten Fischgrube oder dem Fischkessel, in welchem sich die Fische über Winter und beim Abfischen sammeln sollen, 2.2--2.8 Meter zu betragen. Dem Teiche muß stets frisches Wasser durch den mit einem Rechen gegen das Entkommen der Fische gesicherten Zulaufgraben zufließen. Diese Wässerung, welche einen entsprechenden Abfluß aus den Abflußapparaten bedingt, dient zur Zuführung von Sauerstoff und Nahrung. Außerdem wird ein Abflußgraben rings um den Teich gezogen, um nach der Trockenlegung desselben den Wasserzufluß un- gefährdet von dem Teiche ableiten zu können. Um den Teich vor Ueberschwemmungen und in Folge dessen vor Dammbrüchen zu sichern, ist an geeigneter Stelle ein mit Rechen versehenes Teichfluder anzulegen.
Der Abfluß durch die Teichröhren wird durch Zapfen (Zapfenhäuser, Zapfen- striegel) oder bei kleineren Teichen durch Ueberfallbretter (Mönch) regulirt. Die
Die Fiſchzucht.
Eiern ſchlüpfen nach 6 Wochen die jungen Fiſche, Fig. 209, aus, welche noch mit einer Dotterblaſe verſehen ſind, die allmählig aufgezehrt wird.
[Abbildung]
Fig. 205.
Bachforelle (Salmo fario L.).
2. Die Teichwirthſchaft.
Zum geregelten Betriebe einer Teichwirthſchaft gehören mehrere Teiche und ein ausreichender Zufluß von gutem Waſſer und von Nahrung. Am geeignetſten für Karpfen, welche am häufigſten in Teichen gezogen werden, ſind ſolche Teiche, welche durch Bach- oder Flußwaſſer geſpeiſt werden und einen ſchlammigen Grund beſitzen. Teiche, welche aus kalten Quellen Zuflüſſe erhalten und kieſigen Grund beſitzen, können nur für Salmoniden verwendet werden. Teiche, welche ausſchließlich auf die atmoſphäriſchen Niederſchläge angewieſen ſind, ſogenannte Himmelteiche, eignen ſich nur für beſtimmte Zwecke (ſ. S. 310).
Der Grund des Teiches ſoll ſich möglichſt nach einer Richtung hin neigen, um das Ablaſſen, Ziehen des Teiches, zu erleichtern. An der tiefſten Stelle des Teiches befindet ſich der Damm, in welchen die Abflußvorrichtungen, die Teichröhren (Siele) eingelegt werden. Die Tiefe des Teiches hat an der tiefſten Stelle, der ſogenannten Fiſchgrube oder dem Fiſchkeſſel, in welchem ſich die Fiſche über Winter und beim Abfiſchen ſammeln ſollen, 2.2—2.8 Meter zu betragen. Dem Teiche muß ſtets friſches Waſſer durch den mit einem Rechen gegen das Entkommen der Fiſche geſicherten Zulaufgraben zufließen. Dieſe Wäſſerung, welche einen entſprechenden Abfluß aus den Abflußapparaten bedingt, dient zur Zuführung von Sauerſtoff und Nahrung. Außerdem wird ein Abflußgraben rings um den Teich gezogen, um nach der Trockenlegung deſſelben den Waſſerzufluß un- gefährdet von dem Teiche ableiten zu können. Um den Teich vor Ueberſchwemmungen und in Folge deſſen vor Dammbrüchen zu ſichern, iſt an geeigneter Stelle ein mit Rechen verſehenes Teichfluder anzulegen.
Der Abfluß durch die Teichröhren wird durch Zapfen (Zapfenhäuſer, Zapfen- ſtriegel) oder bei kleineren Teichen durch Ueberfallbretter (Mönch) regulirt. Die
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Die Fiſchzucht.
Eiern ſchlüpfen nach 6 Wochen die jungen Fiſche, Fig. 209, aus, welche noch mit
einer Dotterblaſe verſehen ſind, die allmählig aufgezehrt wird.
[Abbildung Fig. 205. Bachforelle (Salmo fario L.).]
2. Die Teichwirthſchaft.
Zum geregelten Betriebe einer Teichwirthſchaft gehören mehrere Teiche und ein
ausreichender Zufluß von gutem Waſſer und von Nahrung. Am geeignetſten für
Karpfen, welche am häufigſten in Teichen gezogen werden, ſind ſolche Teiche, welche
durch Bach- oder Flußwaſſer geſpeiſt werden und einen ſchlammigen Grund beſitzen.
Teiche, welche aus kalten Quellen Zuflüſſe erhalten und kieſigen Grund beſitzen,
können nur für Salmoniden verwendet werden. Teiche, welche ausſchließlich auf die
atmoſphäriſchen Niederſchläge angewieſen ſind, ſogenannte Himmelteiche, eignen ſich
nur für beſtimmte Zwecke (ſ. S. 310).
Der Grund des Teiches ſoll ſich möglichſt nach einer Richtung hin neigen,
um das Ablaſſen, Ziehen des Teiches, zu erleichtern. An der tiefſten Stelle des
Teiches befindet ſich der Damm, in welchen die Abflußvorrichtungen, die Teichröhren
(Siele) eingelegt werden. Die Tiefe des Teiches hat an der tiefſten Stelle, der
ſogenannten Fiſchgrube oder dem Fiſchkeſſel, in welchem ſich die Fiſche über Winter
und beim Abfiſchen ſammeln ſollen, 2.2—2.8 Meter zu betragen. Dem Teiche
muß ſtets friſches Waſſer durch den mit einem Rechen gegen das Entkommen
der Fiſche geſicherten Zulaufgraben zufließen. Dieſe Wäſſerung, welche einen
entſprechenden Abfluß aus den Abflußapparaten bedingt, dient zur Zuführung
von Sauerſtoff und Nahrung. Außerdem wird ein Abflußgraben rings um
den Teich gezogen, um nach der Trockenlegung deſſelben den Waſſerzufluß un-
gefährdet von dem Teiche ableiten zu können. Um den Teich vor Ueberſchwemmungen
und in Folge deſſen vor Dammbrüchen zu ſichern, iſt an geeigneter Stelle ein mit
Rechen verſehenes Teichfluder anzulegen.
Der Abfluß durch die Teichröhren wird durch Zapfen (Zapfenhäuſer, Zapfen-
ſtriegel) oder bei kleineren Teichen durch Ueberfallbretter (Mönch) regulirt. Die
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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876, S. 309. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft03_1876/325>, abgerufen am 04.03.2025.
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