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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Landes- und Reichssteucrn in der deutschen Geschichte

Landes- und Reichssteuern in der deutschen Geschichte
Prof. G> v, Below von

^ Franken in Gallien vordrangen, fanden sie dort das römische
Steuersystem vor. Eis haben dieses auch für sich nutzbar gemacht.
MM^W^M Aber allmählich verfiel es. Es ist nicht zu einem deutschen Steuer-
MM " W system geworden. Deutschen Ursprungs ist dagegen eine Abgabe,
die seit dein Ende des 12. Jahrhunderts uns in voller Deutlich¬
keit begegnet, aber damals schon eine längere Geschichte gehabt hat. Inder
Literatur lebt sie unter dem Namen Bete. Sie darf als die älteste deutsche
Steuer bezeichnet werden.

Es sind die Inhaber der gräflichen Rechts und ihre Rechtsnachfolger, die
Landesherren, welche die Bete fordern. Die ersten Nachrichten über ihr Vor¬
kommen fallen zusammen mit den ersten Nachrichien über Bemühungen der
Grafen, ihre Stellung gegenüber dem König selbständig zu machen. Als sie,
wesentlich mit Hilfe des Lehnswcsens, ein hohes Muß von Selbständigkeit erlangt
hatten, als sie aus ursprünglichen königlichen Beamten zu annähernd selb¬
ständigen Inhabern ihrer Amisbezirke, zu Landesherren geworden waren, als sie
ihre Amtsbezirke zu Territor im umgewandelt hatten, da begegnet uns die Bete
in> voller Ausbildung, eben am Ende des 12. Jahrhunderts. Sie ist eine regel¬
mäßige, jährlich zwei- oder dreimal erhobene, Steuer. Wenn ihr Name andeutet,
daß sie ursprünglich auf Bitten des Grafen verlangt worden ist, so steht jetzt an
der Stelle der Bitte der Zwang, wie es in einer Urkunde aus der Zeit um 1200
heißt: die Bitte des Herrn wird als Befehl geachtet. Was die Steuerart betrifft,
so sollte sie ihrer Idee nach Vermögenssteuer sein; tatsächlich wurden jedoch bei
ihr regelmäßig nur Grundbesitz und Gebäude berücksichtigt. Die Art der Zahlung
ist meistens die in Geld, nicht so häufig die in Naturalien. Zweifellos ist die
Bete nicht bloß eingeführt worden, um finanzielle Mittel überhaupt zu erhalten,
sondern zugleich, um gerade Geld zur Verfügung zu haben. Ihre Einführung
hat in jener Zeit dazu gedient, den Geldverkehr zu steigern. Ein geistlicher
Landesherr jener Jahre erwiderte auf eine Vorhaltung wegen der von ihm ge¬
forderten Steuern: ohne Geld könne man nicht den Frieden im Lande aufrecht
halten; worin ein Doppeltes liegt: der Staat kann seine Aufgaben der Friedens¬
bewahrung nicht ohne Beisteuern der Untertanen erfüllen; die Beisteuer aber muß
gerade auch in Geld bestehen.

An Versuchen zur Einführung einer Steuer hat es auch auf der Seite
des Königtums' nicht gefehlt; insbesondere von Heinrich V. und Otto IV. werden
solche berichtet. Es ist interessant, daß es sich bei diesen um Herrscher handelt,
die in verwandtschaftlichem Verhältnis zu dem englischen Königtum der nor¬
mannischen Dynastie standen, welches die Finanzkraft des LandeZ energisch an¬
spannte. Allein die deutschen Könige vermochten ihr Ziel gegenüber den lokalen
Gewalten nicht zu erreichen. Es fehlte hier der nachhaltige politische Druck, wie
er in England und wie er innerhalb der sich bildenden deutschen Territorien
geltend gemacht wurde. Nicht eine einzige Steuer, nicht ein einziges Mal eine
Abgabe hat das deutsche Königtum des Mittelalters im Reich durchgesetzt.

