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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Die politische Lage in Nord-Schleswig

Verbleiben, als Dänen in Deutschland. Von einer solchen Lösung sind aber die
Abstimmungsbedingungen für die erste Zone weit entfernt. In der zweiten Zone,
deren Südgrenze in Flensburg vom Osten bis südlich der Inseln Föhr und
Aarau verläuft und flensburg mit umfaßt, soll fünf Wochen nach der Ab¬
stimmung in der ersten Zone abgestimmt werden, und zwar gemeindeweise. In
der dritten Zone, dem südlichsten Abschnitt, war gleichfalls gemeindeweise Ab¬
stimmung vorgesehen.

Der Protest der deutschen Regierung, der sich richtete gegen die Ausdehnung
des Abstimmungsgebiets, gegen die feindliche Besetzung, gegen die Zoneneinteilung,
gegen den Zeitpunkt der Abstimmung, der vorgesehen war zu einer Zeit, wo
Deutschland noch unter der vollen Wirkung der Hungerblockade stand, und
namentlich gegen die en bloc-Abstimmung in der ersten Zone, durch welche rein
deutsche Gemeinden einfach vergewaltigt werden -- dieser Protest hat einen Erfolg
nur insofern gehabt, als im endgültigen Friedensvertrag die Bestimmungen über
die Besetzung und Abstimmung in der dritten Zone ganz in Fortfall gekommen
sind, so daß wir es nunmehr nur mit zwei Zonenabschnitten zu tun haben. Der
Verzicht auf die dritte Zone ist auf den ausdrücklichen Wunsch der dänischen
Regierung und H. P. Hanssens geschehen. Trotzdem fordert eine lärmende dänische
Propaganda nach wie vor die Abstimmung in der dritten Zone oder doch wenigstens
ihre Räumung und Besetzung durch Ententetruppen. Angesichts der feststehenden
Fassung des Friedensvertrages ist das ein ganz unrechtmäßiges und aussichtsloses
Unterfangen, wie die Friedenskommission der Entente und die dänische Negierung
selbst ausdrücklich und wiederholt erklärt haben.

Das gesamte Abstimmungsgebiet ist innerhalb von zehn Tagen nach dem
Inkrafttreten des Friedensvertrages von den deutschen Truppen und höheren
Behörden zu räumen. Der Friedensvertrag tritt in Kraft, wenn auszer der
deutscheu, die Ratifikationsurkunden dreier der alliierten und assoziierten Prinzipal¬
mächte in Paris niedergelegt sind. Bis jetzt hat nur Deutschland ratifiziert.
Auch die englische Ratifikationsurkunde ist noch nicht in Paris, da die englischen
autonomen überseeischen Besitzungen wie Australien, Kanada und die südafrikanische
Union auch ratifizieren müssen. Nach den letzten Nachrichten scheint die Abstimmung
in der nördlichen Zone nicht vor November, in der zweiten Zone gar erst im
nächsten Jahre zu erwarten sein. Während der Abstimmung geht die Verwaltung
und die Staatshoheit des -geräumten Gebietes an eine fünfgliedrige Kommission
über, die aus drei Ententemitgliedern, einem schwedischen und einem norwegischen
Mitglied besteht. In dieser Fünferkommission sind weder Deutschland noch
Dänemark vertreten.

Die Arbeit der Fünferkommission besteht außer der Verwaltung des Landes
wahrend der Abstimmung in der Vorbereitung der Grcnzfestsetzung auf Grund
des Stimmergebnisses M'd "unter Berücksichtigung der besonderen geographischen
und wirtschaftlichen Bedingungen der einzelnen Ortschaften", wie es im Vertrage
heißt. An diesen Passus haben sich die lebhaftesten Befürchtungen geknüpft.
Dänischerseits wird uns zugerufen "Gebt Euch keine Mühe, die Entente zieht die
Grenze doch wie sie will und wie wir wollen", und auch von Deutschen hört
man den Satz "Wozu sollen wir abstimmen, es nützt ja doch alles nichts".
Einem solchen Standpunkt kann nicht scharf genug entgegengetreten werden. Es
ist ganz selbstverständlich, daß als oberster Grundsatz für die Grenzfestlegung das
Stimmergebnis zu gelten hat, und um diesem zur Geltung zu verhelfen, :se es
ebenso selbstverständlich, daß wir uns rühren und unser Deutschtum durch die
Abstimmung laut und tatkräftig dokumentieren müssen.-

Die endgültige Grenze soll dann durch eine Kommission von sieben Mit
gliedern, unter denen sich auch ein deutsches und ein dänisches findet, an Ort
und Stelle festgelegt werden. . ^ .

stimmberechtigt ist jede über zwanzig Jahre alte Person, die um Abstimmungs¬
gebiet geboren oder seit einem früheren Zeitpunkt als dem 1. Januar 1900
wohnhaft ist. Wer im Abstimmungsgebiet wohnt, stimmt am Wohnort, wer nicht


Die politische Lage in Nord-Schleswig

Verbleiben, als Dänen in Deutschland. Von einer solchen Lösung sind aber die
Abstimmungsbedingungen für die erste Zone weit entfernt. In der zweiten Zone,
deren Südgrenze in Flensburg vom Osten bis südlich der Inseln Föhr und
Aarau verläuft und flensburg mit umfaßt, soll fünf Wochen nach der Ab¬
stimmung in der ersten Zone abgestimmt werden, und zwar gemeindeweise. In
der dritten Zone, dem südlichsten Abschnitt, war gleichfalls gemeindeweise Ab¬
stimmung vorgesehen.

