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Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

unter dem abschreckenden Eindruck dieser Ausschreitung daran, daß der Mann, dem
sie galt, und der ihr wehrlos preisgegeben war, in Ehren und Tüchtigkeit zu einer
Stellung gelangt war, die ihm das persönliche Vertrauen seines Kaisers gesichert
hatte, daß er bisher ohne Makel einem Stande angehört hatte, den noch niemand
ernstlich anzutasten vermocht hat, und daß ihm auch in diesem Prozeß nichts Ehren¬
rühriges nachgewiesen worden war.

Freilich soll man sich über Umfang und Wirkungen dieser Eindrücke und
Stimmungen nicht täuschen. Das Mitgefühl mit einem unwürdig behandelten alten
Offizier würde nicht imstande sein, bei einem politisch ungeschulten und von allerlei
Vorurteilen und Gewohuheitsvorstellnngen geleiteten Urteil die sonstigen Eindrücke
aufzuwiegen, die diese Verhandlung hervorgerufen hat. Die herrschende Vorstellung
in der öffentlichen Meinung wird doch immer die sein, daß Harden dem Vater-
lnnde einen großen Dienst geleistet hat, als er durch seine Veröffentlichungen -- unter
Nichtachtung der Gefahr, dabei selbst dem Strafrichter zu verfallen -- den Anstoß
gab, daß ein politisch gefährlicher "Klüngel" beseitigt und die Öffentlichkeit über Vor¬
gänge unterrichtet wurde, deren schmutzige Einzelheiten auf eine ungeheure Ver¬
derbnis in sonst hochgeachteten, führenden Kreisen hinwiesen. Die Phantasie der
Fernstehenden vergrößerte und verallgemeinerte alles, was in dieser Beziehung an
den Tag gekommen war, und empfand eine tiefe Genugtuung darüber, daß hier
mit fester Hand eingegriffen wurde. Ju diesen Vorstellungen wird ein reiferes
und kundigeres Urteil viel Übertreibung und Irrtum finden, aber man wird den
Leuten diese Meinung schwer ausreden können. Darum wäre es ein schwerer Fehler,
wenn die Staatsanwaltschaft jetzt die zweite Auflage dieses Prozesses etwa so führen
wollte, daß sie sich zum Sachwalter des Grafen Moltke macht und zu sehr die
Absicht betont, wieder gut zu machen, was in der ersten Verhandlung vor dem
Schöffengericht an ihm gesündigt worden ist. Man darf hoffen, daß das neue Ver¬
fahren, das jetzt eingeleitet worden ist, die schwere Aufgabe lösen wird, einerseits
die großen Unterlassungen und Fehler der ersten Beweisaufnahme auszugleichen,
andrerseits aber auch alles Überflüssige und nur auf Sensation Berechnete auszu¬
scheiden. Da uun einmal der politische Charakter des Prozesses nicht mehr ver¬
wischt werden kann, so wäre es schade, wenn vielleicht durch Ungeschicklichkeiten, die
im Namen der Gerechtigkeit begangen werden, die öffentliche Meinung doch wieder
dahin getrieben würde, in Harden den Retter des Vaterlandes und den mutige"
Beknmpfer der Korruption zu sehen.

Man könnte fragen, ob denn das anch nicht wirklich gerechterweise anzuer¬
kennen sei. Wir können ja nur nach Erscheinungen und Wirkungen urteilen, können
den Menschen nicht ins Herz sehen. Wie können wir beweisen, daß Harden nicht
wirklich aus Vaterlandsliebe und uneigennützigen Motiven gehandelt hat? Es muß
zugegeben werden, daß ein solcher Beweis nicht strikt zu führen ist. Aber man wird
doch auch darauf hinweisen müssen, daß ein Mann, dem es nur darauf ankam, aus
Gewissensdrang eine Eiterbeule in unserm politischen Leben auszustechen, jedenfalls
andre Methoden angewandt hätte als Herr Harden. Wenn manche so weit gehn,
Harden jeden Patriotismus abzusprechen, so wird man ihnen darin nicht folgen
können. Aber der Patriotismus läßt Raum für viele Auffassungen und Methoden,
wenn es sich darum handelt, das liebe Ich als Faktor in die Rechnung mit
einzustellen. Es gibt kein bequemeres Piedestal der Eitelkeit. Und deshalb soll mau
sich das ganze Wirken eines Mannes einsehn, ehe man ihm um einer einzelnen Tat
willen, in der man Mut und gute Absicht zu erkennen glaubt, eine Bürgerkrone
zuerkennt. Ob Herr Harden diese Probe besteht? Als er in seiner letzten Ver¬
teidigungsrede die Motive seines Vorgehens in ein günstiges Licht zu rücken suchte


Maßgebliches und Unmaßgebliches

unter dem abschreckenden Eindruck dieser Ausschreitung daran, daß der Mann, dem
sie galt, und der ihr wehrlos preisgegeben war, in Ehren und Tüchtigkeit zu einer
Stellung gelangt war, die ihm das persönliche Vertrauen seines Kaisers gesichert
hatte, daß er bisher ohne Makel einem Stande angehört hatte, den noch niemand
ernstlich anzutasten vermocht hat, und daß ihm auch in diesem Prozeß nichts Ehren¬
rühriges nachgewiesen worden war.

