Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite

Nun ist die Gruppe der Freisinnigen, die weniger das Prinzip des Liberalismus
als die Herrschaft der Demokratie, gleichgiltig in welcher Form, anstrebt, mit ihrer
Wahlrechtsagitation dazwischengetreten. Die um Bnrth und Gerlach zieht es mit
allen Fasern zur Sozialdemokratie, die sie gern in den Landtag bringen möchten.
Würde aber ein preußisches Abgeordnetenhaus, das nach demselben Wahlrecht wie
der Reichstag gewählt würde, tatsächlich den Wünschen und Interessen des liberalen
Bürgertums besser entsprechen als das jetzige? Schwerlich! Welches Interesse hat
das besitzende Bürgertum und der Mittelstand daran, das; die gewerblichen Lohn¬
arbeiter und die Besitzlosen den Einfluß ihrer Massen oft in entscheidender Weise
bei der preußischen Landesgesetzgebung in die Wagschale werfen? Anders läge die
Sache, wenn die Bestrebungen und Wünsche des Proletariats überhaupt keine Möglich¬
keit hätten, sich politisch zur Geltung zu bringen. Davon ist aber doch keine Rede.
Die gewerbliche und sozialpolitische Gesetzgebung ist in allen wesentlichen Stücken
Reichssache, und im Reich haben wir das weitestgehende Wahlrecht, das es überhaupt
gibt. Wenn bei den Wahlen, die über die Vertretung des deutschen Volks in allen
nationalen und sozialen Fragen zu entscheiden haben, die Stimme des Geringsten
im Volk soviel gilt wie die des Hochstehenden, so besteht nicht der entfernteste Grund,
daraus zu folgern, daß das besitzende Bürgertum auch in dem Staatswesen, dem
es seine direkten Steuerleistungen entrichtet, seinen berechtigten Einfluß auf die
Landesgesetzgebung an Kreise abtreten soll, deren Recht und Bedeutung nur in der
Masse liegt. Hier wird die konservative Gegenagitation, wenn sie einigermaßen ge¬
schickt ist, einzusetzen haben. Denn wenn irgendwo die konservative Anschauung die
wahren Interessen des wirklichen Bürgertums besser vertritt, so ist es hier. Und
eine geschickte Agitation dieser Art kann den Liberalen, die aus Doktrinarismus für
die Sozialdemokmtie arbeiten, geradezu verhängnisvoll werden.

Einfach töricht ist die Meinung, zwischen dem Wahlrecht im Reiche und demi
in den Einzelstaaten müsse grundsätzlich Übereinstimmung herrschen. Warum? Darauf
wird mau die Antwort schuldig bleiben müssen. Warum soll das über einen Leisten
geschlagen werden? Manche deutschen Staaten mögen aus bestimmten Gründen
eine solche Übereinstimmung für nützlich halten; für den größten deutschen Staat,
der sich über die verschiedensten deutsche" Volksstämme erstreckt, und der die ver¬
schiedensten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse umfaßt, ist es nur um so mehr
angezeigt, daß er seine historische Eigenart in der straffem Art politischer Bes¬
tätigung nicht ohne weiteres abstreift.




Die Deportation der Verbrecher.

Die Grenzboten haben schon wiederholt
die Überzeugung ausgesprochen, daß unsre Strafanstalten ihren Zweck, vor Ver¬
brechen abzuschrecken und den Verbrecher zu bessern, nur ungenügend erfüllen.*) In
der Tat zeigt die Statistik ein gefährliches Anwachsen der Kriminalität, namentlich
der rückfälligen, und die Geldsummen, die unsre Strafanstalten verschlingen, wachsen
derart, daß es für die weitesten Kreise der Gesellschaft ein' brennendes Interesse
geworden ist, auf Mittel zu sinnen, wie diesen Übelständen abgeholfen werden kann.
Wir begrüßen es darum mit Freuden, daß sich jüngst aus Männern aller Partei¬
richtungen ein "Deportativns-Verband" gebildet hat. dessen Bestreben dahin geht,
unsre Strafmittel durch das System einer fakultativen Strafverschickung zu ergänzen.
Auf Grund der Ausführungen des Oberlandesgerichtsrat K. Wagner hat der
Deportationsausschnß des Deutschen Kvlonialbundes im November des vorigen Jahres
an den Reichstag eine Petition gerichtet, worin die Notwendigkeit und die Vorzüge