Der Protest der deutschen Regierung, der sich richtete gegen die Ausdehnung
des Abstimmungsgebiets, gegen die feindliche Besetzung, gegen die Zoneneinteilung,
gegen den Zeitpunkt der Abstimmung, der vorgesehen war zu einer Zeit, wo
Deutschland noch unter der vollen Wirkung der Hungerblockade stand, und
namentlich gegen die en bloc-Abstimmung in der ersten Zone, durch welche rein
deutsche Gemeinden einfach vergewaltigt werden — dieser Protest hat einen Erfolg
nur insofern gehabt, als im endgültigen Friedensvertrag die Bestimmungen über
die Besetzung und Abstimmung in der dritten Zone ganz in Fortfall gekommen
sind, so daß wir es nunmehr nur mit zwei Zonenabschnitten zu tun haben. Der
Verzicht auf die dritte Zone ist auf den ausdrücklichen Wunsch der dänischen
Regierung und H. P. Hanssens geschehen. Trotzdem fordert eine lärmende dänische
Propaganda nach wie vor die Abstimmung in der dritten Zone oder doch wenigstens
ihre Räumung und Besetzung durch Ententetruppen. Angesichts der feststehenden
Fassung des Friedensvertrages ist das ein ganz unrechtmäßiges und aussichtsloses
Unterfangen, wie die Friedenskommission der Entente und die dänische Negierung
selbst ausdrücklich und wiederholt erklärt haben.

Das gesamte Abstimmungsgebiet ist innerhalb von zehn Tagen nach dem
Inkrafttreten des Friedensvertrages von den deutschen Truppen und höheren
Behörden zu räumen. Der Friedensvertrag tritt in Kraft, wenn auszer der
deutscheu, die Ratifikationsurkunden dreier der alliierten und assoziierten Prinzipal¬
mächte in Paris niedergelegt sind. Bis jetzt hat nur Deutschland ratifiziert.
Auch die englische Ratifikationsurkunde ist noch nicht in Paris, da die englischen
autonomen überseeischen Besitzungen wie Australien, Kanada und die südafrikanische
Union auch ratifizieren müssen. Nach den letzten Nachrichten scheint die Abstimmung
in der nördlichen Zone nicht vor November, in der zweiten Zone gar erst im
nächsten Jahre zu erwarten sein. Während der Abstimmung geht die Verwaltung
und die Staatshoheit des -geräumten Gebietes an eine fünfgliedrige Kommission
über, die aus drei Ententemitgliedern, einem schwedischen und einem norwegischen
Mitglied besteht. In dieser Fünferkommission sind weder Deutschland noch
Dänemark vertreten.

Die Arbeit der Fünferkommission besteht außer der Verwaltung des Landes
wahrend der Abstimmung in der Vorbereitung der Grcnzfestsetzung auf Grund
des Stimmergebnisses M'd „unter Berücksichtigung der besonderen geographischen
und wirtschaftlichen Bedingungen der einzelnen Ortschaften", wie es im Vertrage
heißt. An diesen Passus haben sich die lebhaftesten Befürchtungen geknüpft.
Dänischerseits wird uns zugerufen „Gebt Euch keine Mühe, die Entente zieht die
Grenze doch wie sie will und wie wir wollen", und auch von Deutschen hört
man den Satz „Wozu sollen wir abstimmen, es nützt ja doch alles nichts".
Einem solchen Standpunkt kann nicht scharf genug entgegengetreten werden. Es
ist ganz selbstverständlich, daß als oberster Grundsatz für die Grenzfestlegung das
Stimmergebnis zu gelten hat, und um diesem zur Geltung zu verhelfen, :se es
ebenso selbstverständlich, daß wir uns rühren und unser Deutschtum durch die
Abstimmung laut und tatkräftig dokumentieren müssen.-

Die endgültige Grenze soll dann durch eine Kommission von sieben Mit
gliedern, unter denen sich auch ein deutsches und ein dänisches findet, an Ort
und Stelle festgelegt werden. . ^ .

stimmberechtigt ist jede über zwanzig Jahre alte Person, die um Abstimmungs¬
gebiet geboren oder seit einem früheren Zeitpunkt als dem 1. Januar 1900
wohnhaft ist. Wer im Abstimmungsgebiet wohnt, stimmt am Wohnort, wer nicht


