Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.§. 9. Einleitung. Recht, wohl aber eine gewisse Mäßigung in den Staatshändelnund bei deren Schlichtung vorwalten; es war vorzüglich der sta- stus quo auf welchen man wieder zurückzukommen suchte; 1 eine möglichst farblose blasse Diplomatie. Jedoch auch dieser Geist der Mäßigung schwand eine Zeitlang Dieser glückliche Erfolg führte die Praxis der Congresse zurück Die großartigsten Gegenstände von Staatenverträgen, welche Die Theorieen und Literatur des Völkerrechts. 9. Eine andere, wenn auch nur mittelbare Quelle des Euro- 1 Vgl. Friedr. Schlegel's Vorlesungen über m. Gesch. S. 509. 2
§. 9. Einleitung. Recht, wohl aber eine gewiſſe Mäßigung in den Staatshändelnund bei deren Schlichtung vorwalten; es war vorzüglich der sta- stus quo auf welchen man wieder zurückzukommen ſuchte; 1 eine möglichſt farbloſe blaſſe Diplomatie. Jedoch auch dieſer Geiſt der Mäßigung ſchwand eine Zeitlang Dieſer glückliche Erfolg führte die Praxis der Congreſſe zurück Die großartigſten Gegenſtände von Staatenverträgen, welche Die Theorieen und Literatur des Völkerrechts. 9. Eine andere, wenn auch nur mittelbare Quelle des Euro- 1 Vgl. Friedr. Schlegel’s Vorleſungen über m. Geſch. S. 509. 2
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§. 9. Einleitung.
Recht, wohl aber eine gewiſſe Mäßigung in den Staatshändeln
und bei deren Schlichtung vorwalten; es war vorzüglich der sta-
stus quo auf welchen man wieder zurückzukommen ſuchte; 1 eine
möglichſt farbloſe blaſſe Diplomatie.
Jedoch auch dieſer Geiſt der Mäßigung ſchwand eine Zeitlang
im Norden mit der Theilung Polens, im Weſten mit den Siegen
der Revolution. Der Sieger dictirte die Tractaten; was dem Be-
ſiegten blieb, war Gnade oder weiſe Schonung für den Augenblick;
Veränderungen des Beſitzſtandes wurden oft nur durch ein Sena-
tus-Conſult oder eine Proclamation angezeigt. Alle Verträge ſeit
dem Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts bis 1814 drehten
ſich beinahe um die Axe der Napoleoniſchen Herrſchaft oder ins-
geheim um den entgegengeſetzten Pol, bis der Widerſtand dagegen
offen aufzutreten vermochte und das Vertragsgewebe v. 1815 erſchuf.
Dieſer glückliche Erfolg führte die Praxis der Congreſſe zurück
und erweiterte ſie noch in Form und Richtung. Die letztere war
ein non plus ultra gegen die Revolution oder wo ſie nicht zu un-
terdrücken war, wenigſtens die Erhaltung eines möglichſt gefahrlo-
ſen status quo, während andrerſeits, wo die Revolution ſich in
den Conſtitutionalismus eingefriedigt hatte, Alliancen zur Selbſt-
entwickelung des inneren Staatenlebens geſchloſſen wurden.
Die großartigſten Gegenſtände von Staatenverträgen, welche
theils in Verbindung mit der Tagespolitik ſtanden, theils außer
derſelben abgehandelt wurden, waren in der zweiten Hälfte des vo-
rigen Jahrhunderts die Rechte der Neutralen zur See, ſodann im
gegenwärtigen das Napoleoniſche Continentalſyſtem, weiterhin die
Unterdrückung des Sclavenhandels, endlich der deutſche Zollverein.
Die Theorieen und Literatur des Völkerrechts.
9. Eine andere, wenn auch nur mittelbare Quelle des Euro-
päiſchen äußeren Staatenrechts iſt die wiſſenſchaftliche oder auch nur
referirende Darſtellung deſſelben in den Schriften der verſchiedenen
Entwickelungsſtadien. Wie in anderen Beziehungen hat auch hier
die Wiſſenſchaft und Preſſe theils beſtätigend, theils vorauseilend
und vorbereitend gewirkt; ſie iſt ein Zeugniß von der Wirklichkeit
ihrer Zeit oder von den darin Statt findenden Schwankungen.
1 Vgl. Friedr. Schlegel’s Vorleſungen über m. Geſch. S. 509.
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