Vgl. z. B. den vortrefflichen Aufsatz von Felix Friedrich Brück, "Die DeporlaticmSfrage
"or dem deutschen Juristentage in Posen" (Grenzlwten 1890, Ur. 49 und 50).

Nun ist die Gruppe der Freisinnigen, die weniger das Prinzip des Liberalismus
als die Herrschaft der Demokratie, gleichgiltig in welcher Form, anstrebt, mit ihrer
Wahlrechtsagitation dazwischengetreten. Die um Bnrth und Gerlach zieht es mit
allen Fasern zur Sozialdemokratie, die sie gern in den Landtag bringen möchten.
Würde aber ein preußisches Abgeordnetenhaus, das nach demselben Wahlrecht wie
der Reichstag gewählt würde, tatsächlich den Wünschen und Interessen des liberalen
Bürgertums besser entsprechen als das jetzige? Schwerlich! Welches Interesse hat
das besitzende Bürgertum und der Mittelstand daran, das; die gewerblichen Lohn¬
arbeiter und die Besitzlosen den Einfluß ihrer Massen oft in entscheidender Weise
bei der preußischen Landesgesetzgebung in die Wagschale werfen? Anders läge die
Sache, wenn die Bestrebungen und Wünsche des Proletariats überhaupt keine Möglich¬
keit hätten, sich politisch zur Geltung zu bringen. Davon ist aber doch keine Rede.
Die gewerbliche und sozialpolitische Gesetzgebung ist in allen wesentlichen Stücken
Reichssache, und im Reich haben wir das weitestgehende Wahlrecht, das es überhaupt
gibt. Wenn bei den Wahlen, die über die Vertretung des deutschen Volks in allen
nationalen und sozialen Fragen zu entscheiden haben, die Stimme des Geringsten
im Volk soviel gilt wie die des Hochstehenden, so besteht nicht der entfernteste Grund,
daraus zu folgern, daß das besitzende Bürgertum auch in dem Staatswesen, dem
es seine direkten Steuerleistungen entrichtet, seinen berechtigten Einfluß auf die
Landesgesetzgebung an Kreise abtreten soll, deren Recht und Bedeutung nur in der
Masse liegt. Hier wird die konservative Gegenagitation, wenn sie einigermaßen ge¬
schickt ist, einzusetzen haben. Denn wenn irgendwo die konservative Anschauung die
wahren Interessen des wirklichen Bürgertums besser vertritt, so ist es hier. Und
eine geschickte Agitation dieser Art kann den Liberalen, die aus Doktrinarismus für
die Sozialdemokmtie arbeiten, geradezu verhängnisvoll werden.

Einfach töricht ist die Meinung, zwischen dem Wahlrecht im Reiche und demi
in den Einzelstaaten müsse grundsätzlich Übereinstimmung herrschen. Warum? Darauf
wird mau die Antwort schuldig bleiben müssen. Warum soll das über einen Leisten
geschlagen werden? Manche deutschen Staaten mögen aus bestimmten Gründen
eine solche Übereinstimmung für nützlich halten; für den größten deutschen Staat,
der sich über die verschiedensten deutsche» Volksstämme erstreckt, und der die ver¬
schiedensten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse umfaßt, ist es nur um so mehr
angezeigt, daß er seine historische Eigenart in der straffem Art politischer Bes¬
tätigung nicht ohne weiteres abstreift.




