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Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr.

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pi-eis: 3^4 S ö L 10 >fg. clss 8tiivK.

Die Einigung Südafrikas

in 12. Oktober ist in Durham die erste südafrikanische National¬
versammlung zusammengetreten. Dreißig Abgeordnete der Parla¬
mente der vier autonomen Koloniestaaten Kapkolonie, Natal,
Oranjeflußkolonie und Transvaal haben in ihr Sitz und Stimme.
Jeder einzelne hat nach bestem eignem Wissen und Gewissen zu
urteilen. Kein Sondermandat wurde gegeben und empfangen, ausdrücklich
jede Parteikontrolle entfernt. Passiv nahmen an den Verhandlungen, außer
dem Hixn Loinimssionör, die Gouverneure teil und drei Abgesandte des
Chartered-Company-Landes Rhodesia. Zur Verhandlung steht etwas sehr
Wichtiges: erwogen soll werden die beste Form der Einigung Südafrikas; und
ist die gefunden, so soll auch gleich der Entwurf einer Verfassung des zu¬
künftigen Staatswesens entstehn.

Denkbar ist, daß diese erste Nationalversammlung, die National Oonvention,
ohne praktisches Resultat verläuft, aber das würde kaum andres bedeuten,
als die Einberufung eines zweiten Konvents; denn die Buren, die in allen
beteiligten Staaten, Natal allein ausgenommen, heute eine sieghaftere Ma¬
jorität als je haben, wollen die Einigung nicht verschleppt sehen auf einen
Tag, an dem sie vielleicht nicht mehr so mächtig sind.

Die zwei Möglichkeiten der Einigung sind Unifikation und Föderation,
Einheitsstaat und Bundesstaat. Im Bundesstaat würden die Einzelstaaten in
um ähnliches staatsrechtliches Verhältnis zum Gesamtstaate gestellt werden wie
bei uns. Sie würden ihre eignen Volksvertretungen behalten, aus denen
heraus wiederum die Mitglieder zum Bundesparlament gewählt und entsandt
würden. Der Einheitsstaat dagegen beseitigte die politischen Grenzen der
Einzelstaaten völlig, stieße ihre Parlamente um und ließe aus der Masse seines
Volkes heraus ein neues Parlament wühlen, dem die Regierung des Gesamt¬
staates bis in die Provinz- und Grafschaftsfragen hinein obliegen würde. Vor¬
gesehen ist, daß bei der enormen Ausdehnung des Landes, den zum Teil völlig


Grenzboten I 1909 43


Air Wenunsre verehrten Leser bei eintretenclein Kecksrl um geneigte Keriick-
lichtigung aler in cien „Lren/.holen" inlerierenclen?!rnen unter rrc».
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Die Einigung Südafrikas

in 12. Oktober ist in Durham die erste südafrikanische National¬
versammlung zusammengetreten. Dreißig Abgeordnete der Parla¬
mente der vier autonomen Koloniestaaten Kapkolonie, Natal,
Oranjeflußkolonie und Transvaal haben in ihr Sitz und Stimme.
Jeder einzelne hat nach bestem eignem Wissen und Gewissen zu
urteilen. Kein Sondermandat wurde gegeben und empfangen, ausdrücklich
jede Parteikontrolle entfernt. Passiv nahmen an den Verhandlungen, außer
dem Hixn Loinimssionör, die Gouverneure teil und drei Abgesandte des
Chartered-Company-Landes Rhodesia. Zur Verhandlung steht etwas sehr
Wichtiges: erwogen soll werden die beste Form der Einigung Südafrikas; und
ist die gefunden, so soll auch gleich der Entwurf einer Verfassung des zu¬
künftigen Staatswesens entstehn.

Denkbar ist, daß diese erste Nationalversammlung, die National Oonvention,
ohne praktisches Resultat verläuft, aber das würde kaum andres bedeuten,
als die Einberufung eines zweiten Konvents; denn die Buren, die in allen
beteiligten Staaten, Natal allein ausgenommen, heute eine sieghaftere Ma¬
jorität als je haben, wollen die Einigung nicht verschleppt sehen auf einen
Tag, an dem sie vielleicht nicht mehr so mächtig sind.

