Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 2. Quellen. Aristocraten zu viel Stolz oder zu wenig Klug-heit besaßen, um ihre Parthie oft genug durch neue Mitglieder zu verstärken. Die Plebejer hatten nun ihre Anführer, deren ganzes In- teresse auf der Demüthigung des Erb-Adels beruhte; oft war auch ein Patricischer Consul edel oder niederträchtig genug, ihre Forde- rungen zu begünstigen. Kein Wunder also, daß der Zusatz von Democratie in der Ver- fassung immer stärker ward, und daß die Aristocratie wenigstens aufhörte, gesetzmäßig erbliche Aristocratie zu seyn. §. 40. Gleich zu Anfang dieser Periode mußten sem C
Periode 2. Quellen. Ariſtocraten zu viel Stolz oder zu wenig Klug-heit beſaßen, um ihre Parthie oft genug durch neue Mitglieder zu verſtaͤrken. Die Plebejer hatten nun ihre Anfuͤhrer, deren ganzes In- tereſſe auf der Demuͤthigung des Erb-Adels beruhte; oft war auch ein Patriciſcher Conſul edel oder niedertraͤchtig genug, ihre Forde- rungen zu beguͤnſtigen. Kein Wunder alſo, daß der Zuſatz von Democratie in der Ver- faſſung immer ſtaͤrker ward, und daß die Ariſtocratie wenigſtens aufhoͤrte, geſetzmaͤßig erbliche Ariſtocratie zu ſeyn. §. 40. Gleich zu Anfang dieſer Periode mußten ſem C
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Periode 2. Quellen.
Ariſtocraten zu viel Stolz oder zu wenig Klug-
heit beſaßen, um ihre Parthie oft genug durch
neue Mitglieder zu verſtaͤrken. Die Plebejer
hatten nun ihre Anfuͤhrer, deren ganzes In-
tereſſe auf der Demuͤthigung des Erb-Adels
beruhte; oft war auch ein Patriciſcher Conſul
edel oder niedertraͤchtig genug, ihre Forde-
rungen zu beguͤnſtigen. Kein Wunder alſo,
daß der Zuſatz von Democratie in der Ver-
faſſung immer ſtaͤrker ward, und daß die
Ariſtocratie wenigſtens aufhoͤrte, geſetzmaͤßig
erbliche Ariſtocratie zu ſeyn.
§. 40.
Gleich zu Anfang dieſer Periode mußten
die Erb-Ariſtocraten zugeben, daß ein Schluß,
den die Plebejer auch ohne ſie gefaßt haͤtten
(plebisſcitum) nicht etwa eine lex, — ein
Antrag an das Volk, ſeyn und heißen, ſon-
dern voͤllig eben ſo kraͤftig ſeyn ſollte, als eine
andere lex. Da man dies oͤfters, und noch
zu Ende des fuͤnften Jahrhunderts, wiederhol-
te, und da man doch nicht ſieht, daß die Tri-
bunen mit ihren Volksverſammlungen ohne
Patricier und ohne Auſpicien, alles durchge-
ſetzt haͤtten, was allein den Patriciern unan-
genehm war, ſo iſt es ſchwehr zu entſcheiden,
welche Einſchraͤnkungen den Worten nach,
oder doch dem Herkommen nach, ſich bey die-
ſem
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