Die Deportation der Verbrecher.

Die Grenzboten haben schon wiederholt
die Überzeugung ausgesprochen, daß unsre Strafanstalten ihren Zweck, vor Ver¬
brechen abzuschrecken und den Verbrecher zu bessern, nur ungenügend erfüllen.*) In
der Tat zeigt die Statistik ein gefährliches Anwachsen der Kriminalität, namentlich
der rückfälligen, und die Geldsummen, die unsre Strafanstalten verschlingen, wachsen
derart, daß es für die weitesten Kreise der Gesellschaft ein' brennendes Interesse
geworden ist, auf Mittel zu sinnen, wie diesen Übelständen abgeholfen werden kann.
Wir begrüßen es darum mit Freuden, daß sich jüngst aus Männern aller Partei¬
richtungen ein „Deportativns-Verband" gebildet hat. dessen Bestreben dahin geht,
unsre Strafmittel durch das System einer fakultativen Strafverschickung zu ergänzen.
Auf Grund der Ausführungen des Oberlandesgerichtsrat K. Wagner hat der
Deportationsausschnß des Deutschen Kvlonialbundes im November des vorigen Jahres
an den Reichstag eine Petition gerichtet, worin die Notwendigkeit und die Vorzüge



Vgl. z. B. den vortrefflichen Aufsatz von Felix Friedrich Brück, „Die DeporlaticmSfrage
»or dem deutschen Juristentage in Posen" (Grenzlwten 1890, Ur. 49 und 50).
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0449" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/311530"/>
            <fw type="header" place="top"/><lb/>
            <p xml:id="ID_2184"> Nun ist die Gruppe der Freisinnigen, die weniger das Prinzip des Liberalismus<lb/>
als die Herrschaft der Demokratie, gleichgiltig in welcher Form, anstrebt, mit ihrer<lb/>
Wahlrechtsagitation dazwischengetreten. Die um Bnrth und Gerlach zieht es mit<lb/>
allen Fasern zur Sozialdemokratie, die sie gern in den Landtag bringen möchten.<lb/>
Würde aber ein preußisches Abgeordnetenhaus, das nach demselben Wahlrecht wie<lb/>
der Reichstag gewählt würde, tatsächlich den Wünschen und Interessen des liberalen<lb/>
Bürgertums besser entsprechen als das jetzige? Schwerlich! Welches Interesse hat<lb/>
das besitzende Bürgertum und der Mittelstand daran, das; die gewerblichen Lohn¬<lb/>
arbeiter und die Besitzlosen den Einfluß ihrer Massen oft in entscheidender Weise<lb/>
bei der preußischen Landesgesetzgebung in die Wagschale werfen? Anders läge die<lb/>
Sache, wenn die Bestrebungen und Wünsche des Proletariats überhaupt keine Möglich¬<lb/>
keit hätten, sich politisch zur Geltung zu bringen. Davon ist aber doch keine Rede.<lb/>
Die gewerbliche und sozialpolitische Gesetzgebung ist in allen wesentlichen Stücken<lb/>
Reichssache, und im Reich haben wir das weitestgehende Wahlrecht, das es überhaupt<lb/>
gibt. Wenn bei den Wahlen, die über die Vertretung des deutschen Volks in allen<lb/>
nationalen und sozialen Fragen zu entscheiden haben, die Stimme des Geringsten<lb/>
im Volk soviel gilt wie die des Hochstehenden, so besteht nicht der entfernteste Grund,<lb/>
daraus zu folgern, daß das besitzende Bürgertum auch in dem Staatswesen, dem<lb/>
es seine direkten Steuerleistungen entrichtet, seinen berechtigten Einfluß auf die<lb/>
Landesgesetzgebung an Kreise abtreten soll, deren Recht und Bedeutung nur in der<lb/>
Masse liegt. Hier wird die konservative Gegenagitation, wenn sie einigermaßen ge¬<lb/>
schickt ist, einzusetzen haben. Denn wenn irgendwo die konservative Anschauung die<lb/>
