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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches

(Nochmals zum Prozeß Moltke-Harden, Der Zentralverband
Reichsspiegel,

deutscher Industrieller. Reichsfinanzreform.)

Die ganze letzte Woche ist von den Erörterungen zum Prozeß des Grafen
Moltke gegen Maximilian Harden beherrscht worden. Es scheint beinahe, als ob
selbst in unsern Tagen, wo man bei dem hastigen Jagen von einer Sensation
zur andern auch über die eindringlichsten Lehren der Zeitgeschichte flüchtig hinweg
zu eilen liebt, von diesem Prozeß ein etwas tieferer Eindruck haften bleiben wolle.
Zunächst ist aber die Sache noch nicht ganz abgeschlossen, denn Graf Moltke hat
Berufung eingelegt. Die weitere Verhandlung wird sich jedenfalls ganz anders ge¬
stalten, da, wie jetzt bekannt geworden ist, die Staatsanwaltschaft die Sache in die
Hand genommen hat.

Das wird insofern allgemeine Genugtuung erregen, als die meisten Beurteiler
nicht begriffen haben, warum die Staatsanwaltschaft nicht von Anfang an einge¬
schritten ist. Ob es richtig ist, dieses Nichtbegreifen zu einem direkten Vorwurf gegen
die öffentliche Anklagebehörde zu verdichten, mag dahingestellt bleiben. Unter den
Eindrücken der jetzigen Prozeßverhandlung sieht sich diese Frage ganz anders an,
als sie vor Monaten der Staatsanwaltschaft erscheinen mochte. Das Material, auf
das Graf Moltke seine Klage stützte, gab wahrscheinlich keine Anhaltspunkte dafür,
daß Harden in der Lage sein würde, einen großen Skandal in Szene zu setzen.
Gewiß wäre es auch nicht dahin gekommen, wenn der Anwalt des Privatklägers
mehr Geschicklichkeit und Energie gezeigt hätte, und die Prozeßleitung eine andre
gewesen wäre.

Bei dem Verlauf, den der Prozeß nun einmal genommen hatte, war es wohl
das Beste, daß Harden freigesprochen wurde. So wie die Beweisaufnahme vorge¬
nommen worden war. wäre eine Verurteilung in der Öffentlichkeit nicht ganz ver¬
standen worden und hätte Harden bei der leicht irre zu führenden öffentlichen
Meinung eine Märtyrergloriole verschafft. Es läuft dem schlichten, nicht juristisch
geschulten Verstände wider den Strich, daß jemand bestraft wird, weil er Dinge
aufgedeckt hat, die doch keinesfalls in der Ordnung sind. Jetzt aber, wo diese
Bestrafung tatsächlich nicht erfolgt ist, fühlt sich das allgemeine Urteil frei in der
Würdigung von Recht und Unrecht und kommt mit gesundem Instinkt zu dem
Schluß, daß der Angeklagte die Rolle des Vaterlandsretters, die er übernehmen zu
können glaubte, zu Unrecht spielte. Es ist eine unangenehme Enttäuschung für
Herrn Harden, daß an die Lauterkeit seiner Absichten niemand so recht glauben
will, und daß sich die Kritik des Prozesses im großen und ganzen gegen ihn wendet.
Neben der Verstimmung über seine eigne Verteidigungsrede, die durch überflüssige
Exkursionen auf das Gebiet der hohen Politik und durch schwülstige Tiraden die
Aufmerksamkeit von der eigentlichen Schuldfrage abzulenken suchte, brach die Ent¬
rüstung durch über die Ausschreitungen des Verteidigers, des Justizrath Bernstein, der
dnrch brutale Beschimpfungen des Grafen Moltke den Eindruck gewaltsam festzu¬
stellen suchte, als sei dieser eigentlich der Angeklagte und sein Klient der uner¬
schrockene Vertreter des Rechts und der Wahrheit. Der Verteidiger schätzte offenbar
sein Publikum falsch ein und verlor den Maßstab für die Wirkungen seiner Worte;
er Hut Harden mehr geschadet, als es ein ganzer Haufen von Belastungszeugen hätte
tun können. Die Unwahrheit und Roheit dieses Vorgehns sprangen zu sehr in die
Augen. Es sollten Geißelhiebe sein, die den Kläger trafen, aber sie wurden als
eine widerliche Folterung empfunden. Die Stimmung des Publikums wandte sich
von dem Schauspiel dieser frechen und rohen Mißhandlung ab und erinnerte sich


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Maßgebliches und Unmaßgebliches

(Nochmals zum Prozeß Moltke-Harden, Der Zentralverband
Reichsspiegel,

deutscher Industrieller. Reichsfinanzreform.)

Die ganze letzte Woche ist von den Erörterungen zum Prozeß des Grafen
Moltke gegen Maximilian Harden beherrscht worden. Es scheint beinahe, als ob
selbst in unsern Tagen, wo man bei dem hastigen Jagen von einer Sensation
zur andern auch über die eindringlichsten Lehren der Zeitgeschichte flüchtig hinweg
zu eilen liebt, von diesem Prozeß ein etwas tieferer Eindruck haften bleiben wolle.
Zunächst ist aber die Sache noch nicht ganz abgeschlossen, denn Graf Moltke hat
Berufung eingelegt. Die weitere Verhandlung wird sich jedenfalls ganz anders ge¬
stalten, da, wie jetzt bekannt geworden ist, die Staatsanwaltschaft die Sache in die
Hand genommen hat.

Das wird insofern allgemeine Genugtuung erregen, als die meisten Beurteiler
nicht begriffen haben, warum die Staatsanwaltschaft nicht von Anfang an einge¬
schritten ist. Ob es richtig ist, dieses Nichtbegreifen zu einem direkten Vorwurf gegen
die öffentliche Anklagebehörde zu verdichten, mag dahingestellt bleiben. Unter den
Eindrücken der jetzigen Prozeßverhandlung sieht sich diese Frage ganz anders an,
als sie vor Monaten der Staatsanwaltschaft erscheinen mochte. Das Material, auf
das Graf Moltke seine Klage stützte, gab wahrscheinlich keine Anhaltspunkte dafür,
daß Harden in der Lage sein würde, einen großen Skandal in Szene zu setzen.
Gewiß wäre es auch nicht dahin gekommen, wenn der Anwalt des Privatklägers
mehr Geschicklichkeit und Energie gezeigt hätte, und die Prozeßleitung eine andre
gewesen wäre.

Bei dem Verlauf, den der Prozeß nun einmal genommen hatte, war es wohl
das Beste, daß Harden freigesprochen wurde. So wie die Beweisaufnahme vorge¬
nommen worden war. wäre eine Verurteilung in der Öffentlichkeit nicht ganz ver¬
standen worden und hätte Harden bei der leicht irre zu führenden öffentlichen
Meinung eine Märtyrergloriole verschafft. Es läuft dem schlichten, nicht juristisch
geschulten Verstände wider den Strich, daß jemand bestraft wird, weil er Dinge
aufgedeckt hat, die doch keinesfalls in der Ordnung sind. Jetzt aber, wo diese
Bestrafung tatsächlich nicht erfolgt ist, fühlt sich das allgemeine Urteil frei in der
Würdigung von Recht und Unrecht und kommt mit gesundem Instinkt zu dem
Schluß, daß der Angeklagte die Rolle des Vaterlandsretters, die er übernehmen zu
können glaubte, zu Unrecht spielte. Es ist eine unangenehme Enttäuschung für
Herrn Harden, daß an die Lauterkeit seiner Absichten niemand so recht glauben
will, und daß sich die Kritik des Prozesses im großen und ganzen gegen ihn wendet.
Neben der Verstimmung über seine eigne Verteidigungsrede, die durch überflüssige
Exkursionen auf das Gebiet der hohen Politik und durch schwülstige Tiraden die
Aufmerksamkeit von der eigentlichen Schuldfrage abzulenken suchte, brach die Ent¬
rüstung durch über die Ausschreitungen des Verteidigers, des Justizrath Bernstein, der
dnrch brutale Beschimpfungen des Grafen Moltke den Eindruck gewaltsam festzu¬
stellen suchte, als sei dieser eigentlich der Angeklagte und sein Klient der uner¬
schrockene Vertreter des Rechts und der Wahrheit. Der Verteidiger schätzte offenbar
sein Publikum falsch ein und verlor den Maßstab für die Wirkungen seiner Worte;
er Hut Harden mehr geschadet, als es ein ganzer Haufen von Belastungszeugen hätte
tun können. Die Unwahrheit und Roheit dieses Vorgehns sprangen zu sehr in die
Augen. Es sollten Geißelhiebe sein, die den Kläger trafen, aber sie wurden als
eine widerliche Folterung empfunden. Die Stimmung des Publikums wandte sich
von dem Schauspiel dieser frechen und rohen Mißhandlung ab und erinnerte sich


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/329>, abgerufen am 29.06.2024.