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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiege!

(Die Wahlen in Sachsen. Der Einfluß des neuen Wahlrechts. Folgerungen
für die Wahlreform in Preußen. Herr v. Oldenburg in Graudenz. Bayern.
Leopold Sonnemann.)

Nun ist auch über die Zusammensetzung des sächsischen Landtags die end-
giltige Entscheidung gefallen. Die 91 Mandate des neuen Landtags verteilen sich
danach auf 30 Konservative, 28 Nationalliberale, 8 Freisinnige und 25 Sozial-
demokraten. Über die charakteristischen Erscheinungen dieser Neugestaltung ist an
dieser Stelle schon gesprochen worden, da sie schon vor den Stichwahlen deutlich
genug hervortraten. Nachträglich ist nun noch von Interesse, wie die Erfahrungen
dieser Wahlen von den Parteien besprochen und ausgenutzt werden. Die Be¬
mühungen der konservativen Partei gehn vor allem dahin, die offenkundige Nieder¬
lage, die sie erlitten hat, nicht aus den Nachwirkungen der Reichspolitik, sondern
aus dem neuen Wahlgesetz, das jetzt zum erstenmal zur Anwendung gekommen ist,
zu erklären. Sie sagen, man sehe aus dem Überhandnehmen der Sozialdemokratie
in der sächsischen Volksvertretung, daß das neue Wahlgesetz ein Mißgriff gewesen
sei. Die weitere Nutzanwendung dieser Behauptung ergibt sich leicht. Preußen
solle sich hüten, diesem bösen Beispiel zu folgen; von einer Reform des Preußischen
Wahlrechts könne nach solchen Erfahrungen keine Rede sein.

Man wird dieser Deutung der Lage die Anerkennung nicht versagen können,
daß sie in der Benutzung der Umstände nicht ungeschickt ist. Wo die konservative
Parteileitung ihren Einfluß noch nicht verloren hat, da wird es gewiß Eindruck
machen, wenn ihre Anhänger zu der Überzeugung gebracht werden, daß eine sichre
konservative Mehrheit unter dem Einfluß eines neuen Wahlrechts zertrümmert
worden ist. Es kommt nur darauf an, daß der erste Ausgangspunkt dieser Beweis¬
führung genügend festgelegt wird. Ist die Niederlage der Konservativen in Sachsen
eine Folge des Wahlrechts? Wir müssen auf Grund der Tatsachen, die uns über
die allgemein herrschende Stimmung und die Gründe der Wähler bekannt sind, diese
Frage verneinen. Der Einfluß dieser Tatsachen braucht keineswegs überschätzt zu
werden. Möglich, daß bei Fortbestehn des alten Wahlsystems die Einbuße der
Konservativen in dem letzten Ergebnis vielleicht nicht so stark zutage getreten wäre.
Aber der Rückgang der konservativen Stimmen wäre auch dann deutlich erkennbar
geworden. Er war in Wirklichkeit die Folge und der Ausdruck einer Stimmung
oder -- deutlicher gesagt -- einer starken Verstimmung, die nach Betätigung
drängte. Man mag über die Fehler und Vorgänge des neuen sächsischen Wahl¬
rechts denken, wie man will, aber das eine wird wohl niemand behaupten "vollen,
daß unter normalen Verhältnissen ein Pluralwahlrecht in einem deutschen Lande
geeignet sei, sozialistische Strömungen zu verstärken oder die Interessen des Prole¬
tariats besonders in den Vordergrund zu rücken. Davon kann doch gar keine Rede
sein. Wenn nun gleichwohl die erste Wirkung der Einführung eines Plnralwahl-
rechts eine erhebliche Stärkung der Sozialdemokratie ist, so kann das nur daran
liegen, daß das Bedürfnis, gegen die bisher herrschenden Parteien und Richtungen
stark, deutlich und eindrucksvoll zu protestieren, auch Kreise erfaßt hat, die mit der
wirklichen Sozialdemokratie und ihrem Programm eigentlich nichts gemein haben.
Als Gegenstand eines solchen Protestes konnte in Sachsen nur die konservative
Partei in Betracht kommen. Man wird deshalb mit ziemlicher Sicherheit den
Schluß ziehen dürfen, daß das Ergebnis der Wahlen den Ausdruck einer tief-


Grenzvoten IV 1909 43
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiege!

