Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 4. Quellen. ster hervor, und es währte nicht sehr langebis die Stelle des praepositus sacri cubiculi zu den allerersten im Staate gehörte. Eine Folge der Pracht die bey Hofe herrschte, waren wohl die neuen Abgaben, deren eini- ge z. B. das aurum lustrale die Industrie so gedrückt haben sollen. §. 133. Erst kurz vor seinem Tode nahm Constan- sei- K 4
Periode 4. Quellen. ſter hervor, und es waͤhrte nicht ſehr langebis die Stelle des praepoſitus ſacri cubiculi zu den allererſten im Staate gehoͤrte. Eine Folge der Pracht die bey Hofe herrſchte, waren wohl die neuen Abgaben, deren eini- ge z. B. das aurum luſtrale die Induſtrie ſo gedruͤckt haben ſollen. §. 133. Erſt kurz vor ſeinem Tode nahm Conſtan- ſei- K 4
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Periode 4. Quellen.
ſter hervor, und es waͤhrte nicht ſehr lange
bis die Stelle des praepoſitus ſacri cubiculi
zu den allererſten im Staate gehoͤrte. Eine
Folge der Pracht die bey Hofe herrſchte,
waren wohl die neuen Abgaben, deren eini-
ge z. B. das aurum luſtrale die Induſtrie ſo
gedruͤckt haben ſollen.
§. 133.
Erſt kurz vor ſeinem Tode nahm Conſtan-
tin die Taufe an, und wenn man die Vor-
urtheile ſeines Zeitalters und die Flecken ſei-
nes Characters kennt, ſo muß man es aller-
dings billigen, daß er recht ſicher gehen woll-
te. Aber ſchon als Catechumen hatte er ei-
ne neue Branche von Geſetzgebung entdeckt,
womit alle ſeine Nachfolger ſich weit mehr
und eifriger beſchaͤfftigten, als Auguſt ſich
mit der Bevoͤlkerung und dem Flore des
Reichs beſchaͤfftigt hatte. Es war nicht ge-
nug, die chriſtliche Religion zur herrſchenden
und bald beynahe zur einzigen zu machen;
noch wichtiger war es feſtzuſetzen, welche
Meynungen man haben muͤſſe, um bey der
chriſtlichen Religion nicht noch mehr Gefahr
zu laufen, als bey der heidniſchen. Einen
Anhaͤnger der alten Gebraͤuche des Landes
dultete man viel eher, als einen Ketzer, aber
wer gerade unter dieſer Regierung das Recht,
ſei-
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