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Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Rechte kann vollends keine Rede sein. Den Charakter der Strafe oder Maßregelung
haben Versetzungen an sich nicht; ob sse so wirken, hängt von besonderen Um¬
ständen ab. Vernünftigerweise aber kann man von "Strafversetzungen" -- ein
Begriff, den das offizielle Recht überhaupt nicht, sondern nur das praktische Leben
im Hinblick auf die tatsächliche Wirkung geschaffen hat -- nur sprechen, wenn die
Versetzung in anerkanntermaßen unangenehme Verhältnisse verfügt wird, um einen
persönlich mißliebigen Beamten seine Abhängigkeit fühlen zu lassen, nicht aber
dann, wenn ein Beamter an einen anderen Ort versetzt wird, um ihn Einflüssen
zu entziehen, die nach sachlichen Erwägungen mit dem Interesse des Dienstes nicht
vereinbar sind. Ein Beamter, der in den Ostmarken das Polentum unterstützt,
handelt tatsächlich dem Interesse des Staats entgegen, mag seine Handlungsweise
anch vielleicht persönlich entschuldbaren und auf ehrenhaften Motiven beruhenden
Irrtümern entspringen. Wenn der Staat einen solchen Beamten, ohne ihn
sonst zu schädigen, aus einer Umgebung herausnimmt, wo er solchen Irrtümern
ausgesetzt ist, und ihn an einen Platz stellt, wo er dem staatlichen Interesse
nicht mehr schaden kann, so ist das nicht nur nach formellem Recht unan¬
fechtbar, sondern auch vernünftig und pflichtgemäß. Darin einen Eingriff
in die Wahlfreiheit der Beamten zu sehen, ist einfach lächerlich. Daß das Zentrum
darin eine Störung seiner eignen Polenpolitik, die auf eine direkte Unterstützung
landesverräterischer Tendenzen hinausläuft, empfindet, gereicht der Staatsregierung
nur zum Lobe und zur Ehre. Von freisinniger Seite lieferte der Abgeordnete
Schröder den schlagenden Beweis für unsre neuliche, manchem vielleicht zu schroff
erscheinende Behauptung, daß der Freisinn nun wieder in seine alte politische
Unfähigkeit zurücksinken werde. Der Ausspruch des Herrn Schrader, daß die Wahl¬
freiheit wichtiger sei als die Polenfrage, stand wieder ganz auf der Höhe dieser
unverbesserlichen Doktrin. Der Staat soll also ruhig nütansehen, daß seine Be¬
amten in einer Sache, die mit Parteiüberzeugungen gar nichts zu tun hat, ihm
entgegenarbeiten, nur weil gewisse Leute von der Polenfrage noch immer nichts
begriffen haben. Die Raben krächzen wieder um den Berg, in den sich der frei¬
sinnige deutsche Michel wieder zum sanften Schlummer auf dem Kissen seiner
Doktrin zurückgezogen hat.

In den Reichslanden ist aus den Briefwechsel zwischen Staatssekretär und
Bischöfen über die Frage des Lehrervereins ein weiterer zwischen Statthalter und
Bischöfen gefolgt. Die Regierung wird hoffentlich ihre Autorität auch weiter so
fest und energisch vertreten, wie es in den Briefen geschehen ist. Die Antworten
und weiteren Erklärungen der Bischöfe versuchen ihren Standpunkt zu behaupten,
indem sie den eigentlichen Übergriff in die Rechte des Staates zu vertuschen und
hinwegzuinterpretieren versuchen und nur auf ihrem Recht bestehen, die Lehrer
vor religiösen Gefahren zu "warnen". Das widerspricht aber den Tatsachen. Es
war keine Warnung, sondern ein Verbot unter Zugrundelegung roh beleidigender
Angriffe auf Andersdenkende. Dieser Tatbestand darf nicht verwischt werden.


Die Wirtschnftscntwicklung als Boden für die kommenden Lohn¬

kämpfe.

