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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

So war -- was ich hier berichte, fällt in eine spätere Zeit -- wohl zehn
bis zwölf Jahre Kündigung und Versöhnung gespielt worden, als meine Mutter
eines Tages meinem Vater vor dem Abendessen die' Mitteilung machte, Jelde habe
sich mit einem Materinlwarenhändlcr in ihrem Heimatorte verlobt und verlasse uns
am Eude des Jahres, um sich zu verheiraten.

Diesesmal, wo es bittrer Ernst war, war das Kundigen ganz still und ohne
Tvurbilton vor sich gegangen. Mein Vater und meine Mutter waren der Ansicht,
das; man sobald keine so brauchbare, treue und zuverlässige Person wiederbekommen
werde. Die Tornados waren vergessen, und als sie schließlich rin 31. Dezember
ihrer Nachfolgerin Platz machte, war uns allen der Sylvesterabend verdorben.
Synatschke, der nicht mehr Ordonnanz und in Bogts Stelle ausgerückt war, ver¬
traute mir an, daß er sie anch geheiratet haben würde, "und wenn se angefangen
hätte zu schpcktnkeln, hätt ich er eene "eingelangt, daß er 's Muri von alleene
stille gestanden hätte." Obwohl ich mir den Vorgang, wie ihn Synatschke schilderte,
nicht recht dentlich vorstellen konnte, so erhöhte doch die Entschlossenheit, die er
kundgab, meine Achtung vor ihm um ein beträchtliches.

Ans Jettens Heimatort trafen noch längere Zeit große behäbige an mich
adressierte Holzschachteln ein, die in bekannter Güte alle meine kleinen Leibnaschereien
enthielten.

Wenn ich die Sendung mit Synatschke teilte -- der Löwenanteil verblieb
natürlich mir --, verfehlte er nie zu bemerken: Ich hätte se ooch geHeirat.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

Volkswirtschaftliche Schriften. Einen wichtigen Beitrag zur Lösung
einer unsrer brennendsten Fragen liefert der Gerichtsassessor Dr. Georg Snlo-
monsohn in dem Buche: Der gesetzliche Schutz der Bangläubiger in den
Vereinigten Staaten von Nordamerika. Ein Beitrag zu den Entwürfen
eines Reichsgesetzes betreffend die Sicherung der Banfordernngen und eiues preu¬
ßischen AuSsnhrunnsgesetzes. (Berlin, Carl Heymnnn, 1900.) Der Verfasser hat
dus Material in der Bibliothek der ^Woeiatio" ok wo Lsr ok tds ok Apo?ort
gesammelt. Das Hauptergebnis seiner ans einem gelehrten juristischen Unterbau
ruhenden gründlichen Forschung ist, daß sich überall ein in den verschiednen Staaten
verschieden ausgebildetes Pfandrecht für die Bauglänbiger, Noe-banieL' I.wu genannt,
durchgesetzt hat. das der deutscheu Hypothek ähnlich ist und gute Wirkung thut.
Wo z. B. ein Geldinstitut die Baugelder liefert, wird uach der ersten Ratenzahlung
jede weitere von dem Nachweis abhängig gemacht, daß der Unternehmer die bis
°"hin anfgelaufnen Ansprüche der Matcrialienlieferanten, Handwerker und Arveiter
befriedigt >t. Der Verfasser würde den Wert seiner mühsamen Arbeit erhöhen,
""Mi er die Hauptergebnisse in einer kleinen Broschüre zusammenstellen wollte,
denn das ganze Buch, so wie es ist. durchzustudieren werden die wenigsten unsrer
Herren Gesetzgeber in der Lüge sein. Hinweise auf die betreffenden Seiten des
Buches müßten dem zu Hilfe kommen, der sich über den einen oder den andern
Punkt genauer unterrichten will. Und das Motto aus Noosevelts ^ahne-M lävak
mag er auch auf die Broschüre setzen: SowotliwA van do äons Aoocl laws; mors


Maßgebliches und Unmaßgebliches

So war — was ich hier berichte, fällt in eine spätere Zeit — wohl zehn
bis zwölf Jahre Kündigung und Versöhnung gespielt worden, als meine Mutter
eines Tages meinem Vater vor dem Abendessen die' Mitteilung machte, Jelde habe
sich mit einem Materinlwarenhändlcr in ihrem Heimatorte verlobt und verlasse uns
am Eude des Jahres, um sich zu verheiraten.