wahren Interessen des wirklichen Bürgertums besser vertritt, so ist es hier. Und<lb/>
eine geschickte Agitation dieser Art kann den Liberalen, die aus Doktrinarismus für<lb/>
die Sozialdemokmtie arbeiten, geradezu verhängnisvoll werden.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_2185"> Einfach töricht ist die Meinung, zwischen dem Wahlrecht im Reiche und demi<lb/>
in den Einzelstaaten müsse grundsätzlich Übereinstimmung herrschen. Warum? Darauf<lb/>
wird mau die Antwort schuldig bleiben müssen. Warum soll das über einen Leisten<lb/>
geschlagen werden? Manche deutschen Staaten mögen aus bestimmten Gründen<lb/>
eine solche Übereinstimmung für nützlich halten; für den größten deutschen Staat,<lb/>
der sich über die verschiedensten deutsche» Volksstämme erstreckt, und der die ver¬<lb/>
schiedensten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse umfaßt, ist es nur um so mehr<lb/>
angezeigt, daß er seine historische Eigenart in der straffem Art politischer Bes¬<lb/>
tätigung nicht ohne weiteres abstreift.</p><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          </div>
          <div n="2">
            <head> Die Deportation der Verbrecher. </head>
            <p xml:id="ID_2186" next="#ID_2187"> Die Grenzboten haben schon wiederholt<lb/>
die Überzeugung ausgesprochen, daß unsre Strafanstalten ihren Zweck, vor Ver¬<lb/>
brechen abzuschrecken und den Verbrecher zu bessern, nur ungenügend erfüllen.*) In<lb/>
der Tat zeigt die Statistik ein gefährliches Anwachsen der Kriminalität, namentlich<lb/>
der rückfälligen, und die Geldsummen, die unsre Strafanstalten verschlingen, wachsen<lb/>
derart, daß es für die weitesten Kreise der Gesellschaft ein' brennendes Interesse<lb/>
geworden ist, auf Mittel zu sinnen, wie diesen Übelständen abgeholfen werden kann.<lb/>
Wir begrüßen es darum mit Freuden, daß sich jüngst aus Männern aller Partei¬<lb/>
richtungen ein &#x201E;Deportativns-Verband" gebildet hat. dessen Bestreben dahin geht,<lb/>
unsre Strafmittel durch das System einer fakultativen Strafverschickung zu ergänzen.<lb/>
Auf Grund der Ausführungen des Oberlandesgerichtsrat K. Wagner hat der<lb/>
Deportationsausschnß des Deutschen Kvlonialbundes im November des vorigen Jahres<lb/>
an den Reichstag eine Petition gerichtet, worin die Notwendigkeit und die Vorzüge</p><lb/>
            <note xml:id="FID_38" place="foot"> Vgl. z. B. den vortrefflichen Aufsatz von Felix Friedrich Brück, &#x201E;Die DeporlaticmSfrage<lb/>
»or dem deutschen Juristentage in Posen" (Grenzlwten 1890, Ur. 49 und 50).</note><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0449] Nun ist die Gruppe der Freisinnigen, die weniger das Prinzip des Liberalismus als die Herrschaft der Demokratie, gleichgiltig in welcher Form, anstrebt, mit ihrer Wahlrechtsagitation dazwischengetreten. Die um Bnrth und Gerlach zieht es mit allen Fasern zur Sozialdemokratie, die sie gern in den Landtag bringen möchten. Würde aber ein preußisches Abgeordnetenhaus, das nach demselben Wahlrecht wie der Reichstag gewählt würde, tatsächlich den Wünschen und Interessen des liberalen Bürgertums besser entsprechen als das jetzige? Schwerlich! Welches Interesse hat das besitzende Bürgertum und der Mittelstand daran, das; die gewerblichen Lohn¬ arbeiter und die Besitzlosen den Einfluß ihrer Massen oft in entscheidender Weise bei der