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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

an Frankreich widerspricht allen Vorbedingungen. Es liegen vielmehr zwingende
Gründe dafür vor, daß Elsaß-Lothringen sich auf seine wirtschaftlichen Lebens-
bedingungen besinnen wird. Diese Klärung seines politischen Strebens wird sich
um so leichter vollziehen, weil es nunmehr ein demokratisches Reich neben sich
weiß, das ihm auch politische Freiheit und Entwicklung bietet. Für die "Gloire",
für die Frankreich manchen Elsässer und Lothringer so sehr zu begeistern wußte,
bietet ihm jetzt ein Volk von 80 Millionen Vertrauen und eine lebensvolle Zukunft
an. lO Millionen deutsche Arbeiter mit Weib und Kind erwarten mit Spannung
die Entscheidung, die in Elsaß-Lothringen über ihre Lebensbedingungen gefällt wird.

Der Abgeordnete Huc sagte schon am 18. Februar 1916: "Es führt mich
dazu, vom Standpunkt eines Arbeitervertreters, der mitten in der Montanindustrie
steht, mit besonderem Nachdruck zu betonen, daß, wenn das elsaß-Iothringische
Land vom Deutschen Reiche getrennt würde, dies für die Eisen- und Stahl¬
industrie und auch für die Bergwerksindustrie, die mit ihren verwandten Industrien
mehrere Millionen Arbeiter beschäftigen, einen, man möchte sagen, tätlichen Schlag
bedeuten würde."

Die Dämme, die man nach dem bisherigen System den politischen Strö¬
mungen in Elsaß-Lothringen entgegengesetzt hat, sind hinweggespült', ebenso
werden künftige politische Schranken, die unter dem Eindruck der jetzigen politischen
Wahrheit geschaffen werden, von den wirtschaftlichen Triebkräften zerbrochen werden.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Zu den Verfassungsänderungen.

Vor
hundert Jahren, als ein Zeitalter schwerer
Kriege auch im Innern der Staaten den
Übergang zum Konstitutionalismus auflöste,
wurde durch Anhänger des Alten, die Le-
gitimisten mit und ohne "Recht", das Dogma
vom monarchischen Prinzip in die Debatte
geworfen, das die ersten Regungen der sich
mündig fühlenden Volker in Fesseln schlagen
sollte. Auch nach Einführung von Ver¬
fassungen -- so hiesz es -- vereinige sich die
gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des
Staates wie zur Zeit des Absolutismus, und
nur in der Ausübung bestimmter Rechte seien
die Stände oder was sie allmählich wurden,
die Volksvertretungen, kraft monarchischer
Oktroyierung an dieser Staatsgewalt beteiligt.
Wo -- wie in Preußen -- dieses Dogma
nicht von der Verfassung zum Ausdruck ge¬
bracht war, wurde es durch Widerbelebung
absolutistischer Rechtskodifikationen - Z1II13
des Allgemeinen Landrechtes von 17S4 --
gewissermaßen in jene hineinprojiziert. Von
den Einzelstaaten ging eS auf die "Verbün¬
deten Regierungen" des geeinten Reiches über
und zeigte sich in der Vorrangstellung des

[Spaltenumbruch]

monarchisch-herrschaftlich organisierten Bundes¬
rath gegenüber dem Reichstag. Bismarck
und "sein alter Herr", dessen Denkweise
jenes Dogma durchaus entsprach, haben den
Grundsatz des Persönlichen Regiments in dem
berühmten Erlaß vom 4. Januar 1832 aufs
neue scharf formuliert, und bis zur Gegen¬
wart ragte die monarchische Souveränität
als ein roclisr ete bones in die so gänz¬
lich veränderte Welt, konnte es geschehen, daß
uns Juristen belehrten: im Zweifclsfalle sei
dem Geiste jenes Rechtes aus dem achtzehnten
Jahrhundert der Vorzug zu geben vor dem
Geist der Verf"ssung und moderner Wissen¬
schaft. Gab es doch selbst unter den Ver¬
tretern dieser Wissenschaft bekannte Namen,
die vom Katheder das Gottesgnadentum der
Monarchie, die Identität von Herrscher und
Staat, das Volk als Objekt der Herrschaft
ihren Hörern darstellten.

