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Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Für wen wahr, das ist die Frage. Meinem altklugen Töchterchen möchte ich die
Fabel nicht auftischen; sie hat für ein Kind ungewöhnlich starken Realitätensinn;
sie würde möglicherweise soviel Einzelheiten erfragen und soviel Aber dazwischen-
werfen, daß ich ins Gedränge geriete. Ihr wird man eine Antwort geben müssen,
die auf später vertröstet. Meinem Jungen aber könnte ich sie unbesehens erzählen; er
würde in seinem Flattersinn sich an der bunten Ausschmückung ergötzen und als
wirklich aufgefaßte Tatsache nur daraus nehmen, daß es mit der Herkunft der
Kinder eine gar wundersame Sache ist. Nun aber beide Kinder beieinander sind,
geht es nicht an, ihn anders zu berichten. Warten wir ab I Der Augenblick wird
den richtigen Einfall bringen.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

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Hseresfrcigen

Die Lehren von Rylmik. In der vorigen
Woche hat eine seit fast vier Jahren spielende
Angelegenheit ihren vorläufigen Abschluß vor
dem Landgericht zu Ratibor gefunden, die
vor allen Dingen die Aufmerksamkeit der¬
jenigen Kreise beansprucht, bei denen Liebe
für die Armee und Verständnis für ihre Be¬
deutung für das Vaterland und die Nation
vorhanden ist.

Der Tatbestand ist folgender: Eines
Tages erhält der Amtsrichter Knittel zu
Rybnik, Leutnant der Reserve im Feld¬
artillerieregiment Peuker, schlesisches Ur. 6,
die dienstliche Mitteilung von seiner Über¬
führung zur Landwehr zweiten Aufgebots.
Der Mann, den sein Regimentskommandeur
als tüchtigen Soldaten und außerordentlich
beliebten Kameraden kennzeichnet, fühlt sich
durchaus im Einklang mit den im Offiziers¬
korps herrschenden Auffassungen gemaßregelt
und sucht sich begreiflicher Weise Kenntnis
von den Gründen für die Maßregelung zu
beschaffen. Bei seinem direkten Vorgesetzten,
dem Bezirkskommandeur, erfährt er, daß seine
Überführung aus "dienstlichen Gründen" er¬
folgt sei, was nach der in der Armee herr¬
schenden Terminologie gleichbedeutend ist mit
dem Vorwurf der Unbrauchbarkeit im prakti¬
schen Dienst beim Regiment. Der seiner
militärischen Fähigkeiten sich Wohl bewußte
Knittel geht nun zum Kommandeur seines
Regiments, der gemäß den Bestimmungen der

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Wehrordnung den formellen Antrag auf Ver¬
setzung zur Landwehr zu stellen hatte. Dieser
empfängt den beliebten Kameraden als Privat¬
mann, klärt ihn, soweit solches mit dem Dienst
vereinbar, über die Gründe seiner Maßregelung
auf, und gibt damit Knittel dasjenige Material
in die Hand, dessen er bedarf um in ein längst
geahntes Netz von kleinstädtischen und politi¬
schen Intrigen hineinzugreifen. Die "dienst¬
lichen Gründe" für die Versetzung des Offi¬
ziers sind nämlich nach dem Zeugnis des
Generalleutnants von der Groeben identisch
mit dem Mißfallen, das gewisse Teile der Be¬
völkerung von Rybnik an der politischen Hal¬
tung des Amtsrichters nehmen und die Wiederuni
nach der Aussage Groebens ehrenrühriger Art
sind.

Bei der Wahl zum preußischen Landtage
im Jahre 1908 hatte Knittel, der selbst Katholik
und durch seine Gattin mit einer streng katholi¬
schen Familie verbunden ist, für den Kom¬
promißkandidaten des Zentrums und der
Polen, den Polen Septa, gestimmt, und hatte
dann die Wahl in den Kirchenvorstand an¬
genommen, aus dem kurz zuvor eine Anzahl
von deutschen Mitgliedern herausgewählt
worden war. Diese Haltung hatte den be¬
greiflichen Zorn der Deutschnationalen her¬
ausgefordert und bei Beamten, Lehrern,
Richtern und sonstigen deutschen Bürgern
berechtigte Empörung erregt. Den Nieder¬
schlag der berechtigten Empörung bildete die
unberechtigte Aufforderung des Bezirks¬
kommandeurs an das Regiment des Leut-

