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Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel

(Die Orientkrisis.)

Wieder einmal hat sich auf der Balkanhalbinsel ein Gewitter zusammengezogen.
Durch die Erklärung des Fürsten Ferdinand, die die Erhebung Bulgariens zu einem
unabhängigen Königreich verkündete, und durch die gleichzeitige Augliederung Bosniens
und der Herzegowina an Österreich-Ungarn ist eine sehr verwickelte Lage geschaffen
worden, die manches Bedrohliche enthält und uns jeden Augenblick Überraschungen
bereiten kann. Wir stehn in dem Augenblick, wo diese Zeilen geschrieben werden,
"och in dem ersten Eutivicklungsstadium der Dinge. Alles ist noch in dem Zustande
der Erregung, in dem alles für möglich gehalten wird, und wo sich die verschiednen
Stimmungen und Auffassungen wirr durchkreuzen. Versuchen wir in Ruhe festzustellen,
was sich aus der Fülle der Meldungen als Tatsache herausschälen läßt.

Nach den Unimälzungen in der Türkei hatten die Großmächte bekanntlich im
allgemeinen den Grundsatz aufgestellt, man nHsse jetzt der Pforte Zeit lassen, sich
auf der Grundlage verfassungsmäßiger Zustände neu zu organisieren, und dürfe sie
nicht mit Reformplänen und fortgesetzten Einmischungen bedrängen. Dieser Entschluß
war, wie vielleicht festzustellen notwendig ist, nicht der Ausdruck eines besondern
Edelmuth oder freundlicher Zuvorkommenheit gegen die Türkei, sondern die Forderung
des Augenblicks, die sich den Mächten durch ihr eignes Interesse aufdrängte. Eng¬
land und Rußland brauchten einen anständigen Vorwand, um sich von den Revaler
Verabredungen, die unausführbar geworden waren, zurückzuziehn; Frankreich mußte
dasselbe tun, schon um seinen Freunden nicht ohne Not Verlegenheiten zu bereiten.
Für Italien ergab sich zur Wahrnehmung seiner Balkaninteressen gleichfalls als
bester Weg eine Politik des Abwartens, und Deutschland verharrte mir bei den
bewährten Grundsätzen seiner Orientpolitik, wenn es die Türkei in dem Bestreben,
selbst und freiwillig den Weg der Reformen zu betreten, auch weiter moralisch
unterstützte. Blieb noch Österreich-Ungarn, das sich einstweilen diesem Zusammenhalt
der Mächte nicht entziehn konnte, aber doch besondre Erwägungen anstellen mußte.

Denn sobald die Türkei ein Verfassungsstaat geworden war, mußte auch die
Frage auftauchen, was aus den von Österreich-Ungarn besetzten Provinzen Bosnien
und Herzegowina werden sollte. Als Bestandteile des osmanischen Reichs hatten
sie einen Anspruch auf Teilnahme an verfassungsmäßigen Rechten; wie aber sollte
das gemacht werden, wenn die Macht, die diese Rechte kraft ihrer Souveränität zu
verleihen hatte, eine andre war als die, in deren Hand die Verwaltung des Landes
und die Handhabung der Gesetze lag? Diese Frage mußte die ganze UnHaltbarkeit
des bestehenden staatsrechtlichen Verhältnisses offenbar machen. Und aus der Er¬
kenntnis dieser UnHaltbarkeit, die sich bisher nur deshalb verdecken ließ, weil der
verfassungslose Zustand gestattete, die staatsrechtliche Seite der Verwaltungstätigkeit
einfach auszuschalten, ergaben sich mir zwei Wege, um die Zukunft der Provinzen
sicherzustellen, entweder die Rückgabe an die Türkei, oder die völlige Annexion
durch Österreich-Ungarn. Man könnte vielleicht sagen, daß ein dritter Weg vor¬
handen war, nämlich die Beibehaltung des bisherigen Zustandes trotz aller Bedenken.
Aber es kam ein Moment hinzu, das diesen Weg für Österreich-Ungarn ungangbar
machte, und das war die großserbische Agitation. Seit langer Zeit verfolgt die
serbische Politik die Richtung, die frühere Anlehnung an das große benachbarte
Donaureich aufzugeben, sich in den Handelsbeziehungen mehr und mehr von Österreich-
Ungarn zu emanzipieren und das dazu nötige stärkere Gewicht einmal in der Ver-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches
Reichsspiegel

(Die Orientkrisis.)

Wieder einmal hat sich auf der Balkanhalbinsel ein Gewitter zusammengezogen.
Durch die Erklärung des Fürsten Ferdinand, die die Erhebung Bulgariens zu einem
unabhängigen Königreich verkündete, und durch die gleichzeitige Augliederung Bosniens
und der Herzegowina an Österreich-Ungarn ist eine sehr verwickelte Lage geschaffen
worden, die manches Bedrohliche enthält und uns jeden Augenblick Überraschungen
bereiten kann. Wir stehn in dem Augenblick, wo diese Zeilen geschrieben werden,
«och in dem ersten Eutivicklungsstadium der Dinge. Alles ist noch in dem Zustande
der Erregung, in dem alles für möglich gehalten wird, und wo sich die verschiednen
Stimmungen und Auffassungen wirr durchkreuzen. Versuchen wir in Ruhe festzustellen,
was sich aus der Fülle der Meldungen als Tatsache herausschälen läßt.

Nach den Unimälzungen in der Türkei hatten die Großmächte bekanntlich im
allgemeinen den Grundsatz aufgestellt, man nHsse jetzt der Pforte Zeit lassen, sich
auf der Grundlage verfassungsmäßiger Zustände neu zu organisieren, und dürfe sie
nicht mit Reformplänen und fortgesetzten Einmischungen bedrängen. Dieser Entschluß
war, wie vielleicht festzustellen notwendig ist, nicht der Ausdruck eines besondern
Edelmuth oder freundlicher Zuvorkommenheit gegen die Türkei, sondern die Forderung
des Augenblicks, die sich den Mächten durch ihr eignes Interesse aufdrängte. Eng¬
land und Rußland brauchten einen anständigen Vorwand, um sich von den Revaler
Verabredungen, die unausführbar geworden waren, zurückzuziehn; Frankreich mußte
dasselbe tun, schon um seinen Freunden nicht ohne Not Verlegenheiten zu bereiten.
Für Italien ergab sich zur Wahrnehmung seiner Balkaninteressen gleichfalls als
bester Weg eine Politik des Abwartens, und Deutschland verharrte mir bei den
bewährten Grundsätzen seiner Orientpolitik, wenn es die Türkei in dem Bestreben,
selbst und freiwillig den Weg der Reformen zu betreten, auch weiter moralisch
unterstützte. Blieb noch Österreich-Ungarn, das sich einstweilen diesem Zusammenhalt
der Mächte nicht entziehn konnte, aber doch besondre Erwägungen anstellen mußte.

Denn sobald die Türkei ein Verfassungsstaat geworden war, mußte auch die
Frage auftauchen, was aus den von Österreich-Ungarn besetzten Provinzen Bosnien
und Herzegowina werden sollte. Als Bestandteile des osmanischen Reichs hatten
sie einen Anspruch auf Teilnahme an verfassungsmäßigen Rechten; wie aber sollte
das gemacht werden, wenn die Macht, die diese Rechte kraft ihrer Souveränität zu
verleihen hatte, eine andre war als die, in deren Hand die Verwaltung des Landes
und die Handhabung der Gesetze lag? Diese Frage mußte die ganze UnHaltbarkeit
des bestehenden staatsrechtlichen Verhältnisses offenbar machen. Und aus der Er¬
kenntnis dieser UnHaltbarkeit, die sich bisher nur deshalb verdecken ließ, weil der
verfassungslose Zustand gestattete, die staatsrechtliche Seite der Verwaltungstätigkeit
einfach auszuschalten, ergaben sich mir zwei Wege, um die Zukunft der Provinzen
sicherzustellen, entweder die Rückgabe an die Türkei, oder die völlige Annexion
durch Österreich-Ungarn. Man könnte vielleicht sagen, daß ein dritter Weg vor¬
handen war, nämlich die Beibehaltung des bisherigen Zustandes trotz aller Bedenken.
Aber es kam ein Moment hinzu, das diesen Weg für Österreich-Ungarn ungangbar
machte, und das war die großserbische Agitation. Seit langer Zeit verfolgt die
serbische Politik die Richtung, die frühere Anlehnung an das große benachbarte
Donaureich aufzugeben, sich in den Handelsbeziehungen mehr und mehr von Österreich-
Ungarn zu emanzipieren und das dazu nötige stärkere Gewicht einmal in der Ver-


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[0157] Maßgebliches und Unmaßgebliches Maßgebliches und Unmaßgebliches Reichsspiegel (Die Orientkrisis.) Wieder einmal hat sich auf der Balkanhalbinsel ein Gewitter zusammengezogen. Durch die Erklärung des Fürsten Ferdinand, die die Erhebung Bulgariens zu einem unabhängigen Königreich verkündete, und durch die gleichzeitige Augliederung Bosniens und der Herzegowina an Österreich-Ungarn ist eine sehr verwickelte Lage geschaffen worden, die manches Bedrohliche enthält und uns jeden Augenblick Überraschungen bereiten kann. Wir stehn in dem Augenblick, wo diese Zeilen geschrieben werden, «och in dem ersten Eutivicklungsstadium der Dinge. Alles ist noch in dem Zustande der Erregung, in dem alles für möglich gehalten wird, und wo sich die verschiednen Stimmungen und Auffassungen wirr durchkreuzen. Versuchen wir in Ruhe festzustellen, was sich aus der Fülle der Meldungen als Tatsache herausschälen läßt. Nach den Unimälzungen in der Türkei hatten die Großmächte bekanntlich im allgemeinen den Grundsatz aufgestellt, man nHsse jetzt der Pforte Zeit lassen, sich auf der Grundlage verfassungsmäßiger Zustände neu zu organisieren, und dürfe sie nicht mit Reformplänen und fortgesetzten Einmischungen bedrängen. Dieser Entschluß war, wie vielleicht festzustellen notwendig ist, nicht der Ausdruck eines besondern Edelmuth oder freundlicher Zuvorkommenheit gegen die Türkei, sondern die Forderung des Augenblicks, die sich den Mächten durch ihr eignes Interesse aufdrängte. Eng¬ land und Rußland brauchten einen anständigen Vorwand, um sich von den Revaler Verabredungen, die unausführbar geworden waren, zurückzuziehn; Frankreich mußte dasselbe tun, schon um seinen Freunden nicht ohne Not Verlegenheiten zu bereiten. Für Italien ergab sich zur Wahrnehmung seiner Balkaninteressen gleichfalls als bester Weg eine Politik des Abwartens, und Deutschland verharrte mir bei den bewährten Grundsätzen seiner Orientpolitik, wenn es die Türkei in dem Bestreben, selbst und freiwillig den Weg der Reformen zu betreten, auch weiter moralisch unterstützte. Blieb noch Österreich-Ungarn, das sich einstweilen diesem Zusammenhalt der Mächte nicht entziehn konnte, aber doch besondre Erwägungen anstellen mußte. Denn sobald die Türkei ein Verfassungsstaat geworden war, mußte auch die Frage auftauchen, was aus den von Österreich-Ungarn besetzten Provinzen Bosnien und Herzegowina werden sollte. Als Bestandteile des osmanischen Reichs hatten sie einen Anspruch auf Teilnahme an verfassungsmäßigen Rechten; wie aber sollte das gemacht werden, wenn die Macht, die diese Rechte kraft ihrer Souveränität zu verleihen hatte, eine andre war als die, in deren Hand die Verwaltung des Landes und die Handhabung der Gesetze lag? Diese Frage mußte die ganze UnHaltbarkeit des bestehenden staatsrechtlichen Verhältnisses offenbar machen. Und aus der Er¬ kenntnis dieser UnHaltbarkeit, die sich bisher nur deshalb verdecken ließ, weil der verfassungslose Zustand gestattete, die staatsrechtliche Seite der Verwaltungstätigkeit einfach auszuschalten, ergaben sich mir zwei Wege, um die Zukunft der Provinzen sicherzustellen, entweder die Rückgabe an die Türkei, oder die völlige Annexion durch Österreich-Ungarn. Man könnte vielleicht sagen, daß ein dritter Weg vor¬ handen war, nämlich die Beibehaltung des bisherigen Zustandes trotz aller Bedenken. Aber es kam ein Moment hinzu, das diesen Weg für Österreich-Ungarn ungangbar machte, und das war die großserbische Agitation. Seit langer Zeit verfolgt die serbische Politik die Richtung, die frühere Anlehnung an das große benachbarte Donaureich aufzugeben, sich in den Handelsbeziehungen mehr und mehr von Österreich- Ungarn zu emanzipieren und das dazu nötige stärkere Gewicht einmal in der Ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 67, 1908, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341887_310410/157>, abgerufen am 22.07.2024.