In der Tatsache, daß es nicht der König, sondern die Landesherren sind,
welche sich des materiellen Machtmittels der Steuern bemächtigen, haben wir die


Landes- und Reichssteucrn in der deutschen Geschichte

Landes- und Reichssteuern in der deutschen Geschichte
Prof. G> v, Below von

^ Franken in Gallien vordrangen, fanden sie dort das römische
Steuersystem vor. Eis haben dieses auch für sich nutzbar gemacht.
MM^W^M Aber allmählich verfiel es. Es ist nicht zu einem deutschen Steuer-
MM » W system geworden. Deutschen Ursprungs ist dagegen eine Abgabe,
die seit dein Ende des 12. Jahrhunderts uns in voller Deutlich¬
keit begegnet, aber damals schon eine längere Geschichte gehabt hat. Inder
Literatur lebt sie unter dem Namen Bete. Sie darf als die älteste deutsche
Steuer bezeichnet werden.

Es sind die Inhaber der gräflichen Rechts und ihre Rechtsnachfolger, die
Landesherren, welche die Bete fordern. Die ersten Nachrichten über ihr Vor¬
kommen fallen zusammen mit den ersten Nachrichien über Bemühungen der
Grafen, ihre Stellung gegenüber dem König selbständig zu machen. Als sie,
wesentlich mit Hilfe des Lehnswcsens, ein hohes Muß von Selbständigkeit erlangt
hatten, als sie aus ursprünglichen königlichen Beamten zu annähernd selb¬
ständigen Inhabern ihrer Amisbezirke, zu Landesherren geworden waren, als sie
ihre Amtsbezirke zu Territor im umgewandelt hatten, da begegnet uns die Bete
in> voller Ausbildung, eben am Ende des 12. Jahrhunderts. Sie ist eine regel¬
mäßige, jährlich zwei- oder dreimal erhobene, Steuer. Wenn ihr Name andeutet,
daß sie ursprünglich auf Bitten des Grafen verlangt worden ist, so steht jetzt an
der Stelle der Bitte der Zwang, wie es in einer Urkunde aus der Zeit um 1200
heißt: die Bitte des Herrn wird als Befehl geachtet. Was die Steuerart betrifft,
so sollte sie ihrer Idee nach Vermögenssteuer sein; tatsächlich wurden jedoch bei
ihr regelmäßig nur Grundbesitz und Gebäude berücksichtigt. Die Art der Zahlung
ist meistens die in Geld, nicht so häufig die in Naturalien. Zweifellos ist die
Bete nicht bloß eingeführt worden, um finanzielle Mittel überhaupt zu erhalten,
sondern zugleich, um gerade Geld zur Verfügung zu haben. Ihre Einführung
hat in jener Zeit dazu gedient, den Geldverkehr zu steigern. Ein geistlicher
Landesherr jener Jahre erwiderte auf eine Vorhaltung wegen der von ihm ge¬
forderten Steuern: ohne Geld könne man nicht den Frieden im Lande aufrecht
halten; worin ein Doppeltes liegt: der Staat kann seine Aufgaben der Friedens¬
bewahrung nicht ohne Beisteuern der Untertanen erfüllen; die Beisteuer aber muß
gerade auch in Geld bestehen.

An Versuchen zur Einführung einer Steuer hat es auch auf der Seite
des Königtums' nicht gefehlt; insbesondere von Heinrich V. und Otto IV. werden
solche berichtet. Es ist interessant, daß es sich bei diesen um Herrscher handelt,
die in verwandtschaftlichem Verhältnis zu dem englischen Königtum der nor¬
mannischen Dynastie standen, welches die Finanzkraft des LandeZ energisch an¬
spannte. Allein die deutschen Könige vermochten ihr Ziel gegenüber den lokalen
Gewalten nicht zu erreichen. Es fehlte hier der nachhaltige politische Druck, wie
er in England und wie er innerhalb der sich bildenden deutschen Territorien
geltend gemacht wurde. Nicht eine einzige Steuer, nicht ein einziges Mal eine
Abgabe hat das deutsche Königtum des Mittelalters im Reich durchgesetzt.