(Die Wahlen in Sachsen. Der Einfluß des neuen Wahlrechts. Folgerungen
für die Wahlreform in Preußen. Herr v. Oldenburg in Graudenz. Bayern.
Leopold Sonnemann.)

Nun ist auch über die Zusammensetzung des sächsischen Landtags die end-
giltige Entscheidung gefallen. Die 91 Mandate des neuen Landtags verteilen sich
danach auf 30 Konservative, 28 Nationalliberale, 8 Freisinnige und 25 Sozial-
demokraten. Über die charakteristischen Erscheinungen dieser Neugestaltung ist an
dieser Stelle schon gesprochen worden, da sie schon vor den Stichwahlen deutlich
genug hervortraten. Nachträglich ist nun noch von Interesse, wie die Erfahrungen
dieser Wahlen von den Parteien besprochen und ausgenutzt werden. Die Be¬
mühungen der konservativen Partei gehn vor allem dahin, die offenkundige Nieder¬
lage, die sie erlitten hat, nicht aus den Nachwirkungen der Reichspolitik, sondern
aus dem neuen Wahlgesetz, das jetzt zum erstenmal zur Anwendung gekommen ist,
zu erklären. Sie sagen, man sehe aus dem Überhandnehmen der Sozialdemokratie
in der sächsischen Volksvertretung, daß das neue Wahlgesetz ein Mißgriff gewesen
sei. Die weitere Nutzanwendung dieser Behauptung ergibt sich leicht. Preußen
solle sich hüten, diesem bösen Beispiel zu folgen; von einer Reform des Preußischen
Wahlrechts könne nach solchen Erfahrungen keine Rede sein.

Man wird dieser Deutung der Lage die Anerkennung nicht versagen können,
daß sie in der Benutzung der Umstände nicht ungeschickt ist. Wo die konservative
Parteileitung ihren Einfluß noch nicht verloren hat, da wird es gewiß Eindruck
machen, wenn ihre Anhänger zu der Überzeugung gebracht werden, daß eine sichre
konservative Mehrheit unter dem Einfluß eines neuen Wahlrechts zertrümmert
worden ist. Es kommt nur darauf an, daß der erste Ausgangspunkt dieser Beweis¬
führung genügend festgelegt wird. Ist die Niederlage der Konservativen in Sachsen
eine Folge des Wahlrechts? Wir müssen auf Grund der Tatsachen, die uns über
die allgemein herrschende Stimmung und die Gründe der Wähler bekannt sind, diese
Frage verneinen. Der Einfluß dieser Tatsachen braucht keineswegs überschätzt zu
werden. Möglich, daß bei Fortbestehn des alten Wahlsystems die Einbuße der
Konservativen in dem letzten Ergebnis vielleicht nicht so stark zutage getreten wäre.
Aber der Rückgang der konservativen Stimmen wäre auch dann deutlich erkennbar
geworden. Er war in Wirklichkeit die Folge und der Ausdruck einer Stimmung
oder — deutlicher gesagt — einer starken Verstimmung, die nach Betätigung
drängte. Man mag über die Fehler und Vorgänge des neuen sächsischen Wahl¬
rechts denken, wie man will, aber das eine wird wohl niemand behaupten »vollen,
daß unter normalen Verhältnissen ein Pluralwahlrecht in einem deutschen Lande
geeignet sei, sozialistische Strömungen zu verstärken oder die Interessen des Prole¬
tariats besonders in den Vordergrund zu rücken. Davon kann doch gar keine Rede
sein. Wenn nun gleichwohl die erste Wirkung der Einführung eines Plnralwahl-
rechts eine erhebliche Stärkung der Sozialdemokratie ist, so kann das nur daran
liegen, daß das Bedürfnis, gegen die bisher herrschenden Parteien und Richtungen
stark, deutlich und eindrucksvoll zu protestieren, auch Kreise erfaßt hat, die mit der
wirklichen Sozialdemokratie und ihrem Programm eigentlich nichts gemein haben.
Als Gegenstand eines solchen Protestes konnte in Sachsen nur die konservative
Partei in Betracht kommen. Man wird deshalb mit ziemlicher Sicherheit den
Schluß ziehen dürfen, daß das Ergebnis der Wahlen den Ausdruck einer tief-