preußischen Landesgesetzgebung in die Wagschale werfen? Anders läge die Sache, wenn die Bestrebungen und Wünsche des Proletariats überhaupt keine Möglich¬ keit hätten, sich politisch zur Geltung zu bringen. Davon ist aber doch keine Rede. Die gewerbliche und sozialpolitische Gesetzgebung ist in allen wesentlichen Stücken Reichssache, und im Reich haben wir das weitestgehende Wahlrecht, das es überhaupt gibt. Wenn bei den Wahlen, die über die Vertretung des deutschen Volks in allen nationalen und sozialen Fragen zu entscheiden haben, die Stimme des Geringsten im Volk soviel gilt wie die des Hochstehenden, so besteht nicht der entfernteste Grund, daraus zu folgern, daß das besitzende Bürgertum auch in dem Staatswesen, dem es seine direkten Steuerleistungen entrichtet, seinen berechtigten Einfluß auf die Landesgesetzgebung an Kreise abtreten soll, deren Recht und Bedeutung nur in der Masse liegt. Hier wird die konservative Gegenagitation, wenn sie einigermaßen ge¬ schickt ist, einzusetzen haben. Denn wenn irgendwo die konservative Anschauung die wahren Interessen des wirklichen Bürgertums besser vertritt, so ist es hier. Und eine geschickte Agitation dieser Art kann den Liberalen, die aus Doktrinarismus für die Sozialdemokmtie arbeiten, geradezu verhängnisvoll werden. Einfach töricht ist die Meinung, zwischen dem Wahlrecht im Reiche und demi in den Einzelstaaten müsse grundsätzlich Übereinstimmung herrschen. Warum? Darauf wird mau die Antwort schuldig bleiben müssen. Warum soll das über einen Leisten geschlagen werden? Manche deutschen Staaten mögen aus bestimmten Gründen eine solche Übereinstimmung für nützlich halten; für den größten deutschen Staat, der sich über die verschiedensten deutsche» Volksstämme erstreckt, und der die ver¬ schiedensten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse umfaßt, ist es nur um so mehr angezeigt, daß er seine historische Eigenart in der straffem Art politischer Bes¬ tätigung nicht ohne weiteres abstreift. Die Deportation der Verbrecher. Die Grenzboten haben schon wiederholt die Überzeugung ausgesprochen, daß unsre Strafanstalten ihren Zweck, vor Ver¬ brechen abzuschrecken und den Verbrecher zu bessern, nur ungenügend erfüllen.*) In der Tat zeigt die Statistik ein gefährliches Anwachsen der Kriminalität, namentlich der rückfälligen, und die Geldsummen, die unsre Strafanstalten verschlingen, wachsen derart, daß es für die weitesten Kreise der Gesellschaft ein' brennendes Interesse geworden ist, auf Mittel zu sinnen, wie diesen Übelständen abgeholfen werden kann. Wir begrüßen es darum mit Freuden, daß sich jüngst aus Männern aller Partei¬ richtungen ein „Deportativns-Verband" gebildet hat. dessen Bestreben dahin geht, unsre Strafmittel durch das System einer fakultativen Strafverschickung zu ergänzen. Auf Grund der Ausführungen des Oberlandesgerichtsrat K. Wagner hat der Deportationsausschnß des Deutschen Kvlonialbundes im November des vorigen Jahres an den Reichstag eine Petition gerichtet, worin die Notwendigkeit und die Vorzüge Vgl. z. B. den vortrefflichen Aufsatz von Felix Friedrich Brück, „Die DeporlaticmSfrage »or dem deutschen Juristentage in Posen" (Grenzlwten 1890, Ur. 49 und 50).

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/449
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_311080/449>, abgerufen am 27.06.2024.