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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.

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Ein viclumstrittnes und sehr schwieriges Gebiet der Steuerpolitik untersucht
Dr. D, Feitelberg: Die Einkommenbestenernng nicht physischer sjnristi-
scher) Personen. (Jena, Gustav Fischer, 1900.) Juristen, meint er, seien geneigt,
die Steneruflicht solcher "Personen" schon durch den Unistand für erwiesen zu er¬
achten, daß sie eben "Personen" seien; aber diese sogenannte Persönlichkeit falle
durchaus nicht mit der Steuerpflicht zusammen, vielmehr hätten beide Begriffe gar
nichts miteinander zu schaffen. Eine Einzelperson z. B. bleibe steuerpflichtig, wenn
sie auch ihre Rechtsfähigkeit, also den juristischen Personencharakter verloren habe.
Der Verfasser beweist, daß fiskalische und kommunale Erwerbsanstalten steuerpflichtig
siud, Aktiengesellschaften aber, sofern die Aktieninhaber ihr Divideudeneintommen
versteuern, nnr mit dein Teile des Ertrags ihrer Unternehmungen, der nicht als
Dividende verteilt, sondern für deu Reservefonds und zu Abschreibungen verwandt
wird; werde das volle Einkommen der Aktionäre und der volle Ertrag der Gesell¬
schaft versteuert, so bedeute das eine ungerechte Doppelbesteuerung. Als besten
Modus schlägt Feitelberg vor, die Steuer von der Gesellschaft zu erheben, also den
ganzen Ertrag einschließlich der Dividenden zu besteuern, dann aber das Divi¬
dendeneinkommen der Aktionäre zwar bei der Einschätzung anzusetzen, bei der Be¬
rechnung der wirklich zu zahlenden Steuer aber abzuziehn. Konsumvereine haben
dann Steuern zu zahlen, wenn sie auch an Nichtmitglieder verkaufen, weil sie dann
einen steuerpflichtigen Geschäftsgewinn machen; verkaufen sie dagegen nur an Mit¬
glieder, so erzielen diese keinen Gcschäftsgcwinn, sondern nur eine Ersparnis an
Haushaltuugstosteu, die selbstverständlich nicht als Steuerpflichtige Einkommcnerhöhnng
angesehen werden kann. Bedenklich erscheint es uns, wenn der Verfasser Seite 16
nur das "frei werdende," d. h. den notwendigen Bedarf übersteigende Einkommen
für steuerpflichtig erklärt; wie viel Personen mit weniger als 10909 Mark Ein¬
kommen werden zugeben, daß sie überhaupt "freies" Einkommen haben?

öl-. Julius Wilhelm geht in feiner Schrift: Frachtporto (Wien, bei
Manz, 1900) von den beiden Wahrheiten ans, daß jedermann um so reicher ist,
je mehr er Geld einnimmt, und je wohlfeiler er lebt, und daß jede Verkehrs¬
erleichterung, da sie die Waren und die Leistungen verbilligt, die zweite Neichtums-
quelle verstärkt. Er ist der Ansicht, daß die ungeheure Kraft der Neichtumsver-
mehrung, die in der heutigen Verkchrstechnik liegt, für die große Masse zur Zeit
noch ungenutzt bleibt, und er will nun "ein Zukunftsbild des Verkehrs entwerfen,
wie es die logische Entwicklung unsrer Produktionsbedingungen erfordert." Es
gehört dazu, außer der Beseitigung der Zollschranken, vorzugsweise die Ausdehnung
der beim PostVerkehr üblichen Grundsätze der Gebührcnbemcssung ans alle Trans-
portleistungeu und die Verschmelzung aller Vcrkehrscinstnlten zu einem Institut,
wobei es gleichgiltig ist, ob die Post in der Bahn aufgeht oder die Bahnverwnltung
übernimmt. Der Verfasser benutzt u. a. die im Grenzbvtcnverlag erschienene
"prächtige Studie": Zur Reform des Paketportos in Deutschland und Österreich-
Ungarn.

Dr. Walther von Altrock, wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der Zentral¬
stelle der preußischen Landwirtschaftskammern, bestätigt dnrch die statistischen An¬
gaben seiner Schrift: Der ländliche Personalkredit in der Provinz Bran¬
denburg (Berlin, Puttkammer und Mnhlbrccht, 1900) die hente in Fachkreisen
kumm noch bestrittne Erkenntnis, daß sich die Darlehnsknssenvercine nach Naisfeiseu-
schem System für die bäuerliche Bevölkerung besser eignen als die Schulze-De-
litzschischen Vorschußvereine, daß sie höchst segensreich wirken, und daß die Zukunft
unsers Bauernstandes zu einem guten Teil auf der allgemeinen Verbreitung dieser