Grenzvoten IV 1909 43
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[0341] Maßgebliches und Unmaßgebliches Maßgebliches und Unmaßgebliches Reichsspiege! (Die Wahlen in Sachsen. Der Einfluß des neuen Wahlrechts. Folgerungen für die Wahlreform in Preußen. Herr v. Oldenburg in Graudenz. Bayern. Leopold Sonnemann.) Nun ist auch über die Zusammensetzung des sächsischen Landtags die end- giltige Entscheidung gefallen. Die 91 Mandate des neuen Landtags verteilen sich danach auf 30 Konservative, 28 Nationalliberale, 8 Freisinnige und 25 Sozial- demokraten. Über die charakteristischen Erscheinungen dieser Neugestaltung ist an dieser Stelle schon gesprochen worden, da sie schon vor den Stichwahlen deutlich genug hervortraten. Nachträglich ist nun noch von Interesse, wie die Erfahrungen dieser Wahlen von den Parteien besprochen und ausgenutzt werden. Die Be¬ mühungen der konservativen Partei gehn vor allem dahin, die offenkundige Nieder¬ lage, die sie erlitten hat, nicht aus den Nachwirkungen der Reichspolitik, sondern aus dem neuen Wahlgesetz, das jetzt zum erstenmal zur Anwendung gekommen ist, zu erklären. Sie sagen, man sehe aus dem Überhandnehmen der Sozialdemokratie in der sächsischen Volksvertretung, daß das neue Wahlgesetz ein Mißgriff gewesen sei. Die weitere Nutzanwendung dieser Behauptung ergibt sich leicht. Preußen solle sich hüten, diesem bösen Beispiel zu folgen; von einer Reform des Preußischen Wahlrechts könne nach solchen Erfahrungen keine Rede sein. Man wird dieser Deutung der Lage die Anerkennung nicht versagen können, daß sie in der Benutzung der Umstände nicht ungeschickt ist. Wo die konservative Parteileitung ihren Einfluß noch nicht verloren hat, da wird es gewiß Eindruck machen, wenn ihre Anhänger zu der Überzeugung gebracht werden, daß eine sichre konservative Mehrheit unter dem Einfluß eines neuen Wahlrechts zertrümmert worden ist. Es kommt nur darauf an, daß der erste Ausgangspunkt dieser Beweis¬ führung genügend festgelegt wird. Ist die Niederlage der Konservativen in Sachsen eine Folge des Wahlrechts? Wir müssen auf Grund der Tatsachen, die uns über die allgemein herrschende Stimmung und die Gründe der Wähler bekannt sind, diese Frage verneinen. Der Einfluß dieser Tatsachen braucht keineswegs überschätzt zu werden. Möglich, daß bei Fortbestehn des alten Wahlsystems die Einbuße der Konservativen in dem letzten Ergebnis vielleicht nicht so stark zutage getreten wäre. Aber der Rückgang der konservativen Stimmen wäre auch dann deutlich erkennbar geworden. Er war in Wirklichkeit die Folge und der Ausdruck einer Stimmung oder — deutlicher gesagt — einer starken Verstimmung, die nach Betätigung drängte. Man mag über die Fehler und Vorgänge des neuen sächsischen Wahl¬ rechts denken, wie man will, aber das eine wird wohl niemand behaupten »vollen, daß unter normalen Verhältnissen ein Pluralwahlrecht in einem deutschen Lande geeignet sei, sozialistische Strömungen zu verstärken oder die Interessen des Prole¬ tariats besonders in den Vordergrund zu rücken. Davon kann doch gar keine Rede sein. Wenn nun gleichwohl die erste Wirkung der Einführung eines Plnralwahl- rechts eine erhebliche Stärkung der Sozialdemokratie ist, so kann das nur daran liegen, daß das Bedürfnis, gegen die bisher herrschenden Parteien und Richtungen stark, deutlich und eindrucksvoll zu protestieren, auch Kreise erfaßt hat, die mit der wirklichen Sozialdemokratie und ihrem Programm eigentlich nichts gemein haben. Als Gegenstand eines solchen Protestes konnte in Sachsen nur die konservative Partei in Betracht kommen. Man wird deshalb mit ziemlicher Sicherheit den Schluß ziehen dürfen, daß das Ergebnis der Wahlen den Ausdruck einer tief- Grenzvoten IV 1909 43

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_314346/341>, abgerufen am 24.07.2024.