[Ende Spaltensatz]
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Für wen wahr, das ist die Frage. Meinem altklugen Töchterchen möchte ich die
Fabel nicht auftischen; sie hat für ein Kind ungewöhnlich starken Realitätensinn;
sie würde möglicherweise soviel Einzelheiten erfragen und soviel Aber dazwischen-
werfen, daß ich ins Gedränge geriete. Ihr wird man eine Antwort geben müssen,
die auf später vertröstet. Meinem Jungen aber könnte ich sie unbesehens erzählen; er
würde in seinem Flattersinn sich an der bunten Ausschmückung ergötzen und als
wirklich aufgefaßte Tatsache nur daraus nehmen, daß es mit der Herkunft der
Kinder eine gar wundersame Sache ist. Nun aber beide Kinder beieinander sind,
geht es nicht an, ihn anders zu berichten. Warten wir ab I Der Augenblick wird
den richtigen Einfall bringen.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

[Beginn Spaltensatz]
Hseresfrcigen

Die Lehren von Rylmik. In der vorigen
Woche hat eine seit fast vier Jahren spielende
Angelegenheit ihren vorläufigen Abschluß vor
dem Landgericht zu Ratibor gefunden, die
vor allen Dingen die Aufmerksamkeit der¬
jenigen Kreise beansprucht, bei denen Liebe
für die Armee und Verständnis für ihre Be¬
deutung für das Vaterland und die Nation
vorhanden ist.

Der Tatbestand ist folgender: Eines
Tages erhält der Amtsrichter Knittel zu
Rybnik, Leutnant der Reserve im Feld¬
artillerieregiment Peuker, schlesisches Ur. 6,
die dienstliche Mitteilung von seiner Über¬
führung zur Landwehr zweiten Aufgebots.
Der Mann, den sein Regimentskommandeur
als tüchtigen Soldaten und außerordentlich
beliebten Kameraden kennzeichnet, fühlt sich
durchaus im Einklang mit den im Offiziers¬
korps herrschenden Auffassungen gemaßregelt
und sucht sich begreiflicher Weise Kenntnis
von den Gründen für die Maßregelung zu
beschaffen. Bei seinem direkten Vorgesetzten,
dem Bezirkskommandeur, erfährt er, daß seine
Überführung aus „dienstlichen Gründen" er¬
folgt sei, was nach der in der Armee herr¬
schenden Terminologie gleichbedeutend ist mit
dem Vorwurf der Unbrauchbarkeit im prakti¬
schen Dienst beim Regiment. Der seiner
militärischen Fähigkeiten sich Wohl bewußte
Knittel geht nun zum Kommandeur seines
Regiments, der gemäß den Bestimmungen der

[Spaltenumbruch]

Wehrordnung den formellen Antrag auf Ver¬
setzung zur Landwehr zu stellen hatte. Dieser
empfängt den beliebten Kameraden als Privat¬
mann, klärt ihn, soweit solches mit dem Dienst
vereinbar, über die Gründe seiner Maßregelung
auf, und gibt damit Knittel dasjenige Material
in die Hand, dessen er bedarf um in ein längst
geahntes Netz von kleinstädtischen und politi¬
schen Intrigen hineinzugreifen. Die „dienst¬
lichen Gründe" für die Versetzung des Offi¬
ziers sind nämlich nach dem Zeugnis des
Generalleutnants von der Groeben identisch
mit dem Mißfallen, das gewisse Teile der Be¬
völkerung von Rybnik an der politischen Hal¬
tung des Amtsrichters nehmen und die Wiederuni
nach der Aussage Groebens ehrenrühriger Art
sind.

Bei der Wahl zum preußischen Landtage
im Jahre 1908 hatte Knittel, der selbst Katholik
und durch seine Gattin mit einer streng katholi¬
schen Familie verbunden ist, für den Kom¬
promißkandidaten des Zentrums und der
Polen, den Polen Septa, gestimmt, und hatte
dann die Wahl in den Kirchenvorstand an¬
genommen, aus dem kurz zuvor eine Anzahl
von deutschen Mitgliedern herausgewählt
worden war. Diese Haltung hatte den be¬
greiflichen Zorn der Deutschnationalen her¬
ausgefordert und bei Beamten, Lehrern,
Richtern und sonstigen deutschen Bürgern
berechtigte Empörung erregt. Den Nieder¬
schlag der berechtigten Empörung bildete die
unberechtigte Aufforderung des Bezirks¬
kommandeurs an das Regiment des Leut-

