Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 1. Quellen. §. 14. Das Verfahren der Gläubiger gegen ih- * Die Eintheilung in Curien, die auch, wie diese anfangs, nur nach den Köpfen war, scheint in Verfall gerathen zu seyn, da man sie nicht auf die tribus rusticae ausdehnte, und eine Curie ein zu kleiner Theil des Volks gewesen wäre. §. 15. Ausser dem Drucke der Erb-Aristocraten vir-
Periode 1. Quellen. §. 14. Das Verfahren der Glaͤubiger gegen ih- * Die Eintheilung in Curien, die auch, wie dieſe anfangs, nur nach den Koͤpfen war, ſcheint in Verfall gerathen zu ſeyn, da man ſie nicht auf die tribus ruſticae ausdehnte, und eine Curie ein zu kleiner Theil des Volks geweſen waͤre. §. 15. Auſſer dem Drucke der Erb-Ariſtocraten vir-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0023" n="11"/> <fw place="top" type="header">Periode 1. Quellen.</fw><lb/> <div n="4"> <head>§. 14.</head><lb/> <p>Das Verfahren der Glaͤubiger gegen ih-<lb/> re Schuldner war zwar bey einem Volke, das<lb/> Sklaverey aber keine Armenanſtalten hatte,<lb/> nichts weniger als auſſerordentlich, aber doch<lb/> gerade bey einem kleinen, rohen und kriege-<lb/> riſchen Staate ſehr druͤckend. Die Einfaͤlle<lb/> der Feinde, die faſt allgemeine Pflicht aller<lb/> Buͤrger zu Felde zu ziehen, und die natuͤrlich<lb/> hohen Zinſen machten es oft unvermeidlich<lb/><hi rendition="#aq">nexus</hi> zu werden, und das Schickſal eines<lb/><hi rendition="#aq">nexus</hi> hing ganz von ſeinem Glaͤubiger, oder<lb/> allenfalls noch vom Conſul ab. Selbſt die<lb/> Tribunen, welche ſich der aͤrmere Theil des<lb/> Volks erzwang, waren nur in einzelen Faͤllen<lb/> unmittelbare Huͤlfe, aber ihre Verſammlun-<lb/> gen des Volks nach Tribus * wurden dem<lb/> Adel und den Reichen gefaͤhrlich, und veran-<lb/> laßten die Abfaſſung eines großen Grundge-<lb/> ſetzes.</p><lb/> <note place="end" n="*">Die Eintheilung in Curien, die auch, wie<lb/> dieſe anfangs, nur nach den Koͤpfen war,<lb/> ſcheint in Verfall gerathen zu ſeyn, da man<lb/> ſie nicht auf die <hi rendition="#aq">tribus ruſticae</hi> ausdehnte,<lb/> und eine Curie ein zu kleiner Theil des Volks<lb/> geweſen waͤre.</note> </div><lb/> <div n="4"> <head>§. 15.</head><lb/> <p>Auſſer dem Drucke der Erb-Ariſtocraten<lb/> wirkte vielleicht auch das Beyſpiel der culti-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">vir-</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [11/0023]
Periode 1. Quellen.
§. 14.
Das Verfahren der Glaͤubiger gegen ih-
re Schuldner war zwar bey einem Volke, das
Sklaverey aber keine Armenanſtalten hatte,
nichts weniger als auſſerordentlich, aber doch
gerade bey einem kleinen, rohen und kriege-
riſchen Staate ſehr druͤckend. Die Einfaͤlle
der Feinde, die faſt allgemeine Pflicht aller
Buͤrger zu Felde zu ziehen, und die natuͤrlich
hohen Zinſen machten es oft unvermeidlich
nexus zu werden, und das Schickſal eines
nexus hing ganz von ſeinem Glaͤubiger, oder
allenfalls noch vom Conſul ab. Selbſt die
Tribunen, welche ſich der aͤrmere Theil des
Volks erzwang, waren nur in einzelen Faͤllen
unmittelbare Huͤlfe, aber ihre Verſammlun-
gen des Volks nach Tribus * wurden dem
Adel und den Reichen gefaͤhrlich, und veran-
laßten die Abfaſſung eines großen Grundge-
ſetzes.
* Die Eintheilung in Curien, die auch, wie
dieſe anfangs, nur nach den Koͤpfen war,
ſcheint in Verfall gerathen zu ſeyn, da man
ſie nicht auf die tribus ruſticae ausdehnte,
und eine Curie ein zu kleiner Theil des Volks
geweſen waͤre.
§. 15.
Auſſer dem Drucke der Erb-Ariſtocraten
wirkte vielleicht auch das Beyſpiel der culti-
vir-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |