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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Gin deutscher lNagister als Sansculotte

der Aburteilung aller jugendlichen Affären wurde ebenfalls durch Verordnung
die achte Zuchtpolizeikammer in Paris betraut, die ihnen ihre Moutagssitzungeu
ausschließlich widmet.

Alles dies ist freilich nur die Vorstufe zu wirklichen Jugendgerichtshöfeu,
deren Einführung auch in Frankreich jetzt nur noch eine Frage der Zeit ist.
Um die Jugendgerichtshöfe wirksam zu gestalten, muß allerdings die Mög¬
lichkeit gegeben sein, daß die schuldigen Kinder, denen der (Wier ^uäioiaire,
der gerichtliche Leumund, rein erhalten werden soll, in Besseruugs- und Er¬
ziehungsanstalten untergebracht werden. Diese Möglichkeit ist vorhanden. Es
gibt zwei staatliche Besserungsanstalten, ?6tief lioHuetts für die Jungen und
FreLnes-lW-Iwllsis für die Mädchen, außerdem sieben Privatanstalten für
Jungen und zwei Privatanstalten für Mädchen. Aber die Überwachung dieser
Anstalten, die obendrein nicht zahlreich genng sind, läßt zu wünschen übrig.
Zwar besteht seit 1890 ein Loinitv als clötMss clef viikÄnts triiäuits su
.justioe, das sich mit der Durchberatung der Rechte und Pflichten der Gesell¬
schaft gegenüber den jugendlichen Verbrechern beschäftigt. Aber leider bleibt
dieses Komitee, das sehr nützlich werden könnte, in der grauesten Theorie
stecken. Es könnte recht gut die jugendlichen Verbrecher und die Anstalten
überwachen, in die sie gesteckt werden. Aber es ist zusammengesetzt aus
Advokaten und Direktoren eben dieser Anstalten, die es überwachen sollte, um
sich zu überzeugen, daß die Gesellschaft ihre Pflichten gegenüber den jugend¬
lichen Entgleisten erfüllt. Und da sich die Direktoren natürlich selbst keinen
Tadel aussprechen werden, so ist die praktische Tätigkeit des Komitees voll¬
kommen gelähmt. An dieser Stelle müßte eine wirklich ernsthafte Reform vor
allem einsetzen, um auf der neu gewonnenen sichern Grundlage den-Sühne-
bau der Jugeudgerichtshöfe aufzuführen, der ein seiner Stirnseite das Ein¬
geständnis trägt, daß sich die Gesellschaft hier ihre eignen Sünden wieder gut
zu macheu bemüht.




Gin deutscher Magister als Sansculotte

! s gibt kein wirksameres und zugleich angenehmeres Mittel, in den
Geist vergangner Zeiten einzudringen, als die Lektüre gutge-
schriebner .und wahrheitsgetreuer Memoiren. Ihre Autorett
brauchen durchaus keine großen Männer und Frauen zu sein!
!es kommt nur darauf an, daß sie etwas erlebt haben und das
Erlebte zu schildern wissen. Eins freilich muß mau von einem solchen Buche
verlangen: daß der Verfasser einen Blick für das Typische, für das Wesentliche
hat, und daß sich in seinem vielleicht an sich unbedeutenden Dasein eine mehr


Gin deutscher lNagister als Sansculotte

der Aburteilung aller jugendlichen Affären wurde ebenfalls durch Verordnung
die achte Zuchtpolizeikammer in Paris betraut, die ihnen ihre Moutagssitzungeu
ausschließlich widmet.

Alles dies ist freilich nur die Vorstufe zu wirklichen Jugendgerichtshöfeu,
deren Einführung auch in Frankreich jetzt nur noch eine Frage der Zeit ist.
Um die Jugendgerichtshöfe wirksam zu gestalten, muß allerdings die Mög¬
lichkeit gegeben sein, daß die schuldigen Kinder, denen der (Wier ^uäioiaire,
der gerichtliche Leumund, rein erhalten werden soll, in Besseruugs- und Er¬
ziehungsanstalten untergebracht werden. Diese Möglichkeit ist vorhanden. Es
gibt zwei staatliche Besserungsanstalten, ?6tief lioHuetts für die Jungen und
FreLnes-lW-Iwllsis für die Mädchen, außerdem sieben Privatanstalten für
Jungen und zwei Privatanstalten für Mädchen. Aber die Überwachung dieser
Anstalten, die obendrein nicht zahlreich genng sind, läßt zu wünschen übrig.
Zwar besteht seit 1890 ein Loinitv als clötMss clef viikÄnts triiäuits su
.justioe, das sich mit der Durchberatung der Rechte und Pflichten der Gesell¬
schaft gegenüber den jugendlichen Verbrechern beschäftigt. Aber leider bleibt
dieses Komitee, das sehr nützlich werden könnte, in der grauesten Theorie
stecken. Es könnte recht gut die jugendlichen Verbrecher und die Anstalten
überwachen, in die sie gesteckt werden. Aber es ist zusammengesetzt aus
Advokaten und Direktoren eben dieser Anstalten, die es überwachen sollte, um
sich zu überzeugen, daß die Gesellschaft ihre Pflichten gegenüber den jugend¬
lichen Entgleisten erfüllt. Und da sich die Direktoren natürlich selbst keinen
Tadel aussprechen werden, so ist die praktische Tätigkeit des Komitees voll¬
kommen gelähmt. An dieser Stelle müßte eine wirklich ernsthafte Reform vor
allem einsetzen, um auf der neu gewonnenen sichern Grundlage den-Sühne-
bau der Jugeudgerichtshöfe aufzuführen, der ein seiner Stirnseite das Ein¬
geständnis trägt, daß sich die Gesellschaft hier ihre eignen Sünden wieder gut
zu macheu bemüht.




