Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.schon Ankunftstage festgesetzt); und um dieselbe Zeit das Boten- V. In betreff der Gegenleistung, nämlich des Besteller- schon Ankunftstage festgesetzt); und um dieselbe Zeit das Boten- V. In betreff der Gegenleistung, nämlich des Besteller- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0181" n="165"/> schon Ankunftstage festgesetzt); und um dieselbe Zeit das Boten-<lb/> wesen auf Lüneburg (1583); etwas später (jedoch vor 1592), das<lb/> Botenwesen auf Emden geregelt. Anfangs berührten die Boten<lb/> zwischen hier und Antwerpen auch Amsterdam; aber schon sehr<lb/> bald nach der Ordnung von 1578 vereinigte man sich mit den hol-<lb/> ländischen Behörden in Amsterdam über ein alternierendes Boten-<lb/> senden zwischen dieser Stadt und Hamburg; später kam eine<lb/> Ordnung für das Botenlaufen zwischen Amsterdam und Ant-<lb/> werpen zu Stande, und die Hamburger scheinen nun auf die<lb/> letztere Wegestrecke verzichtet zu haben, wogegen die Amster-<lb/> damer darin willigten, ihre Boten nur bis Hamburg, und nicht<lb/> wie früher bis Danzig gehen zu lassen; die hiesigen Aelterleute<lb/> richteten darum 1593 ein besonderes Botenwesen von hier auf<lb/> Danzig ein. So kamen zu den sogenannten »Boten nach Westen«<lb/> östliche Kourse hinzu; und zwar 1592 das Botenwesen auf Lü-<lb/> beck, 1593 auf Leipzig, 1602 auf Kopenhagen und ganz Däne-<lb/> mark. Im Jahr 1607 wurde zum erstenmal eine allgemeine<lb/> Botenordnung verfasst und durch den Druck bekannt gemacht;<lb/> sie wurde später 1641, und dann 1678 auf’s Neue revidiert und<lb/> gedruckt. In der Verordnung von 1641 finden sich noch die<lb/> bisher erwähnten neuen Boten-Kurse aufgeführt; andere scheinen<lb/> nicht hinzugekommen, und die in den Urkunden vorkommenden<lb/> Friedrichstädter, Frankfurter und Nürnberger Boten nicht hiesige<lb/> gewesen zu sein, sondern den genannten Städten angehört zu<lb/> haben, mit denen übrigens die hiesigen Aelterleute, eine Art<lb/> Kontrolle ausübend, über die Einrichtung korrespondierten«.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>V.</head><lb/> <p>In betreff der Gegenleistung, nämlich des <hi rendition="#g">Besteller-<lb/> Lohns</hi> (»Calcearium«, Schuhgeld genannt in der römischen<lb/> Kaiserzeit, »<hi rendition="#i">botenbrod, trinkgelt</hi>«, im 14/15. Jhh.) haben wir schon<lb/> oben am Schluss des V. Kapitels angedeutet, dass es fast über-<lb/> all gegen Ende des 16. Jhh. offiziell nach dem Gewichte und<lb/> der Zahl der einzelnen aufzugebenden Briefe fixiert worden ist:<lb/> damit stellten sich zugleich die Boten in den Dienst des allge-<lb/> meinen Publikums, und war gegeben, dass an die Stelle des<lb/> Jahres-Aversums, das den Taxis von der Spanischen Krone aus-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [165/0181]
schon Ankunftstage festgesetzt); und um dieselbe Zeit das Boten-
wesen auf Lüneburg (1583); etwas später (jedoch vor 1592), das
Botenwesen auf Emden geregelt. Anfangs berührten die Boten
zwischen hier und Antwerpen auch Amsterdam; aber schon sehr
bald nach der Ordnung von 1578 vereinigte man sich mit den hol-
ländischen Behörden in Amsterdam über ein alternierendes Boten-
senden zwischen dieser Stadt und Hamburg; später kam eine
Ordnung für das Botenlaufen zwischen Amsterdam und Ant-
werpen zu Stande, und die Hamburger scheinen nun auf die
letztere Wegestrecke verzichtet zu haben, wogegen die Amster-
damer darin willigten, ihre Boten nur bis Hamburg, und nicht
wie früher bis Danzig gehen zu lassen; die hiesigen Aelterleute
richteten darum 1593 ein besonderes Botenwesen von hier auf
Danzig ein. So kamen zu den sogenannten »Boten nach Westen«
östliche Kourse hinzu; und zwar 1592 das Botenwesen auf Lü-
beck, 1593 auf Leipzig, 1602 auf Kopenhagen und ganz Däne-
mark. Im Jahr 1607 wurde zum erstenmal eine allgemeine
Botenordnung verfasst und durch den Druck bekannt gemacht;
sie wurde später 1641, und dann 1678 auf’s Neue revidiert und
gedruckt. In der Verordnung von 1641 finden sich noch die
bisher erwähnten neuen Boten-Kurse aufgeführt; andere scheinen
nicht hinzugekommen, und die in den Urkunden vorkommenden
Friedrichstädter, Frankfurter und Nürnberger Boten nicht hiesige
gewesen zu sein, sondern den genannten Städten angehört zu
haben, mit denen übrigens die hiesigen Aelterleute, eine Art
Kontrolle ausübend, über die Einrichtung korrespondierten«.
V.
In betreff der Gegenleistung, nämlich des Besteller-
Lohns (»Calcearium«, Schuhgeld genannt in der römischen
Kaiserzeit, »botenbrod, trinkgelt«, im 14/15. Jhh.) haben wir schon
oben am Schluss des V. Kapitels angedeutet, dass es fast über-
all gegen Ende des 16. Jhh. offiziell nach dem Gewichte und
der Zahl der einzelnen aufzugebenden Briefe fixiert worden ist:
damit stellten sich zugleich die Boten in den Dienst des allge-
meinen Publikums, und war gegeben, dass an die Stelle des
Jahres-Aversums, das den Taxis von der Spanischen Krone aus-
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