Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.Anno 1523.allzeit Zwinglisch / das ist / in der meinung gewesen / welche auch jetzund alle Sacramentirer bestreiten. VNd müssen ja diese leute alle menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / das sie vermeinen / wann sie diese schrifft Lutheri in jhrer historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / das alßdann niemand sein werde / der dasselbige büchlein Lutheri finden köntte / oder etwas dauon wisse. Vnd wenn sie felschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnd erweisen kan / das Lutherus in demselben büchlein gantz vnd gar das widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen worten vnd argumenten / das dennoch alle welt den vnflat jhrer Sacramentirischen offentlichen vnwarheit / für eitel Bisam vnd heiligthumb halten vnd anbeten sol. Vnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vnd nötig / das in ordnung der rechten waren historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleis gedacht werde. ZVm andern ist vns dis büchlein Lutheri in ordnung der historien / von Anno 1523. auch dazu nütz vnd gut: denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentirer einen grossen triumph anstellen / das Lutherus der Vualdensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbiret vnd commendiret habe / wie an seinem ort in ordnung der historien daruon bericht geschehen sol. Vnd wollen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sacrament geleret / geschrieben vnd herfür gebracht / canonisiret / da diß büchlein viel anders zeuget / vnd also zu rechter erkentnis vnd wissenschafft der waren historien vom Sacramentstreit / gar dienstlich ist. NVn ist vnnötig / das man das gantze büchlein solte vmbschreiben / vnd hieher setzen. Wollen aber daraus / wegen des Christlichen Lesers / nur etliche fürneme punct / so zu diesem handel gehören / kürtzlich melden / vnd wer mehr bericht begeret / in das gemelte büchlein gewiesen haben. SO spricht nun Lutherus / das dazumal von den Waldensern ein büchlein ausgegangen / in welchem vnter andern stücken auch das gesetzt / das Christus im Sacrament nicht selbstendig / natürlich / auch dasselbige nicht anzubeten sey / welches vns Deudschen fast beweget. Denn euch ohne zweiffel bewust ist (spricht Lutherus) wie ich durch ewre geschickten zu mir / euch bitten lies / das jhr diesen artickel eigentlich klar machtet durch ein sonderlich büchlein. Denn ich mündlich hörete von jhnen bekennen / wie jhr eintrechtig miteinander halten solt / das Christus warhafftig mit seinem fleisch vnd blut vnter Anno 1523.allzeit Zwinglisch / das ist / in der meinung gewesen / welche auch jetzund alle Sacramentirer bestreiten. VNd müssen ja diese leute alle menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / das sie vermeinen / wann sie diese schrifft Lutheri in jhrer historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / das alßdañ niemand sein werde / der dasselbige büchlein Lutheri finden köntte / oder etwas dauon wisse. Vnd wenn sie felschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnd erweisen kan / das Lutherus in demselben büchlein gantz vnd gar das widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen worten vnd argumenten / das dennoch alle welt den vnflat jhrer Sacramentirischen offentlichen vnwarheit / für eitel Bisam vnd heiligthumb halten vnd anbeten sol. Vnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vñ nötig / das in ordnung der rechten waren historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleis gedacht werde. ZVm andern ist vns dis büchlein Lutheri in ordnung der historien / von Anno 1523. auch dazu nütz vnd gut: denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentirer einen grossen triumph anstellen / das Lutherus der Vualdensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbiret vnd commendiret habe / wie an seinem ort in ordnung der historien daruon bericht geschehen sol. Vnd wollen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sacrament geleret / geschrieben vnd herfür gebracht / canonisiret / da diß büchlein viel anders zeuget / vnd also zu rechter erkentnis vnd wissenschafft der waren historien vom Sacramentstreit / gar dienstlich ist. NVn ist vnnötig / das man das gantze büchlein solte vmbschreiben / vnd hieher setzen. Wollen aber daraus / wegen des Christlichen Lesers / nur etliche fürneme punct / so zu diesem handel gehören / kürtzlich melden / vnd wer mehr bericht begeret / in das gemelte büchlein gewiesen haben. SO spricht nun Lutherus / das dazumal von den Waldensern ein büchlein ausgegangen / in welchem vnter andern stücken auch das gesetzt / das Christus im Sacrament nicht selbstendig / natürlich / auch dasselbige nicht anzubeten sey / welches vns Deudschen fast beweget. Denn euch ohne zweiffel bewust ist (spricht Lutherus) wie ich durch ewre geschickten zu mir / euch bitten lies / das jhr diesen artickel eigentlich klar machtet durch ein sonderlich büchlein. 