Die zwei Möglichkeiten der Einigung sind Unifikation und Föderation,
Einheitsstaat und Bundesstaat. Im Bundesstaat würden die Einzelstaaten in
um ähnliches staatsrechtliches Verhältnis zum Gesamtstaate gestellt werden wie
bei uns. Sie würden ihre eignen Volksvertretungen behalten, aus denen
heraus wiederum die Mitglieder zum Bundesparlament gewählt und entsandt
würden. Der Einheitsstaat dagegen beseitigte die politischen Grenzen der
Einzelstaaten völlig, stieße ihre Parlamente um und ließe aus der Masse seines
Volkes heraus ein neues Parlament wühlen, dem die Regierung des Gesamt¬
staates bis in die Provinz- und Grafschaftsfragen hinein obliegen würde. Vor¬
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[0333] [Abbildung] Air Wenunsre verehrten Leser bei eintretenclein Kecksrl um geneigte Keriick- lichtigung aler in cien „Lren/.holen" inlerierenclen?!rnen unter rrc». susclriicklicher Le?.ug»zi)me fut alle 6re»2voler. vie Kekek)3se§leckte )in AöMsscKlosse Jesum elzenkslls niclit Kessereg xsraucl>t werclen sIs Lslein ^leilcuin- Lixsretten. OieselKen sinnt nstuiell-sromstiscksr (juslirst, sus nur scllsn orientsliscnsn 1'-»l>Stier von aler k'irms Orientsliscns l'skslc- uncl Lü^c>rettenli>l>r!Je „Veniet^e", lnnsder: Huxc> I?ick:-, nerxestellt. Lslem ^leilcuiN-LiKsretten: Keine ^usscattunz, nur (ZusIitÄt: ^Ir. 3_4 5 K 8 10__^ pi-eis: 3^4 S ö L 10 >fg. clss 8tiivK. Die Einigung Südafrikas in 12. Oktober ist in Durham die erste südafrikanische National¬ versammlung zusammengetreten. Dreißig Abgeordnete der Parla¬ mente der vier autonomen Koloniestaaten Kapkolonie, Natal, Oranjeflußkolonie und Transvaal haben in ihr Sitz und Stimme. Jeder einzelne hat nach bestem eignem Wissen und Gewissen zu urteilen. Kein Sondermandat wurde gegeben und empfangen, ausdrücklich jede Parteikontrolle entfernt. Passiv nahmen an den Verhandlungen, außer dem Hixn Loinimssionör, die Gouverneure teil und drei Abgesandte des Chartered-Company-Landes Rhodesia. Zur Verhandlung steht etwas sehr Wichtiges: erwogen soll werden die beste Form der Einigung Südafrikas; und ist die gefunden, so soll auch gleich der Entwurf einer Verfassung des zu¬ künftigen Staatswesens entstehn. Denkbar ist, daß diese erste Nationalversammlung, die National Oonvention, ohne praktisches Resultat verläuft, aber das würde kaum andres bedeuten, als die Einberufung eines zweiten Konvents; denn die Buren, die in allen beteiligten Staaten, Natal allein ausgenommen, heute eine sieghaftere Ma¬ jorität als je haben, wollen die Einigung nicht verschleppt sehen auf einen Tag, an dem sie vielleicht nicht mehr so mächtig sind. Die zwei Möglichkeiten der Einigung sind Unifikation und Föderation, Einheitsstaat und Bundesstaat. Im Bundesstaat würden die Einzelstaaten in um ähnliches staatsrechtliches Verhältnis zum Gesamtstaate gestellt werden wie bei uns. Sie würden ihre eignen Volksvertretungen behalten, aus denen heraus wiederum die Mitglieder zum Bundesparlament gewählt und entsandt würden. Der Einheitsstaat dagegen beseitigte die politischen Grenzen der Einzelstaaten völlig, stieße ihre Parlamente um und ließe aus der Masse seines Volkes heraus ein neues Parlament wühlen, dem die Regierung des Gesamt¬ staates bis in die Provinz- und Grafschaftsfragen hinein obliegen würde. Vor¬ gesehen ist, daß bei der enormen Ausdehnung des Landes, den zum Teil völlig Grenzboten I 1909 43

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 68, 1909, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341889_312350/333>, abgerufen am 22.07.2024.