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[0485] Maßgebliches und Unmaßgebliches Für wen wahr, das ist die Frage. Meinem altklugen Töchterchen möchte ich die Fabel nicht auftischen; sie hat für ein Kind ungewöhnlich starken Realitätensinn; sie würde möglicherweise soviel Einzelheiten erfragen und soviel Aber dazwischen- werfen, daß ich ins Gedränge geriete. Ihr wird man eine Antwort geben müssen, die auf später vertröstet. Meinem Jungen aber könnte ich sie unbesehens erzählen; er würde in seinem Flattersinn sich an der bunten Ausschmückung ergötzen und als wirklich aufgefaßte Tatsache nur daraus nehmen, daß es mit der Herkunft der Kinder eine gar wundersame Sache ist. Nun aber beide Kinder beieinander sind, geht es nicht an, ihn anders zu berichten. Warten wir ab I Der Augenblick wird den richtigen Einfall bringen. Maßgebliches und Unmaßgebliches Hseresfrcigen Die Lehren von Rylmik. In der vorigen Woche hat eine seit fast vier Jahren spielende Angelegenheit ihren vorläufigen Abschluß vor dem Landgericht zu Ratibor gefunden, die vor allen Dingen die Aufmerksamkeit der¬ jenigen Kreise beansprucht, bei denen Liebe für die Armee und Verständnis für ihre Be¬ deutung für das Vaterland und die Nation vorhanden ist. Der Tatbestand ist folgender: Eines Tages erhält der Amtsrichter Knittel zu Rybnik, Leutnant der Reserve im Feld¬ artillerieregiment Peuker, schlesisches Ur. 6, die dienstliche Mitteilung von seiner Über¬ führung zur Landwehr zweiten Aufgebots. Der Mann, den sein Regimentskommandeur als tüchtigen Soldaten und außerordentlich beliebten Kameraden kennzeichnet, fühlt sich durchaus im Einklang mit den im Offiziers¬ korps herrschenden Auffassungen gemaßregelt und sucht sich begreiflicher Weise Kenntnis von den Gründen für die Maßregelung zu beschaffen. Bei seinem direkten Vorgesetzten, dem Bezirkskommandeur, erfährt er, daß seine Überführung aus „dienstlichen Gründen" er¬ folgt sei, was nach der in der Armee herr¬ schenden Terminologie gleichbedeutend ist mit dem Vorwurf der Unbrauchbarkeit im prakti¬ schen Dienst beim Regiment. Der seiner militärischen Fähigkeiten sich Wohl bewußte Knittel geht nun zum Kommandeur seines Regiments, der gemäß den Bestimmungen der Wehrordnung den formellen Antrag auf Ver¬ setzung zur Landwehr zu stellen hatte. Dieser empfängt den beliebten Kameraden als Privat¬ mann, klärt ihn, soweit solches mit dem Dienst vereinbar, über die Gründe seiner Maßregelung auf, und gibt damit Knittel dasjenige Material in die Hand, dessen er bedarf um in ein längst geahntes Netz von kleinstädtischen und politi¬ schen Intrigen hineinzugreifen. Die „dienst¬ lichen Gründe" für die Versetzung des Offi¬ ziers sind nämlich nach dem Zeugnis des Generalleutnants von der Groeben identisch mit dem Mißfallen, das gewisse Teile der Be¬ völkerung von Rybnik an der politischen Hal¬ tung des Amtsrichters nehmen und die Wiederuni nach der Aussage Groebens ehrenrühriger Art sind. Bei der Wahl zum preußischen Landtage im Jahre 1908 hatte Knittel, der selbst Katholik und durch seine Gattin mit einer streng katholi¬ schen Familie verbunden ist, für den Kom¬ promißkandidaten des Zentrums und der Polen, den Polen Septa, gestimmt, und hatte dann die Wahl in den Kirchenvorstand an¬ genommen, aus dem kurz zuvor eine Anzahl von deutschen Mitgliedern herausgewählt worden war. Diese Haltung hatte den be¬ greiflichen Zorn der Deutschnationalen her¬ ausgefordert und bei Beamten, Lehrern, Richtern und sonstigen deutschen Bürgern berechtigte Empörung erregt. Den Nieder¬ schlag der berechtigten Empörung bildete die unberechtigte Aufforderung des Bezirks¬ kommandeurs an das Regiment des Leut-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 71, 1912, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341895_321746/485>, abgerufen am 29.06.2024.