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Ein viclumstrittnes und sehr schwieriges Gebiet der Steuerpolitik untersucht
Dr. D, Feitelberg: Die Einkommenbestenernng nicht physischer sjnristi-
scher) Personen. (Jena, Gustav Fischer, 1900.) Juristen, meint er, seien geneigt,
die Steneruflicht solcher „Personen" schon durch den Unistand für erwiesen zu er¬
achten, daß sie eben „Personen" seien; aber diese sogenannte Persönlichkeit falle
durchaus nicht mit der Steuerpflicht zusammen, vielmehr hätten beide Begriffe gar
nichts miteinander zu schaffen. Eine Einzelperson z. B. bleibe steuerpflichtig, wenn
sie auch ihre Rechtsfähigkeit, also den juristischen Personencharakter verloren habe.
Der Verfasser beweist, daß fiskalische und kommunale Erwerbsanstalten steuerpflichtig
siud, Aktiengesellschaften aber, sofern die Aktieninhaber ihr Divideudeneintommen
versteuern, nnr mit dein Teile des Ertrags ihrer Unternehmungen, der nicht als
Dividende verteilt, sondern für deu Reservefonds und zu Abschreibungen verwandt
wird; werde das volle Einkommen der Aktionäre und der volle Ertrag der Gesell¬
schaft versteuert, so bedeute das eine ungerechte Doppelbesteuerung. Als besten
Modus schlägt Feitelberg vor, die Steuer von der Gesellschaft zu erheben, also den
ganzen Ertrag einschließlich der Dividenden zu besteuern, dann aber das Divi¬
dendeneinkommen der Aktionäre zwar bei der Einschätzung anzusetzen, bei der Be¬
rechnung der wirklich zu zahlenden Steuer aber abzuziehn. Konsumvereine haben
dann Steuern zu zahlen, wenn sie auch an Nichtmitglieder verkaufen, weil sie dann
einen steuerpflichtigen Geschäftsgewinn machen; verkaufen sie dagegen nur an Mit¬
glieder, so erzielen diese keinen Gcschäftsgcwinn, sondern nur eine Ersparnis an
Haushaltuugstosteu, die selbstverständlich nicht als Steuerpflichtige Einkommcnerhöhnng
angesehen werden kann. Bedenklich erscheint es uns, wenn der Verfasser Seite 16
nur das „frei werdende," d. h. den notwendigen Bedarf übersteigende Einkommen
für steuerpflichtig erklärt; wie viel Personen mit weniger als 10909 Mark Ein¬
kommen werden zugeben, daß sie überhaupt „freies" Einkommen haben?

öl-. Julius Wilhelm geht in feiner Schrift: Frachtporto (Wien, bei
Manz, 1900) von den beiden Wahrheiten ans, daß jedermann um so reicher ist,
je mehr er Geld einnimmt, und je wohlfeiler er lebt, und daß jede Verkehrs¬
erleichterung, da sie die Waren und die Leistungen verbilligt, die zweite Neichtums-
quelle verstärkt. Er ist der Ansicht, daß die ungeheure Kraft der Neichtumsver-
mehrung, die in der heutigen Verkchrstechnik liegt, für die große Masse zur Zeit
noch ungenutzt bleibt, und er will nun „ein Zukunftsbild des Verkehrs entwerfen,
wie es die logische Entwicklung unsrer Produktionsbedingungen erfordert." Es
gehört dazu, außer der Beseitigung der Zollschranken, vorzugsweise die Ausdehnung
der beim PostVerkehr üblichen Grundsätze der Gebührcnbemcssung ans alle Trans-
portleistungeu und die Verschmelzung aller Vcrkehrscinstnlten zu einem Institut,
wobei es gleichgiltig ist, ob die Post in der Bahn aufgeht oder die Bahnverwnltung
übernimmt. Der Verfasser benutzt u. a. die im Grenzbvtcnverlag erschienene
„prächtige Studie": Zur Reform des Paketportos in Deutschland und Österreich-
Ungarn.

Dr. Walther von Altrock, wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der Zentral¬
stelle der preußischen Landwirtschaftskammern, bestätigt dnrch die statistischen An¬
gaben seiner Schrift: Der ländliche Personalkredit in der Provinz Bran¬
denburg (Berlin, Puttkammer und Mnhlbrccht, 1900) die hente in Fachkreisen
kumm noch bestrittne Erkenntnis, daß sich die Darlehnsknssenvercine nach Naisfeiseu-
schem System für die bäuerliche Bevölkerung besser eignen als die Schulze-De-
litzschischen Vorschußvereine, daß sie höchst segensreich wirken, und daß die Zukunft
unsers Bauernstandes zu einem guten Teil auf der allgemeinen Verbreitung dieser