Der Ausgang des gegenwärtigen Krieges
bedeutet, zugleich mit einer neuen Emanzi¬
pation des genossenschaftlichen Willens, das
Ende des' monarchischen Prinzips im Sinne
der Restaurationszeit.' Der Volksstaat von
heute hat keinen Platz für die Ansprüche des

[Ende Spaltensatz]
Maßgebliches und Unmaßgebliches

an Frankreich widerspricht allen Vorbedingungen. Es liegen vielmehr zwingende
Gründe dafür vor, daß Elsaß-Lothringen sich auf seine wirtschaftlichen Lebens-
bedingungen besinnen wird. Diese Klärung seines politischen Strebens wird sich
um so leichter vollziehen, weil es nunmehr ein demokratisches Reich neben sich
weiß, das ihm auch politische Freiheit und Entwicklung bietet. Für die „Gloire",
für die Frankreich manchen Elsässer und Lothringer so sehr zu begeistern wußte,
bietet ihm jetzt ein Volk von 80 Millionen Vertrauen und eine lebensvolle Zukunft
an. lO Millionen deutsche Arbeiter mit Weib und Kind erwarten mit Spannung
die Entscheidung, die in Elsaß-Lothringen über ihre Lebensbedingungen gefällt wird.

Der Abgeordnete Huc sagte schon am 18. Februar 1916: „Es führt mich
dazu, vom Standpunkt eines Arbeitervertreters, der mitten in der Montanindustrie
steht, mit besonderem Nachdruck zu betonen, daß, wenn das elsaß-Iothringische
Land vom Deutschen Reiche getrennt würde, dies für die Eisen- und Stahl¬
industrie und auch für die Bergwerksindustrie, die mit ihren verwandten Industrien
mehrere Millionen Arbeiter beschäftigen, einen, man möchte sagen, tätlichen Schlag
bedeuten würde."

Die Dämme, die man nach dem bisherigen System den politischen Strö¬
mungen in Elsaß-Lothringen entgegengesetzt hat, sind hinweggespült', ebenso
werden künftige politische Schranken, die unter dem Eindruck der jetzigen politischen
Wahrheit geschaffen werden, von den wirtschaftlichen Triebkräften zerbrochen werden.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Zu den Verfassungsänderungen.

Vor
hundert Jahren, als ein Zeitalter schwerer
Kriege auch im Innern der Staaten den
Übergang zum Konstitutionalismus auflöste,
wurde durch Anhänger des Alten, die Le-
gitimisten mit und ohne „Recht", das Dogma
vom monarchischen Prinzip in die Debatte
geworfen, das die ersten Regungen der sich
mündig fühlenden Volker in Fesseln schlagen
sollte. Auch nach Einführung von Ver¬
fassungen — so hiesz es — vereinige sich die
gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des
Staates wie zur Zeit des Absolutismus, und
nur in der Ausübung bestimmter Rechte seien
die Stände oder was sie allmählich wurden,
die Volksvertretungen, kraft monarchischer
Oktroyierung an dieser Staatsgewalt beteiligt.
Wo — wie in Preußen — dieses Dogma
nicht von der Verfassung zum Ausdruck ge¬
bracht war, wurde es durch Widerbelebung
absolutistischer Rechtskodifikationen - Z1II13
des Allgemeinen Landrechtes von 17S4 —
gewissermaßen in jene hineinprojiziert. Von
den Einzelstaaten ging eS auf die „Verbün¬
deten Regierungen" des geeinten Reiches über
und zeigte sich in der Vorrangstellung des

[Spaltenumbruch]

monarchisch-herrschaftlich organisierten Bundes¬
rath gegenüber dem Reichstag. Bismarck
und „sein alter Herr", dessen Denkweise
jenes Dogma durchaus entsprach, haben den
Grundsatz des Persönlichen Regiments in dem
berühmten Erlaß vom 4. Januar 1832 aufs
neue scharf formuliert, und bis zur Gegen¬
wart ragte die monarchische Souveränität
als ein roclisr ete bones in die so gänz¬
lich veränderte Welt, konnte es geschehen, daß
uns Juristen belehrten: im Zweifclsfalle sei
dem Geiste jenes Rechtes aus dem achtzehnten
Jahrhundert der Vorzug zu geben vor dem
Geist der Verf«ssung und moderner Wissen¬
schaft. Gab es doch selbst unter den Ver¬
tretern dieser Wissenschaft bekannte Namen,
die vom Katheder das Gottesgnadentum der
Monarchie, die Identität von Herrscher und
Staat, das Volk als Objekt der Herrschaft
ihren Hörern darstellten.