Freilich soll man sich über Umfang und Wirkungen dieser Eindrücke und
Stimmungen nicht täuschen. Das Mitgefühl mit einem unwürdig behandelten alten
Offizier würde nicht imstande sein, bei einem politisch ungeschulten und von allerlei
Vorurteilen und Gewohuheitsvorstellnngen geleiteten Urteil die sonstigen Eindrücke
aufzuwiegen, die diese Verhandlung hervorgerufen hat. Die herrschende Vorstellung
in der öffentlichen Meinung wird doch immer die sein, daß Harden dem Vater-
lnnde einen großen Dienst geleistet hat, als er durch seine Veröffentlichungen — unter
Nichtachtung der Gefahr, dabei selbst dem Strafrichter zu verfallen — den Anstoß
gab, daß ein politisch gefährlicher „Klüngel" beseitigt und die Öffentlichkeit über Vor¬
gänge unterrichtet wurde, deren schmutzige Einzelheiten auf eine ungeheure Ver¬
derbnis in sonst hochgeachteten, führenden Kreisen hinwiesen. Die Phantasie der
Fernstehenden vergrößerte und verallgemeinerte alles, was in dieser Beziehung an
den Tag gekommen war, und empfand eine tiefe Genugtuung darüber, daß hier
mit fester Hand eingegriffen wurde. Ju diesen Vorstellungen wird ein reiferes
und kundigeres Urteil viel Übertreibung und Irrtum finden, aber man wird den
Leuten diese Meinung schwer ausreden können. Darum wäre es ein schwerer Fehler,
wenn die Staatsanwaltschaft jetzt die zweite Auflage dieses Prozesses etwa so führen
wollte, daß sie sich zum Sachwalter des Grafen Moltke macht und zu sehr die
Absicht betont, wieder gut zu machen, was in der ersten Verhandlung vor dem
Schöffengericht an ihm gesündigt worden ist. Man darf hoffen, daß das neue Ver¬
fahren, das jetzt eingeleitet worden ist, die schwere Aufgabe lösen wird, einerseits
die großen Unterlassungen und Fehler der ersten Beweisaufnahme auszugleichen,
andrerseits aber auch alles Überflüssige und nur auf Sensation Berechnete auszu¬
scheiden. Da uun einmal der politische Charakter des Prozesses nicht mehr ver¬
wischt werden kann, so wäre es schade, wenn vielleicht durch Ungeschicklichkeiten, die
im Namen der Gerechtigkeit begangen werden, die öffentliche Meinung doch wieder
dahin getrieben würde, in Harden den Retter des Vaterlandes und den mutige»
Beknmpfer der Korruption zu sehen.

Man könnte fragen, ob denn das anch nicht wirklich gerechterweise anzuer¬
kennen sei. Wir können ja nur nach Erscheinungen und Wirkungen urteilen, können
den Menschen nicht ins Herz sehen. Wie können wir beweisen, daß Harden nicht
wirklich aus Vaterlandsliebe und uneigennützigen Motiven gehandelt hat? Es muß
zugegeben werden, daß ein solcher Beweis nicht strikt zu führen ist. Aber man wird
doch auch darauf hinweisen müssen, daß ein Mann, dem es nur darauf ankam, aus
Gewissensdrang eine Eiterbeule in unserm politischen Leben auszustechen, jedenfalls
andre Methoden angewandt hätte als Herr Harden. Wenn manche so weit gehn,
Harden jeden Patriotismus abzusprechen, so wird man ihnen darin nicht folgen
können. Aber der Patriotismus läßt Raum für viele Auffassungen und Methoden,
wenn es sich darum handelt, das liebe Ich als Faktor in die Rechnung mit
einzustellen. Es gibt kein bequemeres Piedestal der Eitelkeit. Und deshalb soll mau
sich das ganze Wirken eines Mannes einsehn, ehe man ihm um einer einzelnen Tat
willen, in der man Mut und gute Absicht zu erkennen glaubt, eine Bürgerkrone
zuerkennt. Ob Herr Harden diese Probe besteht? Als er in seiner letzten Ver¬
teidigungsrede die Motive seines Vorgehens in ein günstiges Licht zu rücken suchte


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 66, 1907, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341885_303415/330>, abgerufen am 01.07.2024.