Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613.

Bild:
<< vorherige Seite

jhn grabe / vnnd detünge jhn / ob er wolt Frucht bringen / wo nicht / so hawe jhn darnach abe.

EXORDIUM.

GEliebte vnnd außerwehlte Freunde in Christo / In actis Romanorum wird gelesen / als Scipio Africanus ein vornehmer Regent zu Rom Todts verfahren / da sey Metellus Numidius ein Philosophus, weiser vnd gelehrter Mann / offentlich auffs Marck getreten vnd laut außgeruffen: Accurite cives; Concurrite cives; Videte & lugete: Nam urbis vestrae maenia conciderunt. Laufft herzu jr Bürger / kompt zusammen jr Bürger / schawet an / vnd traget Leide / denn ewer Stadtmawr ist eingefallen. Hat darmit zuverstehen gegeben / daß eine verständige vnd wolregterende Obrigkeit gleich sey eine Ring: oder Stadtmawr. Denn gleich wie durch einen Waal oder feste Mawre eine Stadt vor der Feinde Einfall gesichert vnd verwahret wird: also ist eine fromme Gottsfürchtige Obrigkeit nehest Gott / ein Schutz vnd Schirm / Hut / Schild /Psalm: 47. vnnd Wacht jhrer Vnterthanen vnnd deß gantzen Landes. WieEzech. 22. sie denn dannenhero Schilde der Erden / vnd eine Mawre wieder den Riß für das Land / genennet wird. Wie nun dieser gelehrter Mann die Bürger zu Rom angeruffen / auffgemuntert / vnd zum Trawren vermahnet / ob dem Absterben jhres löblichen Regenten: also gebüret vns Predigern auch jetzo sonderlich / daß wir die Vnterthanen deß Landes vnd vnsere Zuhörer anruffen / vnd schreyen: Accurrite cives; concurrite subditi; videte & lugete auditores: Nam & nostrae urbis maenia ceciderunt. Laufft herzu jhr Bürger / tretet zusammen jhr Vnterthanen / sehet: trawret vnnd

jhn grabe / vnnd detünge jhn / ob er wolt Frucht bringen / wo nicht / so hawe jhn darnach abe.

EXORDIUM.

