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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr.

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Ideale und Irrtümer der elsaß-lothringischen Frage

Ideale und Irrtümer der elsaß-lothringischen Frage
v Dr. Paul Wentzcke on
4. Immer- und außenpolitische Strömungen im neuen Reich und im
Reichsland

ljMHWMU on 1815 bis 1870 konnte unsere Darstellung nahezu lückenlos
M^WAM die ideengeschichtliche Verkettung und Wandlung der Begriffe Reich
Reichsland verfolgen. Vor allein durfte sie hervorheben,
MW^^ H wie der gewaltige Strom der großen deutschen Einheitsbewegung
^^WWM immer wieder gerade in der Wertung von Kaiser, Reich und
^MMMÄ Reichsland die Dämme eigensüchtiger territorialsiaatlicher und partei¬
politischer Interessen durchbricht und dem deutschen Volke fruchtbares Neuland für
sein nationales Leben gewinnt. In der Zeit nach der Reichsgründung ist die
dämonische Wucht dieser Ideen gebrochen. In ruhigeren Bahnen fließt der breiter
gewordene Fluß dahin. Im Ausbau der Reichsverfassung und der auf ihr
ruhenden Weltpolitik werden seine Kräfte fast restlos zu nutzbringender wirtschaft¬
licher Arbeit herangezogen. Die Einheit und mit ihr die Worte Kaiser, Reich und
Reichsland sind etwas Alltägliches geworden, über deren Bedeutung nachzugrübeln
zwecklos wäre. Nur zeitweise blitzt aus der Tiefe der goldene Schatz hervor, über
dessen Geschichte, Wert und Wesen die öffentliche Meinung gemeinhin gern
hinweggeht.

Dem oberflächlichen Beschauer erscheint daher heute die bisherige Entwick¬
lung des "Reichslandes" nur als das Ringen einiger Gebietsteile, die zufällig
verfassungsrechtlich mit dem Deutschen Reiche verbunden sind, um größere Selb¬
ständigkeit. So pflegen vor allem auch die Führer der elsaß-lothringischen Par¬
teien selbst die Erörterung zu führen. Sie wollen darüber hinweggleiten, daß
Bismarck den ReichstagsauSschuß für die Schöpfung des Reichslandes nur durch
die ausdrückliche Erklärung gewann, daß der neue Begriff den Gedanken an einen
selbständigen Bundesstaat ausschließe. Sie vergessen absichtlich, daß der Reichs¬
tag bei Beratung und Beschluß über die Vereinigung beider Länder mit dem
Reich die Nebenformel "Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser
aus" zum Mittelpunkt des neuen Gesetzes gemacht hat. Bewußt legte die über¬
wiegende Mehrheit der deutschen Volksvertretung damit im Gewirr der föderativem
Fäden, die den Begriff des "Reichslandes" umspannen, den unitarischen Kern
bloß. Und in wundervoller Stärke bewahrten bisher in der Tat diese Worte die
Schöpfung Bismarcks und der Nation vor dem Herabsinken zum Bundesstaat.
Nicht nur militärisch haben Elsaß und Lothringen ihre Aufgabe als Glpcis und
als gemeinsame Vorpostenstellung gegen den stärksten und gefährlichsten Feind des
Reiches getreulich erfüllt. Die unendliche Reihe von frischen Heldengräbern, die
sich von Pfirt über den Hartmannsweiler Kopf und durch die Lothringer Ebene
bis in die klassischen Gefilde der Augustschlachten von 1870 hinzieht, ist dafür der
größte und ruhmvollste Beweis. Auch staatsrechtlich bedeutet die Einrichtung des
Reichslandes weit mehr als nur die Anfügung eines unfruchtbaren und seelen¬
losen "Staatsfragments" an die Gesamtheit der deutschen Bundesstaaten. Weit
hinaus über die Macht, die dem "Bundespräsidium" nach den trockenen Formeln
der Reichsverfassung im "Bundesstaate" zusteht, hat der "Kaiser" seinen Einfluß
im "Reiche" tatsächlich ausgedehnt. Die wichtigste staatsrechtliche Stütze dieser
"kaiserlichen" Gewalt aber ist das "Reichsland" geworden. In Anknüpfung an
Ausführungen, die Eduard Laster schon im Mai 1871 im Reichstage machte,
wies nachdrücklich noch vor wenigen Jahren einer der bedeutendsten Kenner des
deutschen Staatsrechts auf die besondere Wichtigkeit dieser Stellung hin. Durch
die Ausübung der Herrschaft im Reichsland, sagt Paul Laband. "hat das Kaiser¬
tum eine territoriale Grundlage erhalten, welche nicht zugleich preußischer Kron¬
besitz ist. Das Kaisertum wird dadurch über die Präsidialstellung der Reichsver-
fassung emporgehoben, denn die Regierung eines Landes wie Elsaß-Lothringen


