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Heymann, Lida Gustava: Wird die Mitarbeit der Frauen in den politischen Männerparteien das Frauenstimmrecht fördern? Gautzsch b. Leipzig, 1911.

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kennen pflegt, die Männer werden, wie gesagt, unwillkürlich dazu gezwungen.
Kennen wir nicht, - wenn es sich um die Erweiterung von Frauen-
rechten handelt, alle die Reden von Männern und Abgeordneten aller
Weltteile, die sich gleichen wie ein Ei dem andern? Die Klage um das
Schwinden der guten alten Zeit; der Ruin von Haus und Familie; der
Verlust der Weiblichkeit usw. usw. Gibt es irgend eine neue Note in
dieser alten Melodie - und haben sie die neue Zeit mit ihrem neuen
Geiste aufzuhalten vermocht? Man kann aber häufig beobachten,
daß die Konstatierung der Tatsache, daß wir Frauen uns unsere Rechte
von der Zeit erobern, den Männern, selbst unsern politischen Freunden,
höchst unangenehm klingt, sie verlieren dadurch den Nimbus
gönnerhafter Macht; das darf uns jedoch nicht hindern, diese Wahrheit
als eines unserer stärksten Argumente auszusprechen.

Wie liegen die Dinge nun bei uns in Deutschland? Am 1. Januar
1902 erfolgte durch Anita Augspurg die Gründung des Deutschen Ver-
bandes für Frauenstimmrecht. Wohl waren vorher auch bei uns in
Deutschland radikale Frauen in Wort und Schrift für Frauenstimm-
recht eingetreten, aber von einer wirksamen Propaganda kann erst
seit Bestehen der Organisation die Rede sein. Auch seitens der sozial-
demokratischen Männer und Frauen, war, abgesehen davon, daß man
endlich auf dem Erfurter Parteitag 1891 die politische Gleichberech-
tigung ohne Unterschied des Geschlechts in das Programm aufgenommen
hatte, nichts geschehen zur direkten Förderung des Frauenstimmrechts.

Der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht ist völlig neutral, er
verfolgt keinerlei parteipolitische Tendenzen, seine Aufgabe besteht
darin, allen Frauen das Stimmrecht zu erkämpfen, daraus ergibt sich,
daß der Verband als solcher sich niemals am parteipolitischen
Leben der Männer beteiligen kann, was ihn aber nicht verhindert,
jederzeit zu allen großen politischen Fragen vom Standpunkt
der Frau aus Stellung zu nehmen. Auf der III. Generalversammlung
des Deutschen Verbandes 1909 in München, wurde die Frage: "Wird
die Beteiligung der Frauen am politischen Parteileben der Männer
das Frauenstimmrecht fördern" durch Martha Zietz und Dr. jur.
Anita Augspurg erörtert; erstere bejahte die Frage und bean-
tragte Annahme folgender Resolution: "Die III. Generalversammlung
des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht bittet alle Mitglieder
im Interesse einer möglichst schnellen Erlangung der politischen Gleich-
berechtigung der Frauen, sich politisch zu betätigen und sich den ein-
zelnen politischen Parteien anzuschließen".

Anita Augspurg sprach sich dagegen aus. Die von ihr vorgelegte
Resolution lautete: "Die III. Generalversammlung des Deutschen Ver-
bandes für Frauenstimmrecht empfiehlt zwar den Frauen das lebhafteste
Interesse am politischen Leben zu unterhalten, zu betätigen und zu
vertreten, sie empfiehlt aber die Mitarbeit in den politischen Parteien
der Männer nur als individuelles Durchgangsstadium zur Gewinnung
von Einsicht und Orientierung über die Details des politischen Partei-
lebens. Die Förderung ihres eigenen Anspruches auf politische Gleich-
berechtigung erwartet sie jedoch von der Beteiligung am Parteileben
der Männer nicht".

kennen pflegt, die Männer werden, wie gesagt, unwillkürlich dazu gezwungen.
Kennen wir nicht, – wenn es sich um die Erweiterung von Frauen-
rechten handelt, alle die Reden von Männern und Abgeordneten aller
Weltteile, die sich gleichen wie ein Ei dem andern? Die Klage um das
Schwinden der guten alten Zeit; der Ruin von Haus und Familie; der
Verlust der Weiblichkeit usw. usw. Gibt es irgend eine neue Note in
dieser alten Melodie – und haben sie die neue Zeit mit ihrem neuen
Geiste aufzuhalten vermocht? Man kann aber häufig beobachten,
daß die Konstatierung der Tatsache, daß wir Frauen uns unsere Rechte
von der Zeit erobern, den Männern, selbst unsern politischen Freunden,
höchst unangenehm klingt, sie verlieren dadurch den Nimbus
gönnerhafter Macht; das darf uns jedoch nicht hindern, diese Wahrheit
als eines unserer stärksten Argumente auszusprechen.

Wie liegen die Dinge nun bei uns in Deutschland? Am 1. Januar
1902 erfolgte durch Anita Augspurg die Gründung des Deutschen Ver-
bandes für Frauenstimmrecht. Wohl waren vorher auch bei uns in
Deutschland radikale Frauen in Wort und Schrift für Frauenstimm-
recht eingetreten, aber von einer wirksamen Propaganda kann erst
seit Bestehen der Organisation die Rede sein. Auch seitens der sozial-
demokratischen Männer und Frauen, war, abgesehen davon, daß man
endlich auf dem Erfurter Parteitag 1891 die politische Gleichberech-
tigung ohne Unterschied des Geschlechts in das Programm aufgenommen
hatte, nichts geschehen zur direkten Förderung des Frauenstimmrechts.