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[0302] can d« äono b^ bonost aciministiation ot ddo 1^?8; but wohl ok M enen dö äons dy nxlwtclinx tus druf äoetrins ok fois-ielilmeo, soll-tielp auel soll-in^stoi^. Ein viclumstrittnes und sehr schwieriges Gebiet der Steuerpolitik untersucht Dr. D, Feitelberg: Die Einkommenbestenernng nicht physischer sjnristi- scher) Personen. (Jena, Gustav Fischer, 1900.) Juristen, meint er, seien geneigt, die Steneruflicht solcher „Personen" schon durch den Unistand für erwiesen zu er¬ achten, daß sie eben „Personen" seien; aber diese sogenannte Persönlichkeit falle durchaus nicht mit der Steuerpflicht zusammen, vielmehr hätten beide Begriffe gar nichts miteinander zu schaffen. Eine Einzelperson z. B. bleibe steuerpflichtig, wenn sie auch ihre Rechtsfähigkeit, also den juristischen Personencharakter verloren habe. Der Verfasser beweist, daß fiskalische und kommunale Erwerbsanstalten steuerpflichtig siud, Aktiengesellschaften aber, sofern die Aktieninhaber ihr Divideudeneintommen versteuern, nnr mit dein Teile des Ertrags ihrer Unternehmungen, der nicht als Dividende verteilt, sondern für deu Reservefonds und zu Abschreibungen verwandt wird; werde das volle Einkommen der Aktionäre und der volle Ertrag der Gesell¬ schaft versteuert, so bedeute das eine ungerechte Doppelbesteuerung. Als besten Modus schlägt Feitelberg vor, die Steuer von der Gesellschaft zu erheben, also den ganzen Ertrag einschließlich der Dividenden zu besteuern, dann aber das Divi¬ dendeneinkommen der Aktionäre zwar bei der Einschätzung anzusetzen, bei der Be¬ rechnung der wirklich zu zahlenden Steuer aber abzuziehn. Konsumvereine haben dann Steuern zu zahlen, wenn sie auch an Nichtmitglieder verkaufen, weil sie dann einen steuerpflichtigen Geschäftsgewinn machen; verkaufen sie dagegen nur an Mit¬ glieder, so erzielen diese keinen Gcschäftsgcwinn, sondern nur eine Ersparnis an Haushaltuugstosteu, die selbstverständlich nicht als Steuerpflichtige Einkommcnerhöhnng angesehen werden kann. Bedenklich erscheint es uns, wenn der Verfasser Seite 16 nur das „frei werdende," d. h. den notwendigen Bedarf übersteigende Einkommen für steuerpflichtig erklärt; wie viel Personen mit weniger als 10909 Mark Ein¬ kommen werden zugeben, daß sie überhaupt „freies" Einkommen haben? öl-. Julius Wilhelm geht in feiner Schrift: Frachtporto (Wien, bei Manz, 1900) von den beiden Wahrheiten ans, daß jedermann um so reicher ist, je mehr er Geld einnimmt, und je wohlfeiler er lebt, und daß jede Verkehrs¬ erleichterung, da sie die Waren und die Leistungen verbilligt, die zweite Neichtums- quelle verstärkt. Er ist der Ansicht, daß die ungeheure Kraft der Neichtumsver- mehrung, die in der heutigen Verkchrstechnik liegt, für die große Masse zur Zeit noch ungenutzt bleibt, und er will nun „ein Zukunftsbild des Verkehrs entwerfen, wie es die logische Entwicklung unsrer Produktionsbedingungen erfordert." Es gehört dazu, außer der Beseitigung der Zollschranken, vorzugsweise die Ausdehnung der beim PostVerkehr üblichen Grundsätze der Gebührcnbemcssung ans alle Trans- portleistungeu und die Verschmelzung aller Vcrkehrscinstnlten zu einem Institut, wobei es gleichgiltig ist, ob die Post in der Bahn aufgeht oder die Bahnverwnltung übernimmt. Der Verfasser benutzt u. a. die im Grenzbvtcnverlag erschienene „prächtige Studie": Zur Reform des Paketportos in Deutschland und Österreich- Ungarn. Dr. Walther von Altrock, wissenschaftlicher Hilfsarbeiter bei der Zentral¬ stelle der preußischen Landwirtschaftskammern, bestätigt dnrch die statistischen An¬ gaben seiner Schrift: Der ländliche Personalkredit in der Provinz Bran¬ denburg (Berlin, Puttkammer und Mnhlbrccht, 1900) die hente in Fachkreisen kumm noch bestrittne Erkenntnis, daß sich die Darlehnsknssenvercine nach Naisfeiseu- schem System für die bäuerliche Bevölkerung besser eignen als die Schulze-De- litzschischen Vorschußvereine, daß sie höchst segensreich wirken, und daß die Zukunft unsers Bauernstandes zu einem guten Teil auf der allgemeinen Verbreitung dieser

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Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

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Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_233879/302>, abgerufen am 29.06.2024.