GEliebte vnnd außerwehlte Freunde in Christo / In actis Romanorum wird gelesen / als Scipio Africanus ein vornehmer Regent zu Rom Todts verfahren / da sey Metellus Numidius ein Philosophus, weiser vnd gelehrter Mann / offentlich auffs Marck getreten vnd laut außgeruffen: Accurite cives; Concurrite cives; Videte & lugete: Nam urbis vestrae maenia conciderunt. Laufft herzu jr Bürger / kompt zusammen jr Bürger / schawet an / vñ traget Leide / deñ ewer Stadtmawr ist eingefallen. Hat darmit zuverstehen gegeben / daß eine verständige vnd wolregterende Obrigkeit gleich sey eine Ring: oder Stadtmawr. Denn gleich wie durch einen Waal oder feste Mawre eine Stadt vor der Feinde Einfall gesichert vnd verwahret wird: also ist eine fromme Gottsfürchtige Obrigkeit nehest Gott / ein Schutz vnd Schirm / Hut / Schild /Psalm: 47. vnnd Wacht jhrer Vnterthanen vnnd deß gantzen Landes. WieEzech. 22. sie denn dannenhero Schilde der Erden / vnd eine Mawre wieder den Riß für das Land / genennet wird. Wie nun dieser gelehrter Mann die Bürger zu Rom angeruffen / auffgemuntert / vnd zum Trawren vermahnet / ob dem Absterben jhres löblichen Regenten: also gebüret vns Predigern auch jetzo sonderlich / daß wir die Vnterthanen deß Landes vnd vnsere Zuhörer anruffen / vnd schreyen: Accurrite cives; concurrite subditi; videte & lugete auditores: Nam & nostrae urbis maenia ceciderunt. Laufft herzu jhr Bürger / tretet zusammen jhr Vnterthanen / sehet: trawret vnnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0015"/>
jhn grabe                      / vnnd detünge jhn / ob er wolt Frucht bringen / wo nicht / so hawe jhn darnach                      abe.</p>
      </div>
      <div>
        <head>EXORDIUM.<lb/></head>
        <p>GEliebte vnnd außerwehlte Freunde in Christo / In actis Romanorum wird gelesen /                      als Scipio Africanus ein vornehmer Regent zu Rom Todts verfahren / da sey                      Metellus Numidius ein Philosophus, weiser vnd gelehrter Mann / offentlich auffs                      Marck getreten vnd laut außgeruffen: Accurite cives; Concurrite cives; Videte                      &amp; lugete: Nam urbis vestrae maenia conciderunt. Laufft herzu jr Bürger /                      kompt zusammen jr Bürger / schawet an / vn&#x0303; traget Leide / den&#x0303; ewer Stadtmawr ist eingefallen. Hat darmit zuverstehen gegeben /                      daß eine verständige vnd wolregterende Obrigkeit gleich sey eine Ring: oder                      Stadtmawr. Denn gleich wie durch einen Waal oder feste Mawre eine Stadt vor der                      Feinde Einfall gesichert vnd verwahret wird: also ist eine fromme Gottsfürchtige                      Obrigkeit nehest Gott / ein Schutz vnd Schirm / Hut / Schild /<note place="right">Psalm: 47.</note> vnnd Wacht jhrer Vnterthanen vnnd deß                      gantzen Landes. Wie<note place="right">Ezech. 22.</note> sie denn                      dannenhero Schilde der Erden / vnd eine Mawre wieder den Riß für das Land /                      genennet wird. Wie nun dieser gelehrter Mann die Bürger zu Rom angeruffen /                      auffgemuntert / vnd zum Trawren vermahnet / ob dem Absterben jhres löblichen                      Regenten: also gebüret vns Predigern auch jetzo sonderlich / daß wir die                      Vnterthanen deß Landes vnd vnsere Zuhörer anruffen / vnd schreyen: Accurrite                      cives; concurrite subditi; videte &amp; lugete auditores: Nam &amp; nostrae                      urbis maenia ceciderunt. Laufft herzu jhr Bürger / tretet zusammen jhr                      Vnterthanen / sehet: trawret vnnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0015] jhn grabe / vnnd detünge jhn / ob er wolt Frucht bringen / wo nicht / so hawe jhn darnach abe. EXORDIUM. GEliebte vnnd außerwehlte Freunde in Christo / In actis Romanorum wird gelesen / als Scipio Africanus ein vornehmer Regent zu Rom Todts verfahren / da sey Metellus Numidius ein Philosophus, weiser vnd gelehrter Mann / offentlich auffs Marck getreten vnd laut außgeruffen: Accurite cives; Concurrite cives; Videte & lugete: Nam urbis vestrae maenia conciderunt. Laufft herzu jr Bürger / kompt zusammen jr Bürger / schawet an / vñ traget Leide / deñ ewer Stadtmawr ist eingefallen. Hat darmit zuverstehen gegeben / daß eine verständige vnd wolregterende Obrigkeit gleich sey eine Ring: oder Stadtmawr. Denn gleich wie durch einen Waal oder feste Mawre eine Stadt vor der Feinde Einfall gesichert vnd verwahret wird: also ist eine fromme Gottsfürchtige Obrigkeit nehest Gott / ein Schutz vnd Schirm / Hut / Schild / vnnd Wacht jhrer Vnterthanen vnnd deß gantzen Landes. Wie sie denn dannenhero Schilde der Erden / vnd eine Mawre wieder den Riß für das Land / genennet wird. Wie nun dieser gelehrter Mann die Bürger zu Rom angeruffen / auffgemuntert / vnd zum Trawren vermahnet / ob dem Absterben jhres löblichen Regenten: also gebüret vns Predigern auch jetzo sonderlich / daß wir die Vnterthanen deß Landes vnd vnsere Zuhörer anruffen / vnd schreyen: Accurrite cives; concurrite subditi; videte & lugete auditores: Nam & nostrae urbis maenia ceciderunt. Laufft herzu jhr Bürger / tretet zusammen jhr Vnterthanen / sehet: trawret vnnd Psalm: 47. Ezech. 22.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/holtzmann_leichpredigt_1613
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/holtzmann_leichpredigt_1613/15
Zitationshilfe: Holtzmann, Georg: Leich: vnd Leydtpredigt/ Aus dem schönen Gleichnüß Christi/ Luce am 13. Vom Feigenbaum/ etc. Magdeburg, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holtzmann_leichpredigt_1613/15>, abgerufen am 21.12.2024.