In der Tatsache, daß es nicht der König, sondern die Landesherren sind,
welche sich des materiellen Machtmittels der Steuern bemächtigen, haben wir die


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[0262] Landes- und Reichssteucrn in der deutschen Geschichte Landes- und Reichssteuern in der deutschen Geschichte Prof. G> v, Below von ^ Franken in Gallien vordrangen, fanden sie dort das römische Steuersystem vor. Eis haben dieses auch für sich nutzbar gemacht. MM^W^M Aber allmählich verfiel es. Es ist nicht zu einem deutschen Steuer- MM » W system geworden. Deutschen Ursprungs ist dagegen eine Abgabe, die seit dein Ende des 12. Jahrhunderts uns in voller Deutlich¬ keit begegnet, aber damals schon eine längere Geschichte gehabt hat. Inder Literatur lebt sie unter dem Namen Bete. Sie darf als die älteste deutsche Steuer bezeichnet werden. Es sind die Inhaber der gräflichen Rechts und ihre Rechtsnachfolger, die Landesherren, welche die Bete fordern. Die ersten Nachrichten über ihr Vor¬ kommen fallen zusammen mit den ersten Nachrichien über Bemühungen der Grafen, ihre Stellung gegenüber dem König selbständig zu machen. Als sie, wesentlich mit Hilfe des Lehnswcsens, ein hohes Muß von Selbständigkeit erlangt hatten, als sie aus ursprünglichen königlichen Beamten zu annähernd selb¬ ständigen Inhabern ihrer Amisbezirke, zu Landesherren geworden waren, als sie ihre Amtsbezirke zu Territor im umgewandelt hatten, da begegnet uns die Bete in> voller Ausbildung, eben am Ende des 12. Jahrhunderts. Sie ist eine regel¬ mäßige, jährlich zwei- oder dreimal erhobene, Steuer. Wenn ihr Name andeutet, daß sie ursprünglich auf Bitten des Grafen verlangt worden ist, so steht jetzt an der Stelle der Bitte der Zwang, wie es in einer Urkunde aus der Zeit um 1200 heißt: die Bitte des Herrn wird als Befehl geachtet. Was die Steuerart betrifft, so sollte sie ihrer Idee nach Vermögenssteuer sein; tatsächlich wurden jedoch bei ihr regelmäßig nur Grundbesitz und Gebäude berücksichtigt. Die Art der Zahlung ist meistens die in Geld, nicht so häufig die in Naturalien. Zweifellos ist die Bete nicht bloß eingeführt worden, um finanzielle Mittel überhaupt zu erhalten, sondern zugleich, um gerade Geld zur Verfügung zu haben. Ihre Einführung hat in jener Zeit dazu gedient, den Geldverkehr zu steigern. Ein geistlicher Landesherr jener Jahre erwiderte auf eine Vorhaltung wegen der von ihm ge¬ forderten Steuern: ohne Geld könne man nicht den Frieden im Lande aufrecht halten; worin ein Doppeltes liegt: der Staat kann seine Aufgaben der Friedens¬ bewahrung nicht ohne Beisteuern der Untertanen erfüllen; die Beisteuer aber muß gerade auch in Geld bestehen. An Versuchen zur Einführung einer Steuer hat es auch auf der Seite des Königtums' nicht gefehlt; insbesondere von Heinrich V. und Otto IV. werden solche berichtet. Es ist interessant, daß es sich bei diesen um Herrscher handelt, die in verwandtschaftlichem Verhältnis zu dem englischen Königtum der nor¬ mannischen Dynastie standen, welches die Finanzkraft des LandeZ energisch an¬ spannte. Allein die deutschen Könige vermochten ihr Ziel gegenüber den lokalen Gewalten nicht zu erreichen. Es fehlte hier der nachhaltige politische Druck, wie er in England und wie er innerhalb der sich bildenden deutschen Territorien geltend gemacht wurde. Nicht eine einzige Steuer, nicht ein einziges Mal eine Abgabe hat das deutsche Königtum des Mittelalters im Reich durchgesetzt. In der Tatsache, daß es nicht der König, sondern die Landesherren sind, welche sich des materiellen Machtmittels der Steuern bemächtigen, haben wir die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/262>, abgerufen am 28.06.2024.