Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.praecepta de argumentis, ex circumstantia temporis deductis, bekandt / verstehen vnd vrteilen können. NVn wolle aber der Leser noch ein ander bubenstück mercken /Böss stück der Saoramentirer. wie die Sacramentirer aus der vnsern erinnerung / diß gemerckt / daraus sie ja ein wenig hetten sollen schamrot werden / haben sie etwa für etliche jhre bücher ein verzeichnis lassen drucken / wenn vnd wo die von jnen angezogne bücher Lutheri gedruckt. Vnd vnter andern haben sie gesetzt / die Wittenbergische Kirchenpostill Lutheri ist zu Wittenberg / 1547. gedruckt (auff das sie bey einfeltigen / vnter dem deckel / der sachen den schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen spruch / alles das retractiret / vnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals geleret vnd geschrieben. NVn mags wol war sein / das dieselbige Kirchenpostill Lutheri / widerumb nach seinem tode zu Wittenberg nachgedruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert / oder gebessert: Die Sacramentirer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne ausdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff das sie also hinderlistiger weise vnuermerckt / den Leser in die gedancken füren / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentirer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja seine erbare stücke. Anno 1523. Anno 1523. FOlgends wolle der Christliche Leser mit fleis mercken / das Anno 1523. Lutherus ein büchlein geschrieben vom anbeten des SacramentsPag. 220. Tom. 2. / an die brüder / Vualdenses genant / in Behmen vnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den lermen vom AbendmalBüchlein D. Lutheri geschrieben an die Waldenser in Behemen. / mit seinem schreiben / offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine lehr / glauben vnd meinung vom Abendmal dargibt vnd erkleret / das man auch fast greiffen kan / das er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentirisch gewesen / So gedencken meister Wolff vnd seine Gesellen / des Berengers geschlecht / desselbigen büchleins in jhrer historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbeygehen vnd verschweigung dasselbige büchlein zu vertuschen vnd vnrerzutrucken / das sie desto frewdiger mit vnuerschempter stirn bey den vnerfahrnen schliessen mögen / Lutherus sey in seinen schrifften / predigten vnd Büchern / ehe denn Carlstad den lermen angefangen / praecepta de argumentis, ex circumstantia temporis deductis, bekandt / verstehen vnd vrteilen können. NVn wolle aber der Leser noch ein ander bubenstück mercken /Böss stück der Saoramentirer. wie die Sacramentirer aus der vnsern erinnerung / diß gemerckt / daraus sie ja ein wenig hetten sollen schamrot werden / haben sie etwa für etliche jhre bücher ein verzeichnis lassen drucken / wenn vnd wo die von jnen angezogne bücher Lutheri gedruckt. Vnd vnter andern haben sie gesetzt / die Wittenbergische Kirchenpostill Lutheri ist zu Wittenberg / 1547. gedruckt (auff das sie bey einfeltigen / vnter dem deckel / der sachen den schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen spruch / alles das retractiret / vnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals geleret vnd geschrieben. NVn mags wol war sein / das dieselbige Kirchenpostill Lutheri / widerumb nach seinem tode zu Wittenberg nachgedruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert / oder gebessert: Die Sacramentirer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne ausdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff das sie also hinderlistiger weise vnuermerckt / den Leser in die gedancken füren / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentirer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja seine erbare stücke. Anno 1523. Anno 1523. FOlgends wolle der Christliche Leser mit fleis mercken / das Anno 1523. Lutherus ein büchlein geschrieben vom anbeten des SacramentsPag. 220. Tom. 2. / an die brüder / Vualdenses genant / in Behmen vnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den lermen vom AbendmalBüchlein D. Lutheri geschrieben an die Waldenser in Behemen. / mit seinem schreiben / offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine lehr / glauben vnd meinung vom Abendmal dargibt vnd erkleret / das man auch fast greiffen kan / das er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentirisch gewesen / So gedencken meister Wolff vnd seine Gesellen / des Berengers geschlecht / desselbigen büchleins in jhrer historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbeygehen vnd verschweigung dasselbige büchlein zu vertuschen vnd vnrerzutrucken / das sie desto frewdiger mit vnuerschempter stirn bey den vnerfahrnen schliessen mögen / Lutherus sey in seinen schrifften / predigten vnd Büchern / ehe denn Carlstad den lermen angefangen / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0027" n="11"/> praecepta de argumentis, ex circumstantia temporis deductis, bekandt / verstehen vnd vrteilen können.</p> <p>NVn wolle aber der Leser noch ein ander bubenstück mercken /<note place="right">Böss stück der Saoramentirer.