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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Sie zu Ihren Kindern ziehen. Die Fürstin hat Sie vorhin schon empfangen? So,
also. Nochmals alles Gute! Vergessen Sie uns nicht ganz!

Er hatte den alten Herrn bis in die Tür gedrängt und zog die Klingel. Der
Diener im Vorzimmer sah entsetzt, wie der würdige alte Superintendent, sobald die
Tür wieder geschlossen war, mit verstörter Miene zwei zitternde Hände gegen die
Zimmerdecke aufreckte. ^MMa folgt)




Maßgebliches und Unmaßgebliches

(Die Braunschweiger Erbfolge. Englische Preßstimmen. Die
Reichsspiegel.

internationale Lage. Ein Sozialdemokrat als Stadtrat.)

Für die Politiker sowohl als für die Geschichtschreiber sind gute Tage ange¬
brochen. Die in der braunschweigischen Sache ergcmgnen Aktenstücke Preußens und
des Reichs stecken zwar in einer scimmetnen Scheide, sind aber haarscharf geschliffen,
an einzelnen Stellen meint man, die Schneide auch durch den Sammet durchzu¬
fühlen. Der Schwerpunkt liegt in dem Satze des preußischen Schreibens vom
3. Oktober: "Es kann Preußen nicht zugemutet werden, daß es in dem benach¬
barten Bundesstaat eine welfische Regierung dulde, durch die der preußische, uuter
dem Schutz der Reichsverfassung stehende Besitzstand gefährdet werden würde."
Dieser Satz enthält auch die Grundlinien der an den Herzog von Cumberland er¬
teilten Antworten des Kaisers und des Reichskanzlers, er bricht zugleich der Ein¬
wendung, die der Herzog in seinem Schreiben an das braunschweigische Staats¬
ministerium vom 9. dieses Monats macht, die Spitze ab. Der Bundesratsbeschluß
von 1885 richtet sich allerdings dem Wortlaut nach gegen die Person des Herzogs,
weil damals nur diese in Frage stand. Dem Beschluß liegt aber der Antrag
Preußens vom 21. Mai 1385 zugrunde, und der Inhalt dieses Antrags bleibt
derselbe, auch wenn der Herzog von Cumberland einen seiner Söhne für die
braunschweigische Erbfolge vorschlägt. Nicht gegen den Herzog, sondern gegen das
Haus Cumberland richteten sich ihrem ganzen Inhalt nach der preußische Antrag
sowohl als der Bundesratsbeschluß, es wird durch den Vorschlag des Herzogs an
der Sach- und Rechtslage mithin nicht das geringste geändert. Der Herzog hat
dem braunschweigischen Staatsministerium den Wunsch ausgesprochen, sein Schreiben
vom 9. Oktober durch die amtlichen "Braunschweigischen Anzeigen" zu veröffent¬
lichen und der Landesversammlung vorzulegen. Dies wäre wahrscheinlich ohnehin
geschehn, denn das Schreiben knüpft ja an die Resolution an, die die Landes¬
versammlung dem Herzog hat übermitteln lassen. Aber eine andre Frage ist, ob
der Herzog einen Anspruch auf Veröffentlichung seines Schreibens im amtlichen
Blatt des Herzogtums hat, und ob es notwendig war, daß das Ministerium diesem
seinem Wunsche willfahrte. Dem Verlangen nach Veröffentlichung im amtlichen
Organ des Herzogtums liegt eine beabsichtigte Berechnung im Sinne der welfischen
Agitation zugrunde. Es soll im Lande die Meinung erweckt werden, als ob der
Herzog dort irgendwelche Publikationsbefugnis hätte. Wenn es in seinem Schreiben
heißt: "Und ganz unerfindlich ist mir, inwiefern die Regierungsübernahme meines
jüngsten Sohnes im Herzogtum Braunschweig die Interessen des mächtigen Deutschen
Reiches sollte gefährden können", so übersieht der Herzog, daß Richter über das,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Sie zu Ihren Kindern ziehen. Die Fürstin hat Sie vorhin schon empfangen? So,
also. Nochmals alles Gute! Vergessen Sie uns nicht ganz!

