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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Die politische Lage in Nord-Schleswig

Die politische Lage in Nord-Schleswig
Dr. Bcrrandon von Rechtsamvalt

!ir stehen unmittelbar vor der Volksabstimmung über die Zu¬
gehörigkeit Nordschleswigs. Der Kampf um die Nvrdmark ist in
der deutschen Öffentlichkeit gegenüber den Abstimmungskämpfen
in Ostpreußen, Posen und Oberschlesien stark zurückgetreten. Und
! doch fällt hier demnächst die Entscheidung über wertvolles deutsches
"". ^"^ÄKi Land und über den wichtigen Handelshafen Flensburg. Wahrend
der Aufmarsch zur Abstimmung von Norden und Süden im vollen Gange ist,
wird ein Überblick über die gegenwärtige Lage und die Aussichten für die Zukunft
nützlich sein.

Die nordschleswigsche Frage wurde im Oktober und November 1913 durch
den damaligen Staatssekretär des Äußeren Dr. Sols wieder aufgerollt, und zwar
durch eine Erklärung im deutschen Reichstag und durch ein Schreiben an den
Dänenführer H. P. Hauffer, der damals deutscher Reichstagsabgeordneter war
und jetzt dänischer Minister für nordschleswigsche Angelegenheiten ist. Hiernach
stellte sich die deutsche Regierung auf den Standpunkt, daß die nordschleswigsche
Frage gemäß dem Friedensprogramm des Präsidenten Wilson auf der Grund¬
lage des Selbstbestimmungsrechtes der in Betracht kommenden Bevölkerung zu
lösen sei. Allerdings erwähnte das Wilsonsche Friedensprogramm -- nämlich
die Votschaft vom 8. Januar 1918, die das Evangelium der 14 Punkte enthält --
Nordschleswig mit keiner Silbe, und die Abgeordneten Oberfohren und Runkel
stellten eine entsprechende Anfrage an die Reichsregierung, wie sie dazu käme,
ohne Not von sich aus und auf Kosten deutscher Volksgenossen Konzessionen in
einer Frage anzubieten, die überhaupt gar nicht zur Diskussion stand. Auf diese
Anfrage erwiderte die bereits nicht mehr Kaiserliche Regierung, es könne nach
Lage der Dinge nicht bestritten werden, daß es sich bei den dänischen Ansprüchen
auf Teile Nordschleswigs um eine klar umschriebene nationale Forderung handele,
auf die der Grundsatz des allgemein anerkannten Selbstbestimmungsrechts ohne
weiteres Anwendung finde. Auf den Kernpunkt der Frage, worauf sich die
"klar umschriebenen nationalen Ansprüche Dänemarks" denn eigentlich gründeten,
hat die Negierung nicht geantwortet, -- Nachdem die Regierung solchermaßen
ihre Bereitwilligkeit erklärt, hatte, war es selbstverständlich, daß die Dänen
sofort Zugriffen. H. P. Hanffer richtete, gestützt auf die Erklärungen des Staats¬
sekretärs Dr. Sols, im Namen sämtlicher Dänenvereine Nordschleswigs eine Ent¬
schließung an die dänische Regierung mit Forderungen, die im wesentlichen alle
durch die Artikel 109--114 des Versailler Friedensvertrages erfüllt worden sind.

In diesen Artikeln ist als oberster Grundsatz aufgestellt, daß die Grenze
zwischen Deutschland und Dänemark nach Maßgabe der Wünsche der Bevölkerung
festgesetzt werden soll. Zu diesem Zwecke war ursprünglich eine Abstimmnngs--
zone vorgesehen, die von der Königsau ' bis zur Linie Schleimündmig---Eider-
mündung reichte. Die gesamte Abstimmungszone war in drei Zonenabschnitte
oder -- wie wir uns abweichend vom Sprachgebrauch des Friedensvertrages zu
sagen gewöhnt haben -- in drei Zonen eingeteilt. Die erste Zone reichte und
reicht bis zu einer Linie südlich Alsen -- nördlich Sylt und umfaßt die rein
deutschen Gemeinden Tondern uno Hoher. In dieser Zone soll sich das Ab¬
stimmungsergebnis nach der Mehrheit aller im Gesamtabschnitt abgegebenen
Stimmen bestimmen, d. h. die Abstimmung in dieser Zone erfolgt enbloc. Es
ist klar, daß hierbei die im Süden liegenden rein deutschen Gemeinden wie
Tondern und Hoyer durch die dänischen Majoritäten des Nordens überstimmt
und vergewaltigt werden. Ein gerechtes Abstimmungsergebnis kann auf diese
Weise niemals erzielt werden. Das geht nur, wenn gemeindeweise abgestimmt
und die Grenze dann derartig festgelegt wird, daß verstreute Enklaven diesseits und
jenseits gegeneinander ausgetauscht werden und nicht mehr Deutsche in Dänemark


