Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allg. Haushaltungs-Wissenschaft sich zum Eigenthume gemacht hat, heisen Er-trag; Ertrag der Nahrungsquelle. §. 56. Der Ertrag ist der Vorrath, §. 57. Wenn der Ertrag zureicht, alle Be- Allgemeine Haushaltungs- Wissenschaft. §. 58. Wenn der Ertrag hinlänglich ist, hand
Allg. Haushaltungs-Wiſſenſchaft ſich zum Eigenthume gemacht hat, heiſen Er-trag; Ertrag der Nahrungsquelle. §. 56. Der Ertrag iſt der Vorrath, §. 57. Wenn der Ertrag zureicht, alle Be- Allgemeine Haushaltungs- Wiſſenſchaft. §. 58. Wenn der Ertrag hinlaͤnglich iſt, hand
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Allg. Haushaltungs-Wiſſenſchaft
ſich zum Eigenthume gemacht hat, heiſen Er-
trag; Ertrag der Nahrungsquelle.
§. 56. Der Ertrag iſt der Vorrath,
aus welchem der Erwerber ſeine und der
Seinigen Beduͤrfniſſe, eigene und geſell-
ſchaftliche befriedigt, dieſes Geſchaͤft
heißt Verzehren (conſumiren) und iſt das
fuͤnfte Stuͤck des Gewerbes. Derjenige
Theil des Ertrages, welcher verzehret wird,
heißt der Aufwand (Conſumtion).
§. 57. Wenn der Ertrag zureicht, alle Be-
duͤrfniſſe, weſentliche und zufaͤllige, eigene
und geſellſchaftliche, vollkommen zu befrie-
digen, ſo hat ein ſolcher Erwerber ſein reich-
liches Auskommen. Bleibt nach Abzug
des Aufwandes vom Ertrage noch etwas uͤb-
rig, ſo iſt er ein wohlhabender Mann,
der Ueberſchuß aber heißt reiner Ertrag.
Allgemeine Haushaltungs-
Wiſſenſchaft.
§. 58. Wenn der Ertrag hinlaͤnglich iſt,
alle Beduͤrfniſſe zu befriedigen, ſo macht das
den Erwerber fuͤr die Zeit gluͤcklich, ſo lang
der Ertrag dauert. Wenn aber durch aller-
hand
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