Ideale und Irrtümer der elsaß-lothringischen Frage

Ideale und Irrtümer der elsaß-lothringischen Frage
v Dr. Paul Wentzcke on
4. Immer- und außenpolitische Strömungen im neuen Reich und im
Reichsland

ljMHWMU on 1815 bis 1870 konnte unsere Darstellung nahezu lückenlos
M^WAM die ideengeschichtliche Verkettung und Wandlung der Begriffe Reich
Reichsland verfolgen. Vor allein durfte sie hervorheben,
MW^^ H wie der gewaltige Strom der großen deutschen Einheitsbewegung
^^WWM immer wieder gerade in der Wertung von Kaiser, Reich und
^MMMÄ Reichsland die Dämme eigensüchtiger territorialsiaatlicher und partei¬
politischer Interessen durchbricht und dem deutschen Volke fruchtbares Neuland für
sein nationales Leben gewinnt. In der Zeit nach der Reichsgründung ist die
dämonische Wucht dieser Ideen gebrochen. In ruhigeren Bahnen fließt der breiter
gewordene Fluß dahin. Im Ausbau der Reichsverfassung und der auf ihr
ruhenden Weltpolitik werden seine Kräfte fast restlos zu nutzbringender wirtschaft¬
licher Arbeit herangezogen. Die Einheit und mit ihr die Worte Kaiser, Reich und
Reichsland sind etwas Alltägliches geworden, über deren Bedeutung nachzugrübeln
zwecklos wäre. Nur zeitweise blitzt aus der Tiefe der goldene Schatz hervor, über
dessen Geschichte, Wert und Wesen die öffentliche Meinung gemeinhin gern
hinweggeht.

Dem oberflächlichen Beschauer erscheint daher heute die bisherige Entwick¬
lung des „Reichslandes" nur als das Ringen einiger Gebietsteile, die zufällig
verfassungsrechtlich mit dem Deutschen Reiche verbunden sind, um größere Selb¬
ständigkeit. So pflegen vor allem auch die Führer der elsaß-lothringischen Par¬
teien selbst die Erörterung zu führen. Sie wollen darüber hinweggleiten, daß
Bismarck den ReichstagsauSschuß für die Schöpfung des Reichslandes nur durch
die ausdrückliche Erklärung gewann, daß der neue Begriff den Gedanken an einen
selbständigen Bundesstaat ausschließe. Sie vergessen absichtlich, daß der Reichs¬
tag bei Beratung und Beschluß über die Vereinigung beider Länder mit dem
Reich die Nebenformel „Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser
aus" zum Mittelpunkt des neuen Gesetzes gemacht hat. Bewußt legte die über¬
wiegende Mehrheit der deutschen Volksvertretung damit im Gewirr der föderativem
Fäden, die den Begriff des „Reichslandes" umspannen, den unitarischen Kern
bloß. Und in wundervoller Stärke bewahrten bisher in der Tat diese Worte die
Schöpfung Bismarcks und der Nation vor dem Herabsinken zum Bundesstaat.
Nicht nur militärisch haben Elsaß und Lothringen ihre Aufgabe als Glpcis und
als gemeinsame Vorpostenstellung gegen den stärksten und gefährlichsten Feind des
Reiches getreulich erfüllt. Die unendliche Reihe von frischen Heldengräbern, die
sich von Pfirt über den Hartmannsweiler Kopf und durch die Lothringer Ebene
bis in die klassischen Gefilde der Augustschlachten von 1870 hinzieht, ist dafür der
größte und ruhmvollste Beweis. Auch staatsrechtlich bedeutet die Einrichtung des
Reichslandes weit mehr als nur die Anfügung eines unfruchtbaren und seelen¬
losen „Staatsfragments" an die Gesamtheit der deutschen Bundesstaaten. Weit
hinaus über die Macht, die dem „Bundespräsidium" nach den trockenen Formeln
der Reichsverfassung im „Bundesstaate" zusteht, hat der „Kaiser" seinen Einfluß
im „Reiche" tatsächlich ausgedehnt. Die wichtigste staatsrechtliche Stütze dieser
„kaiserlichen" Gewalt aber ist das „Reichsland" geworden. In Anknüpfung an
Ausführungen, die Eduard Laster schon im Mai 1871 im Reichstage machte,
wies nachdrücklich noch vor wenigen Jahren einer der bedeutendsten Kenner des
deutschen Staatsrechts auf die besondere Wichtigkeit dieser Stellung hin. Durch
die Ausübung der Herrschaft im Reichsland, sagt Paul Laband. „hat das Kaiser¬
tum eine territoriale Grundlage erhalten, welche nicht zugleich preußischer Kron¬
besitz ist. Das Kaisertum wird dadurch über die Präsidialstellung der Reichsver-
fassung emporgehoben, denn die Regierung eines Landes wie Elsaß-Lothringen