Die politische Lage in Nord-Schleswig

Die politische Lage in Nord-Schleswig
Dr. Bcrrandon von Rechtsamvalt

!ir stehen unmittelbar vor der Volksabstimmung über die Zu¬
gehörigkeit Nordschleswigs. Der Kampf um die Nvrdmark ist in
der deutschen Öffentlichkeit gegenüber den Abstimmungskämpfen
in Ostpreußen, Posen und Oberschlesien stark zurückgetreten. Und
! doch fällt hier demnächst die Entscheidung über wertvolles deutsches
«». ^»^ÄKi Land und über den wichtigen Handelshafen Flensburg. Wahrend
der Aufmarsch zur Abstimmung von Norden und Süden im vollen Gange ist,
wird ein Überblick über die gegenwärtige Lage und die Aussichten für die Zukunft
nützlich sein.

Die nordschleswigsche Frage wurde im Oktober und November 1913 durch
den damaligen Staatssekretär des Äußeren Dr. Sols wieder aufgerollt, und zwar
durch eine Erklärung im deutschen Reichstag und durch ein Schreiben an den
Dänenführer H. P. Hauffer, der damals deutscher Reichstagsabgeordneter war
und jetzt dänischer Minister für nordschleswigsche Angelegenheiten ist. Hiernach
stellte sich die deutsche Regierung auf den Standpunkt, daß die nordschleswigsche
Frage gemäß dem Friedensprogramm des Präsidenten Wilson auf der Grund¬
lage des Selbstbestimmungsrechtes der in Betracht kommenden Bevölkerung zu
lösen sei. Allerdings erwähnte das Wilsonsche Friedensprogramm — nämlich
die Votschaft vom 8. Januar 1918, die das Evangelium der 14 Punkte enthält —
Nordschleswig mit keiner Silbe, und die Abgeordneten Oberfohren und Runkel
stellten eine entsprechende Anfrage an die Reichsregierung, wie sie dazu käme,
ohne Not von sich aus und auf Kosten deutscher Volksgenossen Konzessionen in
einer Frage anzubieten, die überhaupt gar nicht zur Diskussion stand. Auf diese
Anfrage erwiderte die bereits nicht mehr Kaiserliche Regierung, es könne nach
Lage der Dinge nicht bestritten werden, daß es sich bei den dänischen Ansprüchen
auf Teile Nordschleswigs um eine klar umschriebene nationale Forderung handele,
auf die der Grundsatz des allgemein anerkannten Selbstbestimmungsrechts ohne
weiteres Anwendung finde. Auf den Kernpunkt der Frage, worauf sich die
„klar umschriebenen nationalen Ansprüche Dänemarks" denn eigentlich gründeten,
hat die Negierung nicht geantwortet, — Nachdem die Regierung solchermaßen
ihre Bereitwilligkeit erklärt, hatte, war es selbstverständlich, daß die Dänen
sofort Zugriffen. H. P. Hanffer richtete, gestützt auf die Erklärungen des Staats¬
sekretärs Dr. Sols, im Namen sämtlicher Dänenvereine Nordschleswigs eine Ent¬
schließung an die dänische Regierung mit Forderungen, die im wesentlichen alle
durch die Artikel 109—114 des Versailler Friedensvertrages erfüllt worden sind.

In diesen Artikeln ist als oberster Grundsatz aufgestellt, daß die Grenze
zwischen Deutschland und Dänemark nach Maßgabe der Wünsche der Bevölkerung
festgesetzt werden soll. Zu diesem Zwecke war ursprünglich eine Abstimmnngs--
zone vorgesehen, die von der Königsau ' bis zur Linie Schleimündmig-—Eider-
mündung reichte. Die gesamte Abstimmungszone war in drei Zonenabschnitte
oder — wie wir uns abweichend vom Sprachgebrauch des Friedensvertrages zu
sagen gewöhnt haben — in drei Zonen eingeteilt. Die erste Zone reichte und
reicht bis zu einer Linie südlich Alsen — nördlich Sylt und umfaßt die rein
deutschen Gemeinden Tondern uno Hoher. In dieser Zone soll sich das Ab¬
stimmungsergebnis nach der Mehrheit aller im Gesamtabschnitt abgegebenen
Stimmen bestimmen, d. h. die Abstimmung in dieser Zone erfolgt enbloc. Es
ist klar, daß hierbei die im Süden liegenden rein deutschen Gemeinden wie
Tondern und Hoyer durch die dänischen Majoritäten des Nordens überstimmt
und vergewaltigt werden. Ein gerechtes Abstimmungsergebnis kann auf diese
Weise niemals erzielt werden. Das geht nur, wenn gemeindeweise abgestimmt
und die Grenze dann derartig festgelegt wird, daß verstreute Enklaven diesseits und
jenseits gegeneinander ausgetauscht werden und nicht mehr Deutsche in Dänemark