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[0071] Die politische Lage in Nord-Schleswig Verbleiben, als Dänen in Deutschland. Von einer solchen Lösung sind aber die Abstimmungsbedingungen für die erste Zone weit entfernt. In der zweiten Zone, deren Südgrenze in Flensburg vom Osten bis südlich der Inseln Föhr und Aarau verläuft und flensburg mit umfaßt, soll fünf Wochen nach der Ab¬ stimmung in der ersten Zone abgestimmt werden, und zwar gemeindeweise. In der dritten Zone, dem südlichsten Abschnitt, war gleichfalls gemeindeweise Ab¬ stimmung vorgesehen. Der Protest der deutschen Regierung, der sich richtete gegen die Ausdehnung des Abstimmungsgebiets, gegen die feindliche Besetzung, gegen die Zoneneinteilung, gegen den Zeitpunkt der Abstimmung, der vorgesehen war zu einer Zeit, wo Deutschland noch unter der vollen Wirkung der Hungerblockade stand, und namentlich gegen die en bloc-Abstimmung in der ersten Zone, durch welche rein deutsche Gemeinden einfach vergewaltigt werden — dieser Protest hat einen Erfolg nur insofern gehabt, als im endgültigen Friedensvertrag die Bestimmungen über die Besetzung und Abstimmung in der dritten Zone ganz in Fortfall gekommen sind, so daß wir es nunmehr nur mit zwei Zonenabschnitten zu tun haben. Der Verzicht auf die dritte Zone ist auf den ausdrücklichen Wunsch der dänischen Regierung und H. P. Hanssens geschehen. Trotzdem fordert eine lärmende dänische Propaganda nach wie vor die Abstimmung in der dritten Zone oder doch wenigstens ihre Räumung und Besetzung durch Ententetruppen. Angesichts der feststehenden Fassung des Friedensvertrages ist das ein ganz unrechtmäßiges und aussichtsloses Unterfangen, wie die Friedenskommission der Entente und die dänische Negierung selbst ausdrücklich und wiederholt erklärt haben. Das gesamte Abstimmungsgebiet ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrages von den deutschen Truppen und höheren Behörden zu räumen. Der Friedensvertrag tritt in Kraft, wenn auszer der deutscheu, die Ratifikationsurkunden dreier der alliierten und assoziierten Prinzipal¬ mächte in Paris niedergelegt sind. Bis jetzt hat nur Deutschland ratifiziert. Auch die englische Ratifikationsurkunde ist noch nicht in Paris, da die englischen autonomen überseeischen Besitzungen wie Australien, Kanada und die südafrikanische Union auch ratifizieren müssen. Nach den letzten Nachrichten scheint die Abstimmung in der nördlichen Zone nicht vor November, in der zweiten Zone gar erst im nächsten Jahre zu erwarten sein. Während der Abstimmung geht die Verwaltung und die Staatshoheit des -geräumten Gebietes an eine fünfgliedrige Kommission über, die aus drei Ententemitgliedern, einem schwedischen und einem norwegischen Mitglied besteht. In dieser Fünferkommission sind weder Deutschland noch Dänemark vertreten. Die Arbeit der Fünferkommission besteht außer der Verwaltung des Landes wahrend der Abstimmung in der Vorbereitung der Grcnzfestsetzung auf Grund des Stimmergebnisses M'd „unter Berücksichtigung der besonderen geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen der einzelnen Ortschaften", wie es im Vertrage heißt. An diesen Passus haben sich die lebhaftesten Befürchtungen geknüpft. Dänischerseits wird uns zugerufen „Gebt Euch keine Mühe, die Entente zieht die Grenze doch wie sie will und wie wir wollen", und auch von Deutschen hört man den Satz „Wozu sollen wir abstimmen, es nützt ja doch alles nichts". Einem solchen Standpunkt kann nicht scharf genug entgegengetreten werden. Es ist ganz selbstverständlich, daß als oberster Grundsatz für die Grenzfestlegung das Stimmergebnis zu gelten hat, und um diesem zur Geltung zu verhelfen, :se es ebenso selbstverständlich, daß wir uns rühren und unser Deutschtum durch die Abstimmung laut und tatkräftig dokumentieren müssen.- Die endgültige Grenze soll dann durch eine Kommission von sieben Mit gliedern, unter denen sich auch ein deutsches und ein dänisches findet, an Ort und Stelle festgelegt werden. . ^ . stimmberechtigt ist jede über zwanzig Jahre alte Person, die um Abstimmungs¬ gebiet geboren oder seit einem früheren Zeitpunkt als dem 1. Januar 1900 wohnhaft ist. Wer im Abstimmungsgebiet wohnt, stimmt am Wohnort, wer nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/71>, abgerufen am 15.01.2025.