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Vnd wenn sie felschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnd erweisen kan / das Lutherus in demselben büchlein gantz vnd gar das widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen worten vnd argumenten / das dennoch alle welt den vnflat jhrer Sacramentirischen offentlichen vnwarheit / für eitel Bisam vnd heiligthumb halten vnd anbeten sol. Vnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vñ nötig / das in ordnung der rechten waren historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleis gedacht werde.</p> <p>ZVm andern ist vns dis büchlein Lutheri in ordnung der historien / von Anno 1523. auch dazu nütz vnd gut: denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentirer einen grossen triumph anstellen / das Lutherus der Vualdensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbiret vnd commendiret habe / wie an seinem ort in ordnung der historien daruon bericht geschehen sol. Vnd wollen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sacrament geleret / geschrieben vnd herfür gebracht / canonisiret / da diß büchlein viel anders zeuget / vnd also zu rechter erkentnis vnd wissenschafft der waren historien vom Sacramentstreit / gar dienstlich ist.</p> <p>NVn ist vnnötig / das man das gantze büchlein solte vmbschreiben / vnd hieher setzen. Wollen aber daraus / wegen des Christlichen Lesers / nur etliche fürneme punct / so zu diesem handel gehören / kürtzlich melden / vnd wer mehr bericht begeret / in das gemelte büchlein gewiesen haben.</p> <p>SO spricht nun Lutherus / das dazumal von den Waldensern ein büchlein ausgegangen / in welchem vnter andern stücken auch das gesetzt / das Christus im Sacrament nicht selbstendig / natürlich / auch dasselbige nicht anzubeten sey / welches vns Deudschen fast beweget. Denn euch ohne zweiffel bewust ist (spricht Lutherus) wie ich durch ewre geschickten zu mir / euch bitten lies / das jhr diesen artickel eigentlich klar machtet durch ein sonderlich büchlein. Denn ich mündlich hörete von jhnen bekennen / wie jhr eintrechtig miteinander halten solt / das Christus warhafftig mit seinem fleisch vnd blut vnter </p> </div> </body> </text> </TEI> [12/0028]
allzeit Zwinglisch / das ist / in der meinung gewesen / welche auch jetzund alle Sacramentirer bestreiten.
Anno 1523. VNd müssen ja diese leute alle menschen für lauter Gänse oder Oelgötzen halten / das sie vermeinen / wann sie diese schrifft Lutheri in jhrer historien meuchlisch vertuschen / vnd nicht gedencken / das alßdañ niemand sein werde / der dasselbige büchlein Lutheri finden köntte / oder etwas dauon wisse. Vnd wenn sie felschlich tichten vnd schliessen / Lutherus sey in seiner Lehr allzeit Zwinglisch oder Sacramentirisch gewesen / ante motam contentionem cum Carlstadio, ob man gleich augenscheinlich sehen / ja greiffen vnd erweisen kan / das Lutherus in demselben büchlein gantz vnd gar das widerspiel gelehret vnd getrieben hat / nicht obiter, sed ex professo, mit vielen worten vnd argumenten / das dennoch alle welt den vnflat jhrer Sacramentirischen offentlichen vnwarheit / für eitel Bisam vnd heiligthumb halten vnd anbeten sol. Vnd zwar wer lust darzu hat / dem geschiehet auch nicht vnrecht dran. Ist derhalben nütz vñ nötig / das in ordnung der rechten waren historien / dieses Büchleins Lutheri mit fleis gedacht werde.
ZVm andern ist vns dis büchlein Lutheri in ordnung der historien / von Anno 1523. auch dazu nütz vnd gut: denn folgendes Anno 1534. werden die Sacramentirer einen grossen triumph anstellen / das Lutherus der Vualdensium Confession mit seiner Praefation gezieret / approbiret vnd commendiret habe / wie an seinem ort in ordnung der historien daruon bericht geschehen sol. Vnd wollen damit die Leute vberreden / als hette Lutherus alles das / was jemals die Waldenser vom Sacrament geleret / geschrieben vnd herfür gebracht / canonisiret / da diß büchlein viel anders zeuget / vnd also zu rechter erkentnis vnd wissenschafft der waren historien vom Sacramentstreit / gar dienstlich ist.
NVn ist vnnötig / das man das gantze büchlein solte vmbschreiben / vnd hieher setzen. Wollen aber daraus / wegen des Christlichen Lesers / nur etliche fürneme punct / so zu diesem handel gehören / kürtzlich melden / vnd wer mehr bericht begeret / in das gemelte büchlein gewiesen haben.
SO spricht nun Lutherus / das dazumal von den Waldensern ein büchlein ausgegangen / in welchem vnter andern stücken auch das gesetzt / das Christus im Sacrament nicht selbstendig / natürlich / auch dasselbige nicht anzubeten sey / welches vns Deudschen fast beweget. Denn euch ohne zweiffel bewust ist (spricht Lutherus) wie ich durch ewre geschickten zu mir / euch bitten lies / das jhr diesen artickel eigentlich klar machtet durch ein sonderlich büchlein. Denn ich mündlich hörete von jhnen bekennen / wie jhr eintrechtig miteinander halten solt / das Christus warhafftig mit seinem fleisch vnd blut vnter
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/28>, abgerufen am 23.07.2024. |