Diesesmal, wo es bittrer Ernst war, war das Kundigen ganz still und ohne
Tvurbilton vor sich gegangen. Mein Vater und meine Mutter waren der Ansicht,
das; man sobald keine so brauchbare, treue und zuverlässige Person wiederbekommen
werde. Die Tornados waren vergessen, und als sie schließlich rin 31. Dezember
ihrer Nachfolgerin Platz machte, war uns allen der Sylvesterabend verdorben.
Synatschke, der nicht mehr Ordonnanz und in Bogts Stelle ausgerückt war, ver¬
traute mir an, daß er sie anch geheiratet haben würde, „und wenn se angefangen
hätte zu schpcktnkeln, hätt ich er eene «eingelangt, daß er 's Muri von alleene
stille gestanden hätte." Obwohl ich mir den Vorgang, wie ihn Synatschke schilderte,
nicht recht dentlich vorstellen konnte, so erhöhte doch die Entschlossenheit, die er
kundgab, meine Achtung vor ihm um ein beträchtliches.

Ans Jettens Heimatort trafen noch längere Zeit große behäbige an mich
adressierte Holzschachteln ein, die in bekannter Güte alle meine kleinen Leibnaschereien
enthielten.

Wenn ich die Sendung mit Synatschke teilte — der Löwenanteil verblieb
natürlich mir —, verfehlte er nie zu bemerken: Ich hätte se ooch geHeirat.




Maßgebliches und Unmaßgebliches

Volkswirtschaftliche Schriften. Einen wichtigen Beitrag zur Lösung
einer unsrer brennendsten Fragen liefert der Gerichtsassessor Dr. Georg Snlo-
monsohn in dem Buche: Der gesetzliche Schutz der Bangläubiger in den
Vereinigten Staaten von Nordamerika. Ein Beitrag zu den Entwürfen
eines Reichsgesetzes betreffend die Sicherung der Banfordernngen und eiues preu¬
ßischen AuSsnhrunnsgesetzes. (Berlin, Carl Heymnnn, 1900.) Der Verfasser hat
dus Material in der Bibliothek der ^Woeiatio» ok wo Lsr ok tds ok Apo?ort
gesammelt. Das Hauptergebnis seiner ans einem gelehrten juristischen Unterbau
ruhenden gründlichen Forschung ist, daß sich überall ein in den verschiednen Staaten
verschieden ausgebildetes Pfandrecht für die Bauglänbiger, Noe-banieL' I.wu genannt,
durchgesetzt hat. das der deutscheu Hypothek ähnlich ist und gute Wirkung thut.
Wo z. B. ein Geldinstitut die Baugelder liefert, wird uach der ersten Ratenzahlung
jede weitere von dem Nachweis abhängig gemacht, daß der Unternehmer die bis
°"hin anfgelaufnen Ansprüche der Matcrialienlieferanten, Handwerker und Arveiter
befriedigt >t. Der Verfasser würde den Wert seiner mühsamen Arbeit erhöhen,
""Mi er die Hauptergebnisse in einer kleinen Broschüre zusammenstellen wollte,
denn das ganze Buch, so wie es ist. durchzustudieren werden die wenigsten unsrer
Herren Gesetzgeber in der Lüge sein. Hinweise auf die betreffenden Seiten des
Buches müßten dem zu Hilfe kommen, der sich über den einen oder den andern
Punkt genauer unterrichten will. Und das Motto aus Noosevelts ^ahne-M lävak
mag er auch auf die Broschüre setzen: SowotliwA van do äons Aoocl laws; mors