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[0067] Ideale und Irrtümer der elsaß-lothringischen Frage Ideale und Irrtümer der elsaß-lothringischen Frage v Dr. Paul Wentzcke on 4. Immer- und außenpolitische Strömungen im neuen Reich und im Reichsland ljMHWMU on 1815 bis 1870 konnte unsere Darstellung nahezu lückenlos M^WAM die ideengeschichtliche Verkettung und Wandlung der Begriffe Reich Reichsland verfolgen. Vor allein durfte sie hervorheben, MW^^ H wie der gewaltige Strom der großen deutschen Einheitsbewegung ^^WWM immer wieder gerade in der Wertung von Kaiser, Reich und ^MMMÄ Reichsland die Dämme eigensüchtiger territorialsiaatlicher und partei¬ politischer Interessen durchbricht und dem deutschen Volke fruchtbares Neuland für sein nationales Leben gewinnt. In der Zeit nach der Reichsgründung ist die dämonische Wucht dieser Ideen gebrochen. In ruhigeren Bahnen fließt der breiter gewordene Fluß dahin. Im Ausbau der Reichsverfassung und der auf ihr ruhenden Weltpolitik werden seine Kräfte fast restlos zu nutzbringender wirtschaft¬ licher Arbeit herangezogen. Die Einheit und mit ihr die Worte Kaiser, Reich und Reichsland sind etwas Alltägliches geworden, über deren Bedeutung nachzugrübeln zwecklos wäre. Nur zeitweise blitzt aus der Tiefe der goldene Schatz hervor, über dessen Geschichte, Wert und Wesen die öffentliche Meinung gemeinhin gern hinweggeht. Dem oberflächlichen Beschauer erscheint daher heute die bisherige Entwick¬ lung des „Reichslandes" nur als das Ringen einiger Gebietsteile, die zufällig verfassungsrechtlich mit dem Deutschen Reiche verbunden sind, um größere Selb¬ ständigkeit. So pflegen vor allem auch die Führer der elsaß-lothringischen Par¬ teien selbst die Erörterung zu führen. Sie wollen darüber hinweggleiten, daß Bismarck den ReichstagsauSschuß für die Schöpfung des Reichslandes nur durch die ausdrückliche Erklärung gewann, daß der neue Begriff den Gedanken an einen selbständigen Bundesstaat ausschließe. Sie vergessen absichtlich, daß der Reichs¬ tag bei Beratung und Beschluß über die Vereinigung beider Länder mit dem Reich die Nebenformel „Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser aus" zum Mittelpunkt des neuen Gesetzes gemacht hat. Bewußt legte die über¬ wiegende Mehrheit der deutschen Volksvertretung damit im Gewirr der föderativem Fäden, die den Begriff des „Reichslandes" umspannen, den unitarischen Kern bloß. Und in wundervoller Stärke bewahrten bisher in der Tat diese Worte die Schöpfung Bismarcks und der Nation vor dem Herabsinken zum Bundesstaat. Nicht nur militärisch haben Elsaß und Lothringen ihre Aufgabe als Glpcis und als gemeinsame Vorpostenstellung gegen den stärksten und gefährlichsten Feind des Reiches getreulich erfüllt. Die unendliche Reihe von frischen Heldengräbern, die sich von Pfirt über den Hartmannsweiler Kopf und durch die Lothringer Ebene bis in die klassischen Gefilde der Augustschlachten von 1870 hinzieht, ist dafür der größte und ruhmvollste Beweis. Auch staatsrechtlich bedeutet die Einrichtung des Reichslandes weit mehr als nur die Anfügung eines unfruchtbaren und seelen¬ losen „Staatsfragments" an die Gesamtheit der deutschen Bundesstaaten. Weit hinaus über die Macht, die dem „Bundespräsidium" nach den trockenen Formeln der Reichsverfassung im „Bundesstaate" zusteht, hat der „Kaiser" seinen Einfluß im „Reiche" tatsächlich ausgedehnt. Die wichtigste staatsrechtliche Stütze dieser „kaiserlichen" Gewalt aber ist das „Reichsland" geworden. In Anknüpfung an Ausführungen, die Eduard Laster schon im Mai 1871 im Reichstage machte, wies nachdrücklich noch vor wenigen Jahren einer der bedeutendsten Kenner des deutschen Staatsrechts auf die besondere Wichtigkeit dieser Stellung hin. Durch die Ausübung der Herrschaft im Reichsland, sagt Paul Laband. „hat das Kaiser¬ tum eine territoriale Grundlage erhalten, welche nicht zugleich preußischer Kron¬ besitz ist. Das Kaisertum wird dadurch über die Präsidialstellung der Reichsver- fassung emporgehoben, denn die Regierung eines Landes wie Elsaß-Lothringen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333844/67>, abgerufen am 27.06.2024.