</note> wie die Sacramentirer aus der vnsern erinnerung / diß gemerckt / daraus sie ja ein wenig hetten sollen schamrot werden / haben sie etwa für etliche jhre bücher ein verzeichnis lassen drucken / wenn vnd wo die von jnen angezogne bücher Lutheri gedruckt. Vnd vnter andern haben sie gesetzt / die Wittenbergische Kirchenpostill Lutheri ist zu Wittenberg / 1547. gedruckt (auff das sie bey einfeltigen / vnter dem deckel / der sachen den schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen spruch / alles das retractiret / vnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals geleret vnd geschrieben.</p> <p>NVn mags wol war sein / das dieselbige Kirchenpostill Lutheri / widerumb nach seinem tode zu Wittenberg nachgedruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert / oder gebessert: Die Sacramentirer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne ausdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff das sie also hinderlistiger weise vnuermerckt / den Leser in die gedancken füren / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentirer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja seine erbare stücke.</p> </div> <div> <head>Anno 1523.</head> <note place="right">Anno 1523.</note> <p>FOlgends wolle der Christliche Leser mit fleis mercken / das Anno 1523. Lutherus ein büchlein geschrieben vom anbeten des Sacraments<note place="right">Pag. 220. Tom. 2.</note> / an die brüder / Vualdenses genant / in Behmen vnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den lermen vom Abendmal<note place="right">Büchlein D. Lutheri geschrieben an die Waldenser in Behemen.</note> / mit seinem schreiben / offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine lehr / glauben vnd meinung vom Abendmal dargibt vnd erkleret / das man auch fast greiffen kan / das er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentirisch gewesen / So gedencken meister Wolff vnd seine Gesellen / des Berengers geschlecht / desselbigen büchleins in jhrer historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbeygehen vnd verschweigung dasselbige büchlein zu vertuschen vnd vnrerzutrucken / das sie desto frewdiger mit vnuerschempter stirn bey den vnerfahrnen schliessen mögen / Lutherus sey in seinen schrifften / predigten vnd Büchern / ehe denn Carlstad den lermen angefangen / </p> </div> </body> </text> </TEI> [11/0027]
praecepta de argumentis, ex circumstantia temporis deductis, bekandt / verstehen vnd vrteilen können.
NVn wolle aber der Leser noch ein ander bubenstück mercken / wie die Sacramentirer aus der vnsern erinnerung / diß gemerckt / daraus sie ja ein wenig hetten sollen schamrot werden / haben sie etwa für etliche jhre bücher ein verzeichnis lassen drucken / wenn vnd wo die von jnen angezogne bücher Lutheri gedruckt. Vnd vnter andern haben sie gesetzt / die Wittenbergische Kirchenpostill Lutheri ist zu Wittenberg / 1547. gedruckt (auff das sie bey einfeltigen / vnter dem deckel / der sachen den schein machen möchten / als hette Lutherus mit dem vorangezogenen spruch / alles das retractiret / vnd als jrrig verworffen / was er biß ans ende seines lebens / von der Person Christi / sonderlich im Sacramenthandel / jemals geleret vnd geschrieben.
Böss stück der Saoramentirer. NVn mags wol war sein / das dieselbige Kirchenpostill Lutheri / widerumb nach seinem tode zu Wittenberg nachgedruckt / wie dann dasselbige in vnterschiedlichen jharen etlich mal geschehen. Aber Lutherus selber / hat in seiner Kirchenpostill / wie die erstlich Anno 21. gedruckt / nie nichts geendert / oder gebessert: Die Sacramentirer aber ziehen dieselbige nachgedruckte an / ohne ausdrückliche meldung / wenn erstlich dieselbige Kirchenpostill vom Luthero in den druck gegeben / auff das sie also hinderlistiger weise vnuermerckt / den Leser in die gedancken füren / vnd behalten mögen / als habe Lutherus zu letzt / was er wider die Sacramentirer jemals de persona Christi geschrieben / als jrrig widerruffen vnd verworffen. Vnd das sind ja seine erbare stücke.
Anno 1523. FOlgends wolle der Christliche Leser mit fleis mercken / das Anno 1523. Lutherus ein büchlein geschrieben vom anbeten des Sacraments / an die brüder / Vualdenses genant / in Behmen vnd Mehren / fast ein jhar zuuor / ehe denn Carlstad den lermen vom Abendmal / mit seinem schreiben / offentlich angefangen hat. Vnd weil in demselbigen büchlein D. Luther so deutlich vnd klar seine lehr / glauben vnd meinung vom Abendmal dargibt vnd erkleret / das man auch fast greiffen kan / das er auch vor dem streit wider Carlstad in keinem wege sey Sacramentirisch gewesen / So gedencken meister Wolff vnd seine Gesellen / des Berengers geschlecht / desselbigen büchleins in jhrer historia gar nicht / sondern vermeinen durch jhr vorbeygehen vnd verschweigung dasselbige büchlein zu vertuschen vnd vnrerzutrucken / das sie desto frewdiger mit vnuerschempter stirn bey den vnerfahrnen schliessen mögen / Lutherus sey in seinen schrifften / predigten vnd Büchern / ehe denn Carlstad den lermen angefangen /
Pag. 220. Tom. 2.
Büchlein D. Lutheri geschrieben an die Waldenser in Behemen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/27 |
Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/27>, abgerufen am 03.07.2024. |