Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.II. Per. A. I. Gesch. d. südl. Eur. Staatensyst. 23. Mit der Landmacht wuchs aber die Ma- III. Geschichte des Colonialwesens von 1661-1700. 1. Das Colonialwesen der Europäer erlitt in 2.
II. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt. 23. Mit der Landmacht wuchs aber die Ma- III. Geſchichte des Colonialweſens von 1661-1700. 1. Das Colonialweſen der Europaͤer erlitt in 2.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <pb facs="#f0290" n="252"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq">II.</hi> Per. <hi rendition="#aq">A. I.</hi> Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.</hi> </fw><lb/> <p>23. Mit der Landmacht wuchs aber die <hi rendition="#g">Ma-<lb/> rine</hi>, — eine natuͤrliche Folge der Ausbildung des<lb/> Mercantilſyſtems — im gleichen Verhaͤltniß. In<lb/> dem Laufe weniger Jahre trat Frankreich in die Reihe<lb/> der <hi rendition="#g">erſten</hi> Seemaͤchte ein; und wuͤrde vielleicht die<lb/> erſte geworden ſeyn, haͤtte nicht gerade hier die<lb/> Verbindung der beyden andern ſeit der Niederlage<lb/><note place="left">1692</note>bey <hi rendition="#g">la Hogue</hi> ein Ziel geſetzt. In keinem Zeit-<lb/> punkt iſt Franzoͤſiſche Marine wieder das geworden,<lb/> was ſie damals war. Aber der politiſche Einfluß<lb/> der Seemaͤchte, als ſolcher, wurde in dieſem Zeit-<lb/> raum ſo vollkommen gegruͤndet, daß er ſeitdem nicht<lb/> wieder verſchwinden konnte.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="5"> <head><hi rendition="#aq">III.</hi> Geſchichte des Colonialweſens von 1661-1700.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>1. Das Colonialweſen der Europaͤer erlitt in<lb/> dieſem Zeitraum ſeine Hauptveraͤnderung durch die<lb/><hi rendition="#g">Theilnahme Frankreichs</hi>; zugleich ward da-<lb/> durch auch großentheils ſeine weitere Ausbildung be-<lb/> ſtimmt. Es war der Zeitraum, wo zuerſt die<lb/> Franzoͤſiſche <hi rendition="#g">Regierung</hi> anfieng, mit Ernſt an<lb/> Colonien zu denken. Die der Britten hoben ſich<lb/> merklich, die der uͤbrigen Nationen blieben ſich<lb/> meiſt gleich.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">2.</fw><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [252/0290]
II. Per. A. I. Geſch. d. ſuͤdl. Eur. Staatenſyſt.
23. Mit der Landmacht wuchs aber die Ma-
rine, — eine natuͤrliche Folge der Ausbildung des
Mercantilſyſtems — im gleichen Verhaͤltniß. In
dem Laufe weniger Jahre trat Frankreich in die Reihe
der erſten Seemaͤchte ein; und wuͤrde vielleicht die
erſte geworden ſeyn, haͤtte nicht gerade hier die
Verbindung der beyden andern ſeit der Niederlage
bey la Hogue ein Ziel geſetzt. In keinem Zeit-
punkt iſt Franzoͤſiſche Marine wieder das geworden,
was ſie damals war. Aber der politiſche Einfluß
der Seemaͤchte, als ſolcher, wurde in dieſem Zeit-
raum ſo vollkommen gegruͤndet, daß er ſeitdem nicht
wieder verſchwinden konnte.
1692
III. Geſchichte des Colonialweſens von 1661-1700.
1. Das Colonialweſen der Europaͤer erlitt in
dieſem Zeitraum ſeine Hauptveraͤnderung durch die
Theilnahme Frankreichs; zugleich ward da-
durch auch großentheils ſeine weitere Ausbildung be-
ſtimmt. Es war der Zeitraum, wo zuerſt die
Franzoͤſiſche Regierung anfieng, mit Ernſt an
Colonien zu denken. Die der Britten hoben ſich
merklich, die der uͤbrigen Nationen blieben ſich
meiſt gleich.
2.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |