lichen Fassung der Gesetzesvorschriften. Manche Umgehung unserer so fein ausgeklügelten Gesetze wird heute nur dadurch ermöglicht, daß sich der Gesetz¬ geber zu kasuistisch ausgedrückt und dadurch den Richter gehindert hat, die Vorschriften verständnisvoll auf die vielgestaltigen Lebensverhältnisse anzuwenden, während er dem Gesetzesübertreter sein Vorhaben erleichtert hat. Außerdem wird die Tätigkeit des Richters in ganz anderer Weise angeregt werden, wenn er einfache Gesetzesvorschriften, wie z. B. den oben erwähnten Artikel 1382 des Locke civil, vor sich hat, als wenn er, wie in den W 14 bis 17 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, eine Reihe von Einzelbestimmungen im Gesetze findet, und seine Tätigkeit nun darauf beschränken muß. nach¬ zurechnen, ob alle Voraussetzungen, die der Gesetzgeber erwähnt, vorhanden sind. Jemehr Einzelbestimmungen der Gesetzgeber in seine Paragraphen hinein¬ packt, desto einförmiger und geistloser gestaltet sich die Urteilsfindung, und deshalb ist dringend zu wünschen, daß die Gesetzessprache wieder einfacher und natürlicher werde.*)
An der Wiege des Aönigreichs Rumänien Berichte des preußischen Spezialgescmdten Freiherrn von Nichthofen an König Friedrich Wilhelm den vierten
Die früher veröffentlichten Berichte befinden sich in Heft 28, 31 und 42 der Grenzboten von diesem Jahre.
Konstantinopel, den 15. Januar 1857.
le Absendung nach Konstantinopel der von Euer K. K. und Aller- höchstdero Mitkontrahenten des Pariser Friedens Allerhöchst ernannten Kommissäre zur Begründung von Vorschlägen über die künftige Organisation der beiden Donaufürstentümer hat nach Inhalt des Friedensvertrags und der in demselben vereinbarten Generalmstruktion zu dem Zwecke stattgehabt, um durch diese Kommissäre die Expedition und die Absendung desjenigen Firmans konstatieren zu lassen, welchen die bei der Pforte beglaubigten Repräsentanten der an jenen: Friedens-
") Verschiedenen Wünschen Rechnung tragend wird der vorstehende Aufsatz zusammen mit den in Heft 4ö und 47 erschienenen: "Von den Erfordernissen unserer Gesetzessprache" beziehungsweise "Die Sprache unserer Reichsgesetze" als Broschüre zum Preise von sechzig Pfennigen im Verlage der Grenzboten, Berlin SW. 11, Tempelhofer Ufer Los, erschienen. Die ganze Arbeit ist vom Deutschen Sprachverein mit dem dritten Preise Die Schriftleitung. gekrönt worden.
An der Wiege des Königreichs Rumänien
lichen Fassung der Gesetzesvorschriften. Manche Umgehung unserer so fein ausgeklügelten Gesetze wird heute nur dadurch ermöglicht, daß sich der Gesetz¬ geber zu kasuistisch ausgedrückt und dadurch den Richter gehindert hat, die Vorschriften verständnisvoll auf die vielgestaltigen Lebensverhältnisse anzuwenden, während er dem Gesetzesübertreter sein Vorhaben erleichtert hat. Außerdem wird die Tätigkeit des Richters in ganz anderer Weise angeregt werden, wenn er einfache Gesetzesvorschriften, wie z. B. den oben erwähnten Artikel 1382 des Locke civil, vor sich hat, als wenn er, wie in den W 14 bis 17 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, eine Reihe von Einzelbestimmungen im Gesetze findet, und seine Tätigkeit nun darauf beschränken muß. nach¬ zurechnen, ob alle Voraussetzungen, die der Gesetzgeber erwähnt, vorhanden sind. Jemehr Einzelbestimmungen der Gesetzgeber in seine Paragraphen hinein¬ packt, desto einförmiger und geistloser gestaltet sich die Urteilsfindung, und deshalb ist dringend zu wünschen, daß die Gesetzessprache wieder einfacher und natürlicher werde.*)
An der Wiege des Aönigreichs Rumänien Berichte des preußischen Spezialgescmdten Freiherrn von Nichthofen an König Friedrich Wilhelm den vierten
Die früher veröffentlichten Berichte befinden sich in Heft 28, 31 und 42 der Grenzboten von diesem Jahre.
Konstantinopel, den 15. Januar 1857.
le Absendung nach Konstantinopel der von Euer K. K. und Aller- höchstdero Mitkontrahenten des Pariser Friedens Allerhöchst ernannten Kommissäre zur Begründung von Vorschlägen über die künftige Organisation der beiden Donaufürstentümer hat nach Inhalt des Friedensvertrags und der in demselben vereinbarten Generalmstruktion zu dem Zwecke stattgehabt, um durch diese Kommissäre die Expedition und die Absendung desjenigen Firmans konstatieren zu lassen, welchen die bei der Pforte beglaubigten Repräsentanten der an jenen: Friedens-
") Verschiedenen Wünschen Rechnung tragend wird der vorstehende Aufsatz zusammen mit den in Heft 4ö und 47 erschienenen: „Von den Erfordernissen unserer Gesetzessprache" beziehungsweise „Die Sprache unserer Reichsgesetze" als Broschüre zum Preise von sechzig Pfennigen im Verlage der Grenzboten, Berlin SW. 11, Tempelhofer Ufer Los, erschienen. Die ganze Arbeit ist vom Deutschen Sprachverein mit dem dritten Preise Die Schriftleitung. gekrönt worden.
<TEI><text><body><div><divn="1"><pbfacs="#f0422"corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/322824"/><fwtype="header"place="top"> An der Wiege des Königreichs Rumänien</fw><lb/><pxml:id="ID_2061"prev="#ID_2060"> lichen Fassung der Gesetzesvorschriften. Manche Umgehung unserer so fein<lb/>
ausgeklügelten Gesetze wird heute nur dadurch ermöglicht, daß sich der Gesetz¬<lb/>
geber zu kasuistisch ausgedrückt und dadurch den Richter gehindert hat, die<lb/>
Vorschriften verständnisvoll auf die vielgestaltigen Lebensverhältnisse anzuwenden,<lb/>
während er dem Gesetzesübertreter sein Vorhaben erleichtert hat. Außerdem<lb/>
wird die Tätigkeit des Richters in ganz anderer Weise angeregt werden, wenn<lb/>
er einfache Gesetzesvorschriften, wie z. B. den oben erwähnten Artikel 1382<lb/>
des Locke civil, vor sich hat, als wenn er, wie in den W 14 bis 17 des<lb/>
Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, eine Reihe von Einzelbestimmungen<lb/>
im Gesetze findet, und seine Tätigkeit nun darauf beschränken muß. nach¬<lb/>
zurechnen, ob alle Voraussetzungen, die der Gesetzgeber erwähnt, vorhanden<lb/>
sind. Jemehr Einzelbestimmungen der Gesetzgeber in seine Paragraphen hinein¬<lb/>
packt, desto einförmiger und geistloser gestaltet sich die Urteilsfindung, und<lb/>
deshalb ist dringend zu wünschen, daß die Gesetzessprache wieder einfacher und<lb/>
natürlicher werde.*)</p><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></div><divn="1"><head> An der Wiege des Aönigreichs Rumänien<lb/>
Berichte des preußischen Spezialgescmdten Freiherrn von Nichthofen<lb/>
an König Friedrich Wilhelm den vierten</head><lb/><pxml:id="ID_2062"> Die früher veröffentlichten Berichte befinden sich in Heft 28, 31<lb/>
und 42 der Grenzboten von diesem Jahre.</p><lb/><pxml:id="ID_2063"> Konstantinopel, den 15. Januar 1857.</p><lb/><pxml:id="ID_2064"next="#ID_2065"> le Absendung nach Konstantinopel der von Euer K. K. und Aller-<lb/>
höchstdero Mitkontrahenten des Pariser Friedens Allerhöchst<lb/>
ernannten Kommissäre zur Begründung von Vorschlägen über die<lb/>
künftige Organisation der beiden Donaufürstentümer hat nach<lb/>
Inhalt des Friedensvertrags und der in demselben vereinbarten<lb/>
Generalmstruktion zu dem Zwecke stattgehabt, um durch diese Kommissäre<lb/>
die Expedition und die Absendung desjenigen Firmans konstatieren zu lassen,<lb/>
welchen die bei der Pforte beglaubigten Repräsentanten der an jenen: Friedens-</p><lb/><notexml:id="FID_47"place="foot"> ") Verschiedenen Wünschen Rechnung tragend wird der vorstehende Aufsatz zusammen<lb/>
mit den in Heft 4ö und 47 erschienenen: „Von den Erfordernissen unserer Gesetzessprache"<lb/>
beziehungsweise „Die Sprache unserer Reichsgesetze" als Broschüre zum Preise von sechzig<lb/>
Pfennigen im Verlage der Grenzboten, Berlin SW. 11, Tempelhofer Ufer Los, erschienen.<lb/>
Die ganze Arbeit ist vom Deutschen Sprachverein mit dem dritten Preise<lb/><notetype="byline"> Die Schriftleitung.</note> gekrönt worden. </note><lb/></div></div></body></text></TEI>
[0422]
An der Wiege des Königreichs Rumänien
lichen Fassung der Gesetzesvorschriften. Manche Umgehung unserer so fein
ausgeklügelten Gesetze wird heute nur dadurch ermöglicht, daß sich der Gesetz¬
geber zu kasuistisch ausgedrückt und dadurch den Richter gehindert hat, die
Vorschriften verständnisvoll auf die vielgestaltigen Lebensverhältnisse anzuwenden,
während er dem Gesetzesübertreter sein Vorhaben erleichtert hat. Außerdem
wird die Tätigkeit des Richters in ganz anderer Weise angeregt werden, wenn
er einfache Gesetzesvorschriften, wie z. B. den oben erwähnten Artikel 1382
des Locke civil, vor sich hat, als wenn er, wie in den W 14 bis 17 des
Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, eine Reihe von Einzelbestimmungen
im Gesetze findet, und seine Tätigkeit nun darauf beschränken muß. nach¬
zurechnen, ob alle Voraussetzungen, die der Gesetzgeber erwähnt, vorhanden
sind. Jemehr Einzelbestimmungen der Gesetzgeber in seine Paragraphen hinein¬
packt, desto einförmiger und geistloser gestaltet sich die Urteilsfindung, und
deshalb ist dringend zu wünschen, daß die Gesetzessprache wieder einfacher und
natürlicher werde.*)
An der Wiege des Aönigreichs Rumänien
Berichte des preußischen Spezialgescmdten Freiherrn von Nichthofen
an König Friedrich Wilhelm den vierten
Die früher veröffentlichten Berichte befinden sich in Heft 28, 31
und 42 der Grenzboten von diesem Jahre.
Konstantinopel, den 15. Januar 1857.
le Absendung nach Konstantinopel der von Euer K. K. und Aller-
höchstdero Mitkontrahenten des Pariser Friedens Allerhöchst
ernannten Kommissäre zur Begründung von Vorschlägen über die
künftige Organisation der beiden Donaufürstentümer hat nach
Inhalt des Friedensvertrags und der in demselben vereinbarten
Generalmstruktion zu dem Zwecke stattgehabt, um durch diese Kommissäre
die Expedition und die Absendung desjenigen Firmans konstatieren zu lassen,
welchen die bei der Pforte beglaubigten Repräsentanten der an jenen: Friedens-
") Verschiedenen Wünschen Rechnung tragend wird der vorstehende Aufsatz zusammen
mit den in Heft 4ö und 47 erschienenen: „Von den Erfordernissen unserer Gesetzessprache"
beziehungsweise „Die Sprache unserer Reichsgesetze" als Broschüre zum Preise von sechzig
Pfennigen im Verlage der Grenzboten, Berlin SW. 11, Tempelhofer Ufer Los, erschienen.
Die ganze Arbeit ist vom Deutschen Sprachverein mit dem dritten Preise
Die Schriftleitung. gekrönt worden.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:
Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.
Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;
Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_322400/422>, abgerufen am 22.01.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.