Gin deutscher Magister als Sansculotte

! s gibt kein wirksameres und zugleich angenehmeres Mittel, in den
Geist vergangner Zeiten einzudringen, als die Lektüre gutge-
schriebner .und wahrheitsgetreuer Memoiren. Ihre Autorett
brauchen durchaus keine großen Männer und Frauen zu sein!
!es kommt nur darauf an, daß sie etwas erlebt haben und das
Erlebte zu schildern wissen. Eins freilich muß mau von einem solchen Buche
verlangen: daß der Verfasser einen Blick für das Typische, für das Wesentliche
hat, und daß sich in seinem vielleicht an sich unbedeutenden Dasein eine mehr


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[0486] Gin deutscher lNagister als Sansculotte der Aburteilung aller jugendlichen Affären wurde ebenfalls durch Verordnung die achte Zuchtpolizeikammer in Paris betraut, die ihnen ihre Moutagssitzungeu ausschließlich widmet. Alles dies ist freilich nur die Vorstufe zu wirklichen Jugendgerichtshöfeu, deren Einführung auch in Frankreich jetzt nur noch eine Frage der Zeit ist. Um die Jugendgerichtshöfe wirksam zu gestalten, muß allerdings die Mög¬ lichkeit gegeben sein, daß die schuldigen Kinder, denen der (Wier ^uäioiaire, der gerichtliche Leumund, rein erhalten werden soll, in Besseruugs- und Er¬ ziehungsanstalten untergebracht werden. Diese Möglichkeit ist vorhanden. Es gibt zwei staatliche Besserungsanstalten, ?6tief lioHuetts für die Jungen und FreLnes-lW-Iwllsis für die Mädchen, außerdem sieben Privatanstalten für Jungen und zwei Privatanstalten für Mädchen. Aber die Überwachung dieser Anstalten, die obendrein nicht zahlreich genng sind, läßt zu wünschen übrig. Zwar besteht seit 1890 ein Loinitv als clötMss clef viikÄnts triiäuits su .justioe, das sich mit der Durchberatung der Rechte und Pflichten der Gesell¬ schaft gegenüber den jugendlichen Verbrechern beschäftigt. Aber leider bleibt dieses Komitee, das sehr nützlich werden könnte, in der grauesten Theorie stecken. Es könnte recht gut die jugendlichen Verbrecher und die Anstalten überwachen, in die sie gesteckt werden. Aber es ist zusammengesetzt aus Advokaten und Direktoren eben dieser Anstalten, die es überwachen sollte, um sich zu überzeugen, daß die Gesellschaft ihre Pflichten gegenüber den jugend¬ lichen Entgleisten erfüllt. Und da sich die Direktoren natürlich selbst keinen Tadel aussprechen werden, so ist die praktische Tätigkeit des Komitees voll¬ kommen gelähmt. An dieser Stelle müßte eine wirklich ernsthafte Reform vor allem einsetzen, um auf der neu gewonnenen sichern Grundlage den-Sühne- bau der Jugeudgerichtshöfe aufzuführen, der ein seiner Stirnseite das Ein¬ geständnis trägt, daß sich die Gesellschaft hier ihre eignen Sünden wieder gut zu macheu bemüht. Gin deutscher Magister als Sansculotte ! s gibt kein wirksameres und zugleich angenehmeres Mittel, in den Geist vergangner Zeiten einzudringen, als die Lektüre gutge- schriebner .und wahrheitsgetreuer Memoiren. Ihre Autorett brauchen durchaus keine großen Männer und Frauen zu sein! !es kommt nur darauf an, daß sie etwas erlebt haben und das Erlebte zu schildern wissen. Eins freilich muß mau von einem solchen Buche verlangen: daß der Verfasser einen Blick für das Typische, für das Wesentliche hat, und daß sich in seinem vielleicht an sich unbedeutenden Dasein eine mehr

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/486>, abgerufen am 22.07.2024.