Der Ausgang des gegenwärtigen Krieges
bedeutet, zugleich mit einer neuen Emanzi¬
pation des genossenschaftlichen Willens, das
Ende des' monarchischen Prinzips im Sinne
der Restaurationszeit.' Der Volksstaat von
heute hat keinen Platz für die Ansprüche des

[Ende Spaltensatz]
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[0158] Maßgebliches und Unmaßgebliches an Frankreich widerspricht allen Vorbedingungen. Es liegen vielmehr zwingende Gründe dafür vor, daß Elsaß-Lothringen sich auf seine wirtschaftlichen Lebens- bedingungen besinnen wird. Diese Klärung seines politischen Strebens wird sich um so leichter vollziehen, weil es nunmehr ein demokratisches Reich neben sich weiß, das ihm auch politische Freiheit und Entwicklung bietet. Für die „Gloire", für die Frankreich manchen Elsässer und Lothringer so sehr zu begeistern wußte, bietet ihm jetzt ein Volk von 80 Millionen Vertrauen und eine lebensvolle Zukunft an. lO Millionen deutsche Arbeiter mit Weib und Kind erwarten mit Spannung die Entscheidung, die in Elsaß-Lothringen über ihre Lebensbedingungen gefällt wird. Der Abgeordnete Huc sagte schon am 18. Februar 1916: „Es führt mich dazu, vom Standpunkt eines Arbeitervertreters, der mitten in der Montanindustrie steht, mit besonderem Nachdruck zu betonen, daß, wenn das elsaß-Iothringische Land vom Deutschen Reiche getrennt würde, dies für die Eisen- und Stahl¬ industrie und auch für die Bergwerksindustrie, die mit ihren verwandten Industrien mehrere Millionen Arbeiter beschäftigen, einen, man möchte sagen, tätlichen Schlag bedeuten würde." Die Dämme, die man nach dem bisherigen System den politischen Strö¬ mungen in Elsaß-Lothringen entgegengesetzt hat, sind hinweggespült', ebenso werden künftige politische Schranken, die unter dem Eindruck der jetzigen politischen Wahrheit geschaffen werden, von den wirtschaftlichen Triebkräften zerbrochen werden. Maßgebliches und Unmaßgebliches Zu den Verfassungsänderungen. Vor hundert Jahren, als ein Zeitalter schwerer Kriege auch im Innern der Staaten den Übergang zum Konstitutionalismus auflöste, wurde durch Anhänger des Alten, die Le- gitimisten mit und ohne „Recht", das Dogma vom monarchischen Prinzip in die Debatte geworfen, das die ersten Regungen der sich mündig fühlenden Volker in Fesseln schlagen sollte. Auch nach Einführung von Ver¬ fassungen — so hiesz es — vereinige sich die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staates wie zur Zeit des Absolutismus, und nur in der Ausübung bestimmter Rechte seien die Stände oder was sie allmählich wurden, die Volksvertretungen, kraft monarchischer Oktroyierung an dieser Staatsgewalt beteiligt. Wo — wie in Preußen — dieses Dogma nicht von der Verfassung zum Ausdruck ge¬ bracht war, wurde es durch Widerbelebung absolutistischer Rechtskodifikationen - Z1II13 des Allgemeinen Landrechtes von 17S4 — gewissermaßen in jene hineinprojiziert. Von den Einzelstaaten ging eS auf die „Verbün¬ deten Regierungen" des geeinten Reiches über und zeigte sich in der Vorrangstellung des monarchisch-herrschaftlich organisierten Bundes¬ rath gegenüber dem Reichstag. Bismarck und „sein alter Herr", dessen Denkweise jenes Dogma durchaus entsprach, haben den Grundsatz des Persönlichen Regiments in dem berühmten Erlaß vom 4. Januar 1832 aufs neue scharf formuliert, und bis zur Gegen¬ wart ragte die monarchische Souveränität als ein roclisr ete bones in die so gänz¬ lich veränderte Welt, konnte es geschehen, daß uns Juristen belehrten: im Zweifclsfalle sei dem Geiste jenes Rechtes aus dem achtzehnten Jahrhundert der Vorzug zu geben vor dem Geist der Verf«ssung und moderner Wissen¬ schaft. Gab es doch selbst unter den Ver¬ tretern dieser Wissenschaft bekannte Namen, die vom Katheder das Gottesgnadentum der Monarchie, die Identität von Herrscher und Staat, das Volk als Objekt der Herrschaft ihren Hörern darstellten. Der Ausgang des gegenwärtigen Krieges bedeutet, zugleich mit einer neuen Emanzi¬ pation des genossenschaftlichen Willens, das Ende des' monarchischen Prinzips im Sinne der Restaurationszeit.' Der Volksstaat von heute hat keinen Platz für die Ansprüche des

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_88238/158>, abgerufen am 22.07.2024.