Die bedeutsamste Erscheinung unseres wirtschaftlichen Lebens ist zweifellos
die sich allenthalben bemerkbar machende Vorbereitung für große Lohnkämpfe im
Jahre 1910. So hat am 11. Januar die Landeskonferenz der Bergarbeiter im
.Königreich Sachsen anerkannt, daß "angesichts der zukünftigen .Kämpfe gegen
die Unterdrückungspolitik der Bergherren ein Extrabeitrag zur
Stärkung der Kampffonds" nötig sei. Die Lohnkämpfe haben ihren natür¬
lichen Boden in der aufsteigenden Konjunktur, sie sind das übliche Kennzeichen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Rechte kann vollends keine Rede sein. Den Charakter der Strafe oder Maßregelung
haben Versetzungen an sich nicht; ob sse so wirken, hängt von besonderen Um¬
ständen ab. Vernünftigerweise aber kann man von „Strafversetzungen" — ein
Begriff, den das offizielle Recht überhaupt nicht, sondern nur das praktische Leben
im Hinblick auf die tatsächliche Wirkung geschaffen hat — nur sprechen, wenn die
Versetzung in anerkanntermaßen unangenehme Verhältnisse verfügt wird, um einen
persönlich mißliebigen Beamten seine Abhängigkeit fühlen zu lassen, nicht aber
dann, wenn ein Beamter an einen anderen Ort versetzt wird, um ihn Einflüssen
zu entziehen, die nach sachlichen Erwägungen mit dem Interesse des Dienstes nicht
vereinbar sind. Ein Beamter, der in den Ostmarken das Polentum unterstützt,
handelt tatsächlich dem Interesse des Staats entgegen, mag seine Handlungsweise
anch vielleicht persönlich entschuldbaren und auf ehrenhaften Motiven beruhenden
Irrtümern entspringen. Wenn der Staat einen solchen Beamten, ohne ihn
sonst zu schädigen, aus einer Umgebung herausnimmt, wo er solchen Irrtümern
ausgesetzt ist, und ihn an einen Platz stellt, wo er dem staatlichen Interesse
nicht mehr schaden kann, so ist das nicht nur nach formellem Recht unan¬
fechtbar, sondern auch vernünftig und pflichtgemäß. Darin einen Eingriff
in die Wahlfreiheit der Beamten zu sehen, ist einfach lächerlich. Daß das Zentrum
darin eine Störung seiner eignen Polenpolitik, die auf eine direkte Unterstützung
landesverräterischer Tendenzen hinausläuft, empfindet, gereicht der Staatsregierung
nur zum Lobe und zur Ehre. Von freisinniger Seite lieferte der Abgeordnete
Schröder den schlagenden Beweis für unsre neuliche, manchem vielleicht zu schroff
erscheinende Behauptung, daß der Freisinn nun wieder in seine alte politische
Unfähigkeit zurücksinken werde. Der Ausspruch des Herrn Schrader, daß die Wahl¬
freiheit wichtiger sei als die Polenfrage, stand wieder ganz auf der Höhe dieser
unverbesserlichen Doktrin. Der Staat soll also ruhig nütansehen, daß seine Be¬
amten in einer Sache, die mit Parteiüberzeugungen gar nichts zu tun hat, ihm
entgegenarbeiten, nur weil gewisse Leute von der Polenfrage noch immer nichts
begriffen haben. Die Raben krächzen wieder um den Berg, in den sich der frei¬
sinnige deutsche Michel wieder zum sanften Schlummer auf dem Kissen seiner
Doktrin zurückgezogen hat.

In den Reichslanden ist aus den Briefwechsel zwischen Staatssekretär und
Bischöfen über die Frage des Lehrervereins ein weiterer zwischen Statthalter und
Bischöfen gefolgt. Die Regierung wird hoffentlich ihre Autorität auch weiter so
fest und energisch vertreten, wie es in den Briefen geschehen ist. Die Antworten
und weiteren Erklärungen der Bischöfe versuchen ihren Standpunkt zu behaupten,
indem sie den eigentlichen Übergriff in die Rechte des Staates zu vertuschen und
hinwegzuinterpretieren versuchen und nur auf ihrem Recht bestehen, die Lehrer
vor religiösen Gefahren zu „warnen". Das widerspricht aber den Tatsachen. Es
war keine Warnung, sondern ein Verbot unter Zugrundelegung roh beleidigender
Angriffe auf Andersdenkende. Dieser Tatbestand darf nicht verwischt werden.


Die Wirtschnftscntwicklung als Boden für die kommenden Lohn¬

kämpfe.

Die bedeutsamste Erscheinung unseres wirtschaftlichen Lebens ist zweifellos
die sich allenthalben bemerkbar machende Vorbereitung für große Lohnkämpfe im
Jahre 1910. So hat am 11. Januar die Landeskonferenz der Bergarbeiter im
.Königreich Sachsen anerkannt, daß „angesichts der zukünftigen .Kämpfe gegen
die Unterdrückungspolitik der Bergherren ein Extrabeitrag zur
Stärkung der Kampffonds" nötig sei. Die Lohnkämpfe haben ihren natür¬
lichen Boden in der aufsteigenden Konjunktur, sie sind das übliche Kennzeichen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 69, 1910, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341891_314996/144>, abgerufen am 23.07.2024.