Der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht ist völlig neutral, er
verfolgt keinerlei parteipolitische Tendenzen, seine Aufgabe besteht
darin, allen Frauen das Stimmrecht zu erkämpfen, daraus ergibt sich,
daß der Verband als solcher sich niemals am parteipolitischen
Leben der Männer beteiligen kann, was ihn aber nicht verhindert,
jederzeit zu allen großen politischen Fragen vom Standpunkt
der Frau aus Stellung zu nehmen. Auf der III. Generalversammlung
des Deutschen Verbandes 1909 in München, wurde die Frage: „Wird
die Beteiligung der Frauen am politischen Parteileben der Männer
das Frauenstimmrecht fördern“ durch Martha Zietz und Dr. jur.
Anita Augspurg erörtert; erstere bejahte die Frage und bean-
tragte Annahme folgender Resolution: „Die III. Generalversammlung
des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht bittet alle Mitglieder
im Interesse einer möglichst schnellen Erlangung der politischen Gleich-
berechtigung der Frauen, sich politisch zu betätigen und sich den ein-
zelnen politischen Parteien anzuschließen“.

Anita Augspurg sprach sich dagegen aus. Die von ihr vorgelegte
Resolution lautete: „Die III. Generalversammlung des Deutschen Ver-
bandes für Frauenstimmrecht empfiehlt zwar den Frauen das lebhafteste
Interesse am politischen Leben zu unterhalten, zu betätigen und zu
vertreten, sie empfiehlt aber die Mitarbeit in den politischen Parteien
der Männer nur als individuelles Durchgangsstadium zur Gewinnung
von Einsicht und Orientierung über die Details des politischen Partei-
lebens. Die Förderung ihres eigenen Anspruches auf politische Gleich-
berechtigung erwartet sie jedoch von der Beteiligung am Parteileben
der Männer nicht“.

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[10/0010] kennen pflegt, die Männer werden, wie gesagt, unwillkürlich dazu gezwungen. Kennen wir nicht, – wenn es sich um die Erweiterung von Frauen- rechten handelt, alle die Reden von Männern und Abgeordneten aller Weltteile, die sich gleichen wie ein Ei dem andern? Die Klage um das Schwinden der guten alten Zeit; der Ruin von Haus und Familie; der Verlust der Weiblichkeit usw. usw. Gibt es irgend eine neue Note in dieser alten Melodie – und haben sie die neue Zeit mit ihrem neuen Geiste aufzuhalten vermocht? Man kann aber häufig beobachten, daß die Konstatierung der Tatsache, daß wir Frauen uns unsere Rechte von der Zeit erobern, den Männern, selbst unsern politischen Freunden, höchst unangenehm klingt, sie verlieren dadurch den Nimbus gönnerhafter Macht; das darf uns jedoch nicht hindern, diese Wahrheit als eines unserer stärksten Argumente auszusprechen. Wie liegen die Dinge nun bei uns in Deutschland? Am 1. Januar 1902 erfolgte durch Anita Augspurg die Gründung des Deutschen Ver- bandes für Frauenstimmrecht. Wohl waren vorher auch bei uns in Deutschland radikale Frauen in Wort und Schrift für Frauenstimm- recht eingetreten, aber von einer wirksamen Propaganda kann erst seit Bestehen der Organisation die Rede sein. Auch seitens der sozial- demokratischen Männer und Frauen, war, abgesehen davon, daß man endlich auf dem Erfurter Parteitag 1891 die politische Gleichberech- tigung ohne Unterschied des Geschlechts in das Programm aufgenommen hatte, nichts geschehen zur direkten Förderung des Frauenstimmrechts. Der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht ist völlig neutral, er verfolgt keinerlei parteipolitische Tendenzen, seine Aufgabe besteht darin, allen Frauen das Stimmrecht zu erkämpfen, daraus ergibt sich, daß der Verband als solcher sich niemals am parteipolitischen Leben der Männer beteiligen kann, was ihn aber nicht verhindert, jederzeit zu allen großen politischen Fragen vom Standpunkt der Frau aus Stellung zu nehmen. Auf der III. Generalversammlung des Deutschen Verbandes 1909 in München, wurde die Frage: „Wird die Beteiligung der Frauen am politischen Parteileben der Männer das Frauenstimmrecht fördern“ durch Martha Zietz und Dr. jur. Anita Augspurg erörtert; erstere bejahte die Frage und bean- tragte Annahme folgender Resolution: „Die III. Generalversammlung des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht bittet alle Mitglieder im Interesse einer möglichst schnellen Erlangung der politischen Gleich- berechtigung der Frauen, sich politisch zu betätigen und sich den ein- zelnen politischen Parteien anzuschließen“. Anita Augspurg sprach sich dagegen aus. Die von ihr vorgelegte Resolution lautete: „Die III. Generalversammlung des Deutschen Ver- bandes für Frauenstimmrecht empfiehlt zwar den Frauen das lebhafteste Interesse am politischen Leben zu unterhalten, zu betätigen und zu vertreten, sie empfiehlt aber die Mitarbeit in den politischen Parteien der Männer nur als individuelles Durchgangsstadium zur Gewinnung von Einsicht und Orientierung über die Details des politischen Partei- lebens. Die Förderung ihres eigenen Anspruches auf politische Gleich- berechtigung erwartet sie jedoch von der Beteiligung am Parteileben der Männer nicht“.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-06-02T14:25:14Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-06-02T14:25:14Z)

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Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Heymann, Lida Gustava: Wird die Mitarbeit der Frauen in den politischen Männerparteien das Frauenstimmrecht fördern? Gautzsch b. Leipzig, 1911, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heymann_mitarbeit_1911/10>, abgerufen am 26.04.2024.