Er hatte den alten Herrn bis in die Tür gedrängt und zog die Klingel. Der
Diener im Vorzimmer sah entsetzt, wie der würdige alte Superintendent, sobald die
Tür wieder geschlossen war, mit verstörter Miene zwei zitternde Hände gegen die
Zimmerdecke aufreckte. ^MMa folgt)




Maßgebliches und Unmaßgebliches

(Die Braunschweiger Erbfolge. Englische Preßstimmen. Die
Reichsspiegel.

internationale Lage. Ein Sozialdemokrat als Stadtrat.)

Für die Politiker sowohl als für die Geschichtschreiber sind gute Tage ange¬
brochen. Die in der braunschweigischen Sache ergcmgnen Aktenstücke Preußens und
des Reichs stecken zwar in einer scimmetnen Scheide, sind aber haarscharf geschliffen,
an einzelnen Stellen meint man, die Schneide auch durch den Sammet durchzu¬
fühlen. Der Schwerpunkt liegt in dem Satze des preußischen Schreibens vom
3. Oktober: „Es kann Preußen nicht zugemutet werden, daß es in dem benach¬
barten Bundesstaat eine welfische Regierung dulde, durch die der preußische, uuter
dem Schutz der Reichsverfassung stehende Besitzstand gefährdet werden würde."
Dieser Satz enthält auch die Grundlinien der an den Herzog von Cumberland er¬
teilten Antworten des Kaisers und des Reichskanzlers, er bricht zugleich der Ein¬
wendung, die der Herzog in seinem Schreiben an das braunschweigische Staats¬
ministerium vom 9. dieses Monats macht, die Spitze ab. Der Bundesratsbeschluß
von 1885 richtet sich allerdings dem Wortlaut nach gegen die Person des Herzogs,
weil damals nur diese in Frage stand. Dem Beschluß liegt aber der Antrag
Preußens vom 21. Mai 1385 zugrunde, und der Inhalt dieses Antrags bleibt
derselbe, auch wenn der Herzog von Cumberland einen seiner Söhne für die
braunschweigische Erbfolge vorschlägt. Nicht gegen den Herzog, sondern gegen das
Haus Cumberland richteten sich ihrem ganzen Inhalt nach der preußische Antrag
sowohl als der Bundesratsbeschluß, es wird durch den Vorschlag des Herzogs an
der Sach- und Rechtslage mithin nicht das geringste geändert. Der Herzog hat
dem braunschweigischen Staatsministerium den Wunsch ausgesprochen, sein Schreiben
vom 9. Oktober durch die amtlichen „Braunschweigischen Anzeigen" zu veröffent¬
lichen und der Landesversammlung vorzulegen. Dies wäre wahrscheinlich ohnehin
geschehn, denn das Schreiben knüpft ja an die Resolution an, die die Landes¬
versammlung dem Herzog hat übermitteln lassen. Aber eine andre Frage ist, ob
der Herzog einen Anspruch auf Veröffentlichung seines Schreibens im amtlichen
Blatt des Herzogtums hat, und ob es notwendig war, daß das Ministerium diesem
seinem Wunsche willfahrte. Dem Verlangen nach Veröffentlichung im amtlichen
Organ des Herzogtums liegt eine beabsichtigte Berechnung im Sinne der welfischen
Agitation zugrunde. Es soll im Lande die Meinung erweckt werden, als ob der
Herzog dort irgendwelche Publikationsbefugnis hätte. Wenn es in seinem Schreiben
heißt: „Und ganz unerfindlich ist mir, inwiefern die Regierungsübernahme meines
jüngsten Sohnes im Herzogtum Braunschweig die Interessen des mächtigen Deutschen
Reiches sollte gefährden können", so übersieht der Herzog, daß Richter über das,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_300500/176>, abgerufen am 23.07.2024.