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[0070] Die politische Lage in Nord-Schleswig Die politische Lage in Nord-Schleswig Dr. Bcrrandon von Rechtsamvalt !ir stehen unmittelbar vor der Volksabstimmung über die Zu¬ gehörigkeit Nordschleswigs. Der Kampf um die Nvrdmark ist in der deutschen Öffentlichkeit gegenüber den Abstimmungskämpfen in Ostpreußen, Posen und Oberschlesien stark zurückgetreten. Und ! doch fällt hier demnächst die Entscheidung über wertvolles deutsches «». ^»^ÄKi Land und über den wichtigen Handelshafen Flensburg. Wahrend der Aufmarsch zur Abstimmung von Norden und Süden im vollen Gange ist, wird ein Überblick über die gegenwärtige Lage und die Aussichten für die Zukunft nützlich sein. Die nordschleswigsche Frage wurde im Oktober und November 1913 durch den damaligen Staatssekretär des Äußeren Dr. Sols wieder aufgerollt, und zwar durch eine Erklärung im deutschen Reichstag und durch ein Schreiben an den Dänenführer H. P. Hauffer, der damals deutscher Reichstagsabgeordneter war und jetzt dänischer Minister für nordschleswigsche Angelegenheiten ist. Hiernach stellte sich die deutsche Regierung auf den Standpunkt, daß die nordschleswigsche Frage gemäß dem Friedensprogramm des Präsidenten Wilson auf der Grund¬ lage des Selbstbestimmungsrechtes der in Betracht kommenden Bevölkerung zu lösen sei. Allerdings erwähnte das Wilsonsche Friedensprogramm — nämlich die Votschaft vom 8. Januar 1918, die das Evangelium der 14 Punkte enthält — Nordschleswig mit keiner Silbe, und die Abgeordneten Oberfohren und Runkel stellten eine entsprechende Anfrage an die Reichsregierung, wie sie dazu käme, ohne Not von sich aus und auf Kosten deutscher Volksgenossen Konzessionen in einer Frage anzubieten, die überhaupt gar nicht zur Diskussion stand. Auf diese Anfrage erwiderte die bereits nicht mehr Kaiserliche Regierung, es könne nach Lage der Dinge nicht bestritten werden, daß es sich bei den dänischen Ansprüchen auf Teile Nordschleswigs um eine klar umschriebene nationale Forderung handele, auf die der Grundsatz des allgemein anerkannten Selbstbestimmungsrechts ohne weiteres Anwendung finde. Auf den Kernpunkt der Frage, worauf sich die „klar umschriebenen nationalen Ansprüche Dänemarks" denn eigentlich gründeten, hat die Negierung nicht geantwortet, — Nachdem die Regierung solchermaßen ihre Bereitwilligkeit erklärt, hatte, war es selbstverständlich, daß die Dänen sofort Zugriffen. H. P. Hanffer richtete, gestützt auf die Erklärungen des Staats¬ sekretärs Dr. Sols, im Namen sämtlicher Dänenvereine Nordschleswigs eine Ent¬ schließung an die dänische Regierung mit Forderungen, die im wesentlichen alle durch die Artikel 109—114 des Versailler Friedensvertrages erfüllt worden sind. In diesen Artikeln ist als oberster Grundsatz aufgestellt, daß die Grenze zwischen Deutschland und Dänemark nach Maßgabe der Wünsche der Bevölkerung festgesetzt werden soll. Zu diesem Zwecke war ursprünglich eine Abstimmnngs-- zone vorgesehen, die von der Königsau ' bis zur Linie Schleimündmig-—Eider- mündung reichte. Die gesamte Abstimmungszone war in drei Zonenabschnitte oder — wie wir uns abweichend vom Sprachgebrauch des Friedensvertrages zu sagen gewöhnt haben — in drei Zonen eingeteilt. Die erste Zone reichte und reicht bis zu einer Linie südlich Alsen — nördlich Sylt und umfaßt die rein deutschen Gemeinden Tondern uno Hoher. In dieser Zone soll sich das Ab¬ stimmungsergebnis nach der Mehrheit aller im Gesamtabschnitt abgegebenen Stimmen bestimmen, d. h. die Abstimmung in dieser Zone erfolgt enbloc. Es ist klar, daß hierbei die im Süden liegenden rein deutschen Gemeinden wie Tondern und Hoyer durch die dänischen Majoritäten des Nordens überstimmt und vergewaltigt werden. Ein gerechtes Abstimmungsergebnis kann auf diese Weise niemals erzielt werden. Das geht nur, wenn gemeindeweise abgestimmt und die Grenze dann derartig festgelegt wird, daß verstreute Enklaven diesseits und jenseits gegeneinander ausgetauscht werden und nicht mehr Deutsche in Dänemark

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/70>, abgerufen am 15.01.2025.