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[0301] Maßgebliches und Unmaßgebliches So war — was ich hier berichte, fällt in eine spätere Zeit — wohl zehn bis zwölf Jahre Kündigung und Versöhnung gespielt worden, als meine Mutter eines Tages meinem Vater vor dem Abendessen die' Mitteilung machte, Jelde habe sich mit einem Materinlwarenhändlcr in ihrem Heimatorte verlobt und verlasse uns am Eude des Jahres, um sich zu verheiraten. Diesesmal, wo es bittrer Ernst war, war das Kundigen ganz still und ohne Tvurbilton vor sich gegangen. Mein Vater und meine Mutter waren der Ansicht, das; man sobald keine so brauchbare, treue und zuverlässige Person wiederbekommen werde. Die Tornados waren vergessen, und als sie schließlich rin 31. Dezember ihrer Nachfolgerin Platz machte, war uns allen der Sylvesterabend verdorben. Synatschke, der nicht mehr Ordonnanz und in Bogts Stelle ausgerückt war, ver¬ traute mir an, daß er sie anch geheiratet haben würde, „und wenn se angefangen hätte zu schpcktnkeln, hätt ich er eene «eingelangt, daß er 's Muri von alleene stille gestanden hätte." Obwohl ich mir den Vorgang, wie ihn Synatschke schilderte, nicht recht dentlich vorstellen konnte, so erhöhte doch die Entschlossenheit, die er kundgab, meine Achtung vor ihm um ein beträchtliches. Ans Jettens Heimatort trafen noch längere Zeit große behäbige an mich adressierte Holzschachteln ein, die in bekannter Güte alle meine kleinen Leibnaschereien enthielten. Wenn ich die Sendung mit Synatschke teilte — der Löwenanteil verblieb natürlich mir —, verfehlte er nie zu bemerken: Ich hätte se ooch geHeirat. Maßgebliches und Unmaßgebliches Volkswirtschaftliche Schriften. Einen wichtigen Beitrag zur Lösung einer unsrer brennendsten Fragen liefert der Gerichtsassessor Dr. Georg Snlo- monsohn in dem Buche: Der gesetzliche Schutz der Bangläubiger in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Ein Beitrag zu den Entwürfen eines Reichsgesetzes betreffend die Sicherung der Banfordernngen und eiues preu¬ ßischen AuSsnhrunnsgesetzes. (Berlin, Carl Heymnnn, 1900.) Der Verfasser hat dus Material in der Bibliothek der ^Woeiatio» ok wo Lsr ok tds ok Apo?ort gesammelt. Das Hauptergebnis seiner ans einem gelehrten juristischen Unterbau ruhenden gründlichen Forschung ist, daß sich überall ein in den verschiednen Staaten verschieden ausgebildetes Pfandrecht für die Bauglänbiger, Noe-banieL' I.wu genannt, durchgesetzt hat. das der deutscheu Hypothek ähnlich ist und gute Wirkung thut. Wo z. B. ein Geldinstitut die Baugelder liefert, wird uach der ersten Ratenzahlung jede weitere von dem Nachweis abhängig gemacht, daß der Unternehmer die bis °"hin anfgelaufnen Ansprüche der Matcrialienlieferanten, Handwerker und Arveiter befriedigt >t. Der Verfasser würde den Wert seiner mühsamen Arbeit erhöhen, ""Mi er die Hauptergebnisse in einer kleinen Broschüre zusammenstellen wollte, denn das ganze Buch, so wie es ist. durchzustudieren werden die wenigsten unsrer Herren Gesetzgeber in der Lüge sein. Hinweise auf die betreffenden Seiten des Buches müßten dem zu Hilfe kommen, der sich über den einen oder den andern Punkt genauer unterrichten will. Und das Motto aus Noosevelts ^ahne-M lävak mag er auch auf die Broschüre setzen: SowotliwA van do äons Aoocl laws; mors